Da wäre ich nach letzter Meldung nicht so sicher. Denn tatsächlich wurde vor nicht allzulanger Zeit ein Neckknife als verbotener Gegenstand bezeichnet, Die Meldung war sogar mit Foto u d wurde hier irgendwo veröffentlicht.
So denn nicht doppelseitig geschliffen - ds gibt es tatsächlich - sind Neckknifes normalr Messer mit fester Klinge, die unter 12 cm Klingenlänge völlig frei zu führen sind.
Etwas Bedenken habe ich bei Karambit Ausführungen, die als Kampfmesser angesehen werden könnten. Daraus könnte man dann ein Führverbot ableiten.
das war ein Beispielfoto einer Zeitung zu karambits.