Liebe Schießsportfreunde,
als Referent f. Waff-SK folgende Hinweise:
- SSW sind keine (!) Anscheinswaffen nach WaffG.
- Der KWS erlaubt das Führen einer SSW außerhalb des befriedeten Besitztum (Haus, Grundstück, Wohnung).
- Die ausstellende Behörde des KWS kann (!) das Führen der Waffe einschränken.
- Im Falle einer Anzeige liegen die Maßnahmen im Ermessen der Polizeibeamten vor Ort.
- Ich kenne kein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichten wg. KWS
Gruß HD
Mein Tip: Verdecktes Führen erspart Ärger!