Damit das Thema "Zeigt her Eure FT Sportgeräte" nicht missbraucht wird, mache ich hier mal ein neues Thema auf.
Es geht darum, ob eine Luftpistole mit Anschlagschaft, wenn Lauf inkl. Verschluss mind. 30cm lang sind und die Gesamtlänge mind. 60cm beträgt, für FT/HFT gemäß BDS-Sporthandbuch (dort ist nur von Luftgewehren die Rede) zugelassen ist.
Die Grundfrage ist, wenn ich es richtig verstanden habe, ob das Anbringen eines Anschlagschaftes (was nicht verboten ist) aus einer Luftpistole ein Luftgewehr macht! (wenn die entsprechenden Maße erreicht sind)
holztoto hat geschrieben:
Hier zählt die verwendete Länge, über 61 cm =Langwaffe.
Und wenn man noch nen Schalli oder Kompensator dran schraubt ist es doch OK.
Korinta hat geschrieben:
Leider nicht alleine. Du hast die Lauflänge vergessen. Die muss länger 30cm sein.
Der Lauf ist laut WaffG das was das Geschoss führt. Also z.B. kein Laufmantel etc.
Udo1865 hat geschrieben:
Nein, ist natürlich nicht zugelassen.
Das steht doch oben im Absatz des WaffG eindeutig beschrieben.
Kleiner Tipp: Gesetze muss man ganz genau lesen.
Der Gesetzestext lautet:
„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“
Meine Frage an Udo1865:
Was meinst Du damit?
Entschuldige bitte mein Unvermögen, würdest Du Deinen Tipp bitte etwas vergrößern!
Hier nochmal das Bild: