Nothilfe und der eigene Hals (Aus: Zoraki 906 Problem mit Laufgewinde)

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 5.651 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2018 um 10:47) ist von Esti.

  • Tja... Was sagt man dazu?

    1) Ein Mann MUSS in so einer Situation einer Frau helfen. Sonst macht man sich selbst strafbar und fühlt sich danach als Feigling aus. Punkt.
    2) Dabei wird es sich ganz klar um Nothilfe und evtl. Notwehr handeln. Das ist ja wohl klar?
    3) Auf jedem Fall sollte man auch die Polizei rufen und ganz brav und ruhig an sie warten - auf keinem Fall weit weglaufen.

    Und da kommen mögliche Probleme:

    1) Der Verbrecher wird Sie höchstwahrscheinlcih zivilrechtlich wegen seinen Gesundheitsbeeinträchtigung verklagen. Wegen Pffeffer in seinen Lungen oder wegen seine gebrochene Nase oder wegen... - seine Phantasie wird da wohl keine Grenzen kennen. Sind Sie dazu bereit?
    2) Noch wahrscheinlicher ist, dass der Angreifer gar nicht alleine ist und seine Kumpels stehen nebenan und filmen Sie dabei. Was macht man dann?
    3) In die letzte Zeit ist es leider immer wahrscheinlicher, dass mindestens einer von denen ein Messer dabei hat. Und da hilft SSW nur bedingt weiter, leider.
    4) In einer kleinen/mittleren Stadt ist die Wahrscheinlichkeit zu groß diesen Typen noch ein paar Mal am Busbahnhof oder in einer U-Bahn-Station zu "treffen". Und die wissen jetzt, dass Sie eine SSW dabei haben. Also werden die Sie wohl ein bisschen brutaler angehen und "bearbeiten". Sind Sie dazu auch bereit?

    Falls Sie auf nur einen Punkt von vier mit einem "Nein" geantwortet haben, dann verstecken Sie sich und wählen leise den Polizeinotruf. Dabei ersparen Sie zwar die erste drei Punkte, aber... Wenn die Polizei ihre Personalien aufnimmt und die Täter Sie sehen, dann bleibt Ihnen der Punkt 4 womöglich nicht erspart.

    Einach schnell dem /den Täter eine volle Pfefferladung ins Gesicht/er pusten und sofort weglaufen macht Sie wieder strafbar.

    Tja.. So eine Situation, die ich erhlich gesagt, in Deutschland nie erleben möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von takitano (3. Januar 2018 um 19:51)

  • ein schußwaffengebrauch in notwehr zieht automatisch eine untersuchung nach sich, ob es notwehr war und ob die verhältnismäßigkeit der mittel gewahrt, das heißt ob es nicht auch ohne ssw gebrauch möglich gewesen wäre den typ von seinem tun abzuhalten.

    klingt gut , ist es eigentlich auch.

    aber in der realität kann am ende alles für dich rauskommen.

    in der heutigen zeit versucht fast jeder aus eigenem fehlverhalten kapital zu schlagen, wenns drauf ankommt.

    mann muß sich wirklich überlegen ob man da helfen kann oder wenn man ein handy hat. lieber die polizei ruft.

    ich könnt beides nicht einmal gesundheitlich und andres mal weil ich kein handy hab.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • ich könnt beides nicht einmal gesundheitlich und andres mal weil ich kein handy hab.

    gruß edwin

    Auf eine Notwehrhandlung folgt immer die Untersuchung, ob es eine solche auch tatsächlich war. Egal, ob Du die Schusswaffe, das Messer, die Faust nimmst oder sonst etwas nimmst.

    Die Notwehr ist u.a. ein Rechtfertigungsgrund, der nach einer vorangegangenen Rechtsnormverletzung (z. B. gefährliche Körperverletzung des Angreifers durch den Verteidiger) zur Sanktionsfreiheit des "Täters" (hier des Verteidigers) führt.

    Und toll, da bist Du ja fein raus. Gehe bitte einfach weiter, wenn Du weder körperlich eingreifen noch telefonisch Hilfe holen kannst. Es gibt nichts zu sehen. :S:S:S

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (3. Januar 2018 um 21:43)

  • ja. ich geh auch gar nicht in solche ecken oder szenen...

    ist mir mewin ganzes leben nicht passiert. mußte erst 2 mal selber eine bedrohung erledigen. einmal mit messer am hals um abgezogen zu werden in hh st georg von drogis

    und einmal wie ich von nem 2 meter punker im vorbeigehen auf die stasse vor ein auto geschubst wurdemit anschliessendem endkampf...

    das hab ich ohne waffe geregelt, manchmal muß man einfach selber auch mal ran.
    wenn hier was in lüneburg ist dann meist nacvhts in der stadt oder vor discos und andren kaschemmen

    da muß man auch nachts nicht unbedingt sein.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Selbst wenn die Frau in dem fiktiven Fall von Arny sich selbst hilft, ist sie dran!!!

    So eine Geschichte ist nämlich vor einiger Zeit hier bei uns in einer norddeutschen Kleinstadt passiert:
    - Zwei Türken überfallen abends an einer Bahnunterführung ein junges Mädchen, werfen es nieder
    und beabsichtigen es zu vergewaltigen.
    Die Kleine ist aber flux wieder auf den Beinen, dafür liegen die beiden
    Kerle auf dem Rücken und heulen wegen diverser Schmerzen zwischen den Beinen. ;)
    Was die beiden Typen nicht wussten - diese kleine Mädchen ist in Tae-Kwon-Do ausgebildet.
    Die von dem Mädchen herbeigerufene Polizei ist dann auch schnell zur Stelle,
    aber ratet mal, WER sich nachher vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten musste??!!??
    DAS MÄDCHEN!!!
    Denn diese beiden Typen haben nämlich ganz schnell ihr Testosteron-Überschuss verloren
    und sind zum Jammerlappen mutiert!!!

    *GRRRR!!!*

  • Wurde die Guteste am Ende auch verurteilt? Quelle?

    Und wie ich zuvor schrieb: "Die Notwehr ist u.a. ein Rechtfertigungsgrund, der nach einer vorangegangenen Rechtsnormverletzung (z. B. gefährliche Körperverletzung des Angreifers durch den Verteidiger) zur Sanktionsfreiheit des "Täters" (hier des Verteidigers) führt."

    Angenommen: Wenn Du jemanden zur Verteidigung in die Eier trittst und der Geschädigte Strafanzeige erstattet, dann gibt es mindestens ein Ermittlungsverfahren gegen Dich. Ist die Notwehr klar erkennbar, wird das Verfahren noch von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

    Ist die Notwehr nicht erkennbar oder unklar, kannst Du Dich als Verteidiger - alternativ zum Strafbefehl bzw. bei Widerspruch gegen diesen - vor Gericht wiederfinden - was nicht heißt, dass man am Ende auch zwangsläufig verurteilt wird.

    Gegen den von Dir in diesem fiktiven Beispiel getretenen Angreifer hast Du sicherlich auch Anzeige erstattet, so dass gegen ihn auch gesondert wegen seines Angriffes auf Dich ermittelt wird.

    7 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (3. Januar 2018 um 23:54)

  • @TumberTambour:
    - Habe die Geschichte nacher nicht weiter verfolgt, aber ich meine sie bekam eine (geringe) Geldstrafe.
    Die Quelle war mein Trainer, der musste nämlich damals mit vor Gericht um zu bestätigen,
    dass die Kleine so etwas wirklich nur im äußersten Notfall tut.
    LG

    Einmal editiert, zuletzt von NOWONDER (3. Januar 2018 um 23:50)

  • Komme auch aus dem norddeutschen Raum.
    Muss etwas her sein.
    Da war etwas in der Regionalzeitung.

    Wurde wohl gegen Zahlung, eines recht geringen Betrags, eingestellt.
    Trotzdem nicht toll, vom Rechtsempfinden hätte es ein klarer Freispruch sein müssen.
    Ist vermutlich der gleiche Fall, Quelle habe ich im Netz nicht gefunden.

    Gruß Otti

  • "Kampfsportler" laufen häufig Gefahr, mit ihren Künsten gegen Nicht-Kampfsportler zu überziehen bzw. ihr ganzes Können am lebenden Objekt darzubieten, was sich hinterher nachteilig auswirken kann.

    Zum Fall kann man ohne Infos zu den Urteilsgründen aber letztlich nur spekulieren.

    Es sind immer individuell zu bewertende Sachverhalte. Hier ein spektakulärer Fall, in dem ein Einbrecher von einem Jäger getötet wurde - in von der Staatsanwaltschaft anerkannter Notwehr:

    https://m.focus.de/panorama/trotz…id_6411326.html

    Dieser Fall widerlegt auch die ständige Behauptung, dass es mit Waffe juristisch stets blöd für den Verteidiger ausgehe, weil die Juristen sowieso grüne Waffengegner seien.

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (4. Januar 2018 um 00:08)

  • Selbst wenn die Frau in dem fiktiven Fall von Arny sich selbst hilft, ist sie dran!!!

    So eine Geschichte ist nämlich vor einiger Zeit hier bei uns in einer norddeutschen Kleinstadt passiert:
    - Zwei Türken überfallen abends an einer Bahnunterführung ein junges Mädchen...

    Wie jung war das Mädchen? 14, 16? Und wenn das so in diesem Bereich ist, wie alt waren die Angreifer und welche Konstitution hatten die gegenüber dem Mädchen? Wo könnten eventuell Vorstrafen vorliegen, eher beim Mädchen oder den beiden mutmaßlichen Angreifern? Wenn das Mädel wirklich verurteilt wurde bzw. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage auferlegt worden ist, dann frage ich mich tatsächlich, inwieweit seitens der STA solche Szenarien (einzelnes, nicht vorbestraftes Mädel greift - wegen was?? - zwei körperlich überlegende Männer an, für glaubwürdig erachtet wurde? Wieso sollte die sonst zwei Männern in das Geläut treten? Hmmmm, was kann da schief gelaufen sein, sollte die Geschichte so stimmen.... 8)

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • Wie Alt das Mädel war, glaube im Bereich 18-20 Jahre.
    Der Betrag war echt lächerlich so um 100€, wenn ich mich richtig erinnere.

    Eventuell hat sich das Mädel gedacht, egal, zahl ich und habe dann meine Ruhe.

    Ist wie geschrieben, schon einige Zeit her.
    Kann mich nur noch relativ gut daran erinnern, weil es dazu
    lange Diskussionen im Freundes-, Bekanntenkreis gab.

    Vermutlich hat der Staatsanwalt oder Richter, das Angebot gemacht,
    um den Fall schnell vom Tisch zu bekommen.

    Gruß Otti

  • Vermutlich hat der Staatsanwalt oder Richter, das Angebot gemacht,

    um den Fall schnell vom Tisch zu bekommen.

    Gruß Otti

    Wenn das so war, dann herzlichen Glückwunsch an den Staatsanwalt/ Richter... 8|<X:huh:

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

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  • Ohne ein Urteil mit Begründung zu kennen, ist das hier alles nicht zielführend. Wenn das Mädel noch den einen oder anderen Tritt oder Schlag nachgelegt hat, als der Angriff vorbei war, ging es wohl eher um einen Notwehrexzess.
    Aber solche Details findet man ja in Zeitungsberichten eher selten, obwohl sie entscheidend sein können.
    So steht am Ende ein Urteil da, das der Leser nicht nachvollziehen kann und sich drüber aufregt, wiesp die Justiz den Täter schützt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson