Moin.
Hier eine kurze Geschichte mal lang erzählt:
Heute morgen hatte ich eine Idee für ein neues Projekt und bin gleich zu einem hervorragenden Händler gegangen, der mich sonst in allen Waffenfragen beraten konnte. Diesmal nicht. Die Frage, die den guten Mann aus allen Wolken fallen ließ, war folgende:
"Darf ich mir ein Airsoftgewehr bauen?"
Abgesehen davon, daß er mir lieber eins verkauft hätte, konnte er mir dazu nichts sagen.
Also nächster Schritt: mal intensiv ins Gesetz schauen und interpretieren (dabei an Old Shurehand, sehr schön aufbereitet!). Mein Ergebnis der Recherche: Nee, darf ich nicht. Es wäre schön, wenn mir jetzt einer sagen könnte, daß ich mich geirrt habe, beziehungsweise, unter welchen Voraussetzungen ich dieses Vorhaben angehen kann, ohne mich strafbar zu machen.
Schöne Grüße von der Insel, Krischan