Spricht was dagegen, eine ca 1,8Joule starke GBB Airsoft M4 nach Österreich zu versenden?
Der Käufer würde mir natürlich eine Kopie seines Ausweises zukommen lassen.
Gibt es irgendwelche bedenken bezüglich Versand?
Gruß
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Spricht was dagegen, eine ca 1,8Joule starke GBB Airsoft M4 nach Österreich zu versenden?
Der Käufer würde mir natürlich eine Kopie seines Ausweises zukommen lassen.
Gibt es irgendwelche bedenken bezüglich Versand?
Gruß
Kein Problem.
Gab es nicht mal die Einschränkung, dass Waffen innerbalb Österreichs überhaupt nicht mehr versendet werden dürfen? Oder gilt das nur von Österreich nach Österreich?
Das gilt nur für gewerbliche Anbieter innerhalb von AT.
Hi Leute.
Mein eigenes Thema vergessen.
Habe im Netz noch Mal quer gelesen.
Airsofts sind in Österreich überhaupt nicht als Waffen eingestuft.
Airsofts sind in Österreich überhaupt nicht als Waffen eingestuft.
Das stimmt. Noch.
Sollte sich das EU-Gesetz diesbezüglich überall durchsetzen (müssen) wie es hierzulande schon in völliger Idiotie vorauseilend gehorsam geschieht, dann gibts auch in Ö ein ziemlich böses Chaos...
Aber die Özis waren in dieser Frage schon immer cleverer und ich traue denen zu, dass sie den ganzen Mist, der sich hier auftürmt, ganz galant umschiffen werden. Da funktioniert etliches besser.
Hi Leute.
Mein eigenes Thema vergessen.
Es war ja Silvester, aber trotzdem: Alkohol ist kein Spielzeug.
Kein Alkohol, übliche Krankheit im Urlaub
Generell ist es schon möglich Airsoftwaffen zu importieren. Da gibt es einen regen Handel z.b. mit Polen.
Problem ist eigentlich nur das " F" .
Jetzt ist es aber so, das einige in Polen vertriebene Waffen durchaus das "F" haben z.B. Umarex.
Zum andern kann man sich selbstverständlich eine zerlegte Waffe zuschicken lassen und sie dann als 0.5er in Betrieb nehmen.
Man kann das natürlich auch von kleinen aber gut geführten Händlern wie z.B. https://www.shop-gun.de/ erledigen lassen.
Einige polnischen Händler sind in der Airsoftzene schon sehr beliebt, Da gehen schon viele Sammelbestellungen gerade für Zubehör und Verbrauchsmaterialien raus.
Aber bitte denkt dran. Eine Waffe die über 0,5j hat und kein F besitzt, oder Dauerfeuer schießt, ist nicht irgendein schei..ß Kavaliersdelikt
Ich stell mich bestimmt nicht an, aber für solche Dummheiten gibt es keine Entschuldigung.
Zum andern kann man sich selbstverständlich eine zerlegte Waffe zuschicken lassen und sie dann als 0.5er in Betrieb nehmen.
NEIN!
Mindestens der Lauf ist ein wesentliches Teil und
darf nicht ohne Erlaubnis importiert werden.
da gab es schon immer Diskussionen drüber
z.b.
Tuninglauf importieren,die Zweite...
seltsam finde ich es, das Waffenliebhaber die Gesetze strenger auslegen möchten wie der Zoll oder die Polizei.
noch ist es Praxis, aber wenn mehr Leute wie du die Gesetze so streng ausgelegt sehen möchten....
Mindestens der Lauf ist ein wesentliches Teil und
darf nicht ohne Erlaubnis importiert werden.
Das ist im allgemeinen Waffenrecht tatsächlich so verankert. Aber wir sind hier im Softairbereich und jeder, ich sage absichtlich jeder, darf diese Softair-Aluminium- oder Messingf-Sonstwas-Verengungs- oder-Erweiterungsläufchen importieren und einbauen. Jedenfalls noch. Die werden überall angeboten, auch in hiesigen Shops, jeder tunt sowas mit Aufpreis und nichts davon ist waffenkonform laut Verbot, wenn es die ominöse 7,5 Joule für freie Waffen nicht überschreitet. Und DAS können diese Läufchen einfach gar nicht. dazu wäre etwas ganz anderes erforderlich.
Das ist im allgemeinen Waffenrecht tatsächlich so verankert. Aber wir sind hier im Softairbereich und jeder, ich sage absichtlich jeder, darf diese Softair-Aluminium- oder Messingf-Sonstwas-Verengungs- oder-Erweiterungsläufchen importieren und einbauen. Jedenfalls noch. Die werden überall angeboten, auch in hiesigen Shops, jeder tunt sowas mit Aufpreis und nichts davon ist waffenkonform laut Verbot, wenn es die ominöse 7,5 Joule für freie Waffen nicht überschreitet. Und DAS können diese Läufchen einfach gar nicht. dazu wäre etwas ganz anderes erforderlich.
so ist es. vieles im Arsoftberreich ist im Graubereich oder wird einfach geduldet. Mir gefällt das nicht, aber damit muss ich leben.
Auch leben muss ich mit Verbotsforderung z.b. von der Grünen Jugend und ähnlichen Menschen.
Was mir aber echt weh tut, das sind Forderungen und Aussagen wie
NEIN!Mindestens der Lauf ist ein wesentliches Teil und
darf nicht ohne Erlaubnis importiert werden.
so eine völlig unsinnige einseitige Aussage von einem andern Schützen. Mehr davon und Airsoft wird bald verboten.
Ich erwarte Solidarität von andern Schützen. sollen wir Airsoftspieler die nicht bekommen verschwindet auch unsere Solidarität euch gegenüber.
Das ist im allgemeinen Waffenrecht tatsächlich so verankert. Aber wir sind hier im Softairbereich und jeder, ich sage absichtlich jeder, darf diese Softair-Aluminium- oder Messingf-Sonstwas-Verengungs- oder-Erweiterungsläufchen importieren und einbauen.
Das stimmt so nicht. Ein Lauf der für eine freie Waffe bestimmt
ist darf importiert werden, ein anderer nicht. Die Bestimmung
legt der Hersteller fest. Wenn der die entsprechende Waffe nicht
mit liefert ist der Lauf auch nicht für eine freie Waffe bestimmt.
Es ist natürlich sehr wahrscheinlich daß ein Zöllner diese Details
nicht so genau weis und das Röhrchen passieren lässt - davon wird
es aber nicht legal.
Und DAS können diese Läufchen einfach gar nicht.
Da bist du im Irrtum - die können wesentlich mehr.
so eine völlig unsinnige einseitige Aussage von einem andern Schützen. Mehr davon und Airsoft wird bald verboten.Ich erwarte Solidarität von andern Schützen. sollen wir Airsoftspieler die nicht bekommen verschwindet auch unsere Solidarität euch gegenüber.
Erst denken, dann informieren und nur wenn es
Sinn macht posten!
Das Problem hierbei liegt klar in der Definition.
Ein Softairlauf ist ja im grunde nichts anderes als ein metallener Strohhalm/Rohr.
Ein Lauf hingegen hat ein Patronenlager und Felder+Züge (meistens) - Laufrohlinge (ohne Patronenlager) sind ja auch frei verkäuflich.
Ist das hier immer so?
Ich mein, dass hier so stark vom Thema abgewischen wird?
Habe mir die Frage zum Versand ja fast selbst beantwortet. Ging um den Versand von Privat zu Privat nach Ö.
Nicht um einen Import, oder ähnliches????
Hier sind Airsofts frei Waffen, dh mit F.
In Österreich sind die Dinger.....Spielzeug.
Ich schäme mich immer, wenn ich in YouTube nach einer neuen Airsoft Ausschau halten und das erste Video ist von einen 12Jährigen, der die Waffe kaum halten kann.
Aber ich schweife ja selbst ab.
Ist das hier immer so?
Ja, und das war noch gar nichts.
Das Problem hierbei liegt klar in der Definition.
Ein Softairlauf ist ja im grunde nichts anderes als ein metallener Strohhalm/Rohr.
Ein Lauf hingegen hat ein Patronenlager und Felder+Züge (meistens) - Laufrohlinge (ohne Patronenlager) sind ja auch frei verkäuflich.
Das ist Teil der gängigen Argumentation.
War ist aber auch, das man den gesamten Airsoftberreich in vielerlei Hinsicht in einer Grauzone lässt. Es wird geduldet, und alle können sich damit abfinden
Blöd wenn dann immer Schlaumeier kommen und von "Illegal" und "Verboten" sprechen, und dabei Gesetze weit schärfer auslegen wie es aktuell Politik, Staatsanwaltschaft Zoll und andere Behörden vornehmen. Wenn es sich dabei um andre Schützen handelt schwindet mein Verständnis völlig.
aber es gibt halt Leute, die stundenlang trainieren gängige Klappmesser einhändig zu öffnen bis es ihnen geling, und dann schreien "Trageverbot "
.
Es wird nichts geduldet, die Leute beim Zoll
wissen es einfach nicht besser.
Wenn du damit durchkommst ist doch alles gut.
Trotzdem darf man ja mal die korrekte Anwendung
der gesetzlichen Regeln beschreiben.
ZitatEntwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Anl.I-A1-UA1-1.3.5
Mit Zügen oder anderen Innenprofilen versehene Laufrohlinge, Laufabschnitte oder Laufstücke, die noch kein Patronen- oder Kartuschenlager enthalten, sind dann wesentliche Teile, wenn sie für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe bestimmt sind. Läufe ohne Züge und ohne Patronen- oder Kartuschenlager sind nur dann wesentliche Teile, wenn sie ohne wesentliche Nacharbeit in eine Waffe eingebaut oder mit einer Waffe verbunden werden können und damit eine gebrauchsfähige Waffe entsteht.
Letzteres ist zweifellos der Fall.
so ein Blödsinn.
Der Zoll sagt bei etlichen Stellungsnahmen das es bei einem Airsoftlauf überhaut nicht sicher ist das er für eine Waffe bestimmt ist, und somit Airsoftläufe eben frei importiert werden können.
Wäre deine Argumentation zutreffen dürfe die deutsche Industrie keine Rohre mehr importieren da jedes Rohr als Lauf benutzt werden kann.
Geh weiter Klappmesser testen, vielleicht findest du da was das du verbieten kannst.