SSW Revolver Kauf - Bitte um Beratung

Es gibt 119 Antworten in diesem Thema, welches 36.550 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. August 2017 um 13:39) ist von kai.

  • kai:
    Du hast völlig recht, daß ein alter, vielleicht ja sogar kaum oder gar nicht geschossener RG 69 oder 89 aus alter Fertigung, also noch original Röhm, das beste wäre. Wobei mir der 59-er zu niftelig erscheint.

    Nur bin ich halt in der Sache noch so neu, daß ich mich erstmal in alles reinfuxen muß - Ferenc auf egun? ;):D

    Und wenn ich dann schon Geld ausgebe, soweit weiß ich zumindest schon bescheid, würde ich mir eher einen Erma EGR 77 kaufen, oder? ;)

    Wie sagte Kaiser Franz: schaun mer mal... ;)

  • der 77 ist ein schwerer Trümmer

    hatte ich früher mal

    und so ein großer Revolver mit 6mm Trommellöchern schaut nicht echt aus.

    zumal man bei echten 357ern die Projektile in der Trommel sieht.

    zum Hunde erschrecken geht's grad noch so.

  • Bladix:
    Sehr interessanter Gedanke - den ich nämlich auch hatte, weshalb ich mich auch für den kleinen S&W Chief Special entschied, bei dem die 6,5mm Trommellöcher in Verbindung mit einem Gewindeschoner mit 6,5mm Innendurchmesser echter rüber kommen.

    Ein Freund sagte mir aber, daß man so einen ERMA EGR 77 optisch angleichen könnte. Was immer er auch damit meint, ist mir dabei nicht gerade wohl.

    Denn falls ich mal die Waffe ziehen muß, dann doch nur, um direkt zu schießen, und nicht, um herum zu fuchteln nach dem Motto "Boah äy, isch han nä Räfulfä, nä, un isch pätroh Disch jäz" ;)

    Und das mit den Hunde erschrecken, also daß das bei denen geht mit dem EGR 77, liegt doch letztlich sicher nur daran, daß da noch niemand die Hunde auf das Forum hier hingewiesen hat ;):D

  • kai:
    Du hast völlig recht, daß ein alter, vielleicht ja sogar kaum oder gar nicht geschossener RG 69 oder 89 aus alter Fertigung, also noch original Röhm, das beste wäre. Wobei mir der 59-er zu niftelig erscheint.

    ja, vom 89er hab ich einige "ungeschossene" von 'damals' (aus der guten, alten Zeit ^^ ) ... mein absolutes Lieblingsmodell !!! :thumbsup:

    (und nicht so teuer wie ein Erma ... ;) )

    einen hab ich leider mal auseinander genommen (weil das mit einem Weihrauch gut geklappt hatte), der liegt heute noch in den Einzelteilen da ... 2 oder 3 Kleinteile könnten evtl. vielleicht noch irgendwo in diesem Universum existieren ... sind aber schon lange außerhalb meiner unmittelbaren Wahrnehmung ...

    das war schon was anderes, als bei dem innen eher einfach (positiv gemeint) aufgebauten Weihrauch ...
    versuch ich irgendwann wahrscheinlich nochmal wieder zusammen zu bauen ...

    Ein Freund sagte mir aber, daß man so einen ERMA EGR 77 optisch angleichen könnte. Was immer er auch damit meint, ist mir dabei nicht gerade wohl.

    vielleicht gibt es ja eine rein kosmetische Methode dafür :D , das wär ja noch nicht illegal ...

    (mit Kajalstift außen um die vorderen Trommelbohrungen rum, damit sie für den "Gegner" optisch größer wirken ? :D )

    Einmal editiert, zuletzt von kai (16. August 2017 um 16:39)

  • kai:

    Ja, das mit dem Kajalstift gebe ich gerne weiter :D

    Aber im Ernst: ich werde nicht meinen Kleinen Waffenschein riskieren, indem ich eine modifizierte SSW einsetze.

    Deshalb ist mir der S&W Chief Special eben sehr angenehm, da passen Trommelbohrungen optisch eher zur Größe.

    Wichtig für den Moment, während der Gegner die Trommel erspäht, bevor er eine Ladung Pfeffer im Gesicht hat... ;)

    Hoffentlich... ;)

  • dein Gegner ist ein Hund.

    denn mit Pfeffer darf man nicht auf Menschen schiessen.

    und da illegal hier auch eigentlich nicht ausdiskutieren.

    und dem Kampfhund sind die Trommelbohrungen egal während sich seine 1 Tonne Gebisskraft in deinen Unterarm klammert und der dann nur noch an ein paar Sehnen herab baumelt.

  • denn mit Pfeffer darf man nicht auf Menschen schiessen.

    Das ist im Grundsatz falsch.
    Zwar steht auf den Spraydosen "Nur zur Tierabwehr", was eine Notstandshandlung wäre, aber im Rahmen der Notwehr, darf jedes Mittel eingesetzt werden, was den Angriff gegen... abwehren kann und nicht unverhältnismäßig ist.
    Daher kann in Ausnahmefällen der Hund auch zweibeinig sein.

    Dennoch empfehle ich immer dringend - wer Mittel zur Selbstverteidigung führt, sollte sich im Notwehr- Notstandsrecht unbedingt belesen. Stellt sich bei späterer Verhandlung heraus, dass der RFG Notwehr nicht erfüllt ist, hat derjenige ein großes Problem.
    Aber darauf habe ich schon öfters hingewiesen.

  • *aufgeregtmitdemfingerschipptundindenklassenraumhereinruft*

    Rechtfertigungsgrund, Herr Gubi!

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

  • Hallo,

    zwar bin ich gar nicht begeistert, daß in diesen Thread jetzt doch noch Politik rein kommt, aber soviel sei gesagt:

    Warum ich nun eine SSW und Pfeffermunition habe, werde ich weiterhin nicht erläutern.

    Es gibt aber sehr bittere Gründe, aufgrund derer es mir sehr herzlich total egal ist, was wann wo für Rechtfertigungsgründe (RFG) angebracht wären, um Notwehr zu begründen. Der ganze Theorierotz ist mir schnuppe.

    Wer mich fortan tätlich angreift, muß mit sofortiger massiver Gegenwehr rechnen, und zwar ohne jedwede Rücksicht auf Verluste. Es ist mir absolut total egal, ob ein Angreifer durch meine Gegenwehr verletzt oder gar getötet wird.

    Wären scharfe Waffen in Deutschland erlaubt, würde ich auch eine solche führen und auch ohne jedes Zögern einsetzen.

    Fragt mich bitte nicht, warum das so ist.

    Der Anlaß ist furchtbar traurig und eine schlimme Last für die meinen und mich.

    :(

    Es wäre sehr nett, wenn zumindest in diesem Thread kein Streit auf kommt... ich bitte alle darum.

  • Nur kein Stress. Jeder hat seine Gründe, warum er tut, was er tut.

    Und damit muss er selber zurechtkommen.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • @Floppyk, was bedeutet RFG?

    Rechtfertigungsgrund
    Falls nicht deutlich genug - wenn man sich (mit Gewalt) wehrt, begeht man eine primär Körperverletzung, was eine Straftat wäre. Wenn man nun nicht die Bedingung der Notwehr erfüllt, würde der in der Verhandlung der RFG "Notwehr" nicht gelten können und ist dann u.U. wegen KV dran. Anders ausgedrückt - ein RFG ist die Entlastung, warum man einem Anderen straffrei Gewalt antun dürfte. Deswegen sollte man (nicht nur) den Notwehrparagrafen kennen. Das gilt insbesondere für die Halbstarken, die oft mit den Sprüchen prahlen, "soll mich mal einer blöde anmachen, dem hau ist so was von in die Fresse..." (sinngemäß zu verstehen).

    Hier eine Übersicht des Wesentlichen:

    Notwehr STGB
    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Notwehrüberschreitung (Notwehrexess):
    http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

    Rechtfertigender Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand

    Entschuldigter Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html

    Notwehr BGB (zivilrechtlicher Notstand)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Aggressiver oder angreifender Notstand
    http://dejure.org/gesetze/BGB/904.html

    Des weiteren schießen ohne Erlaubnis - OWI.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__10.html

    Drohen bzw. Nötigung mit Schusswaffe - Straftat
    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
    http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

    und noch einiges anderes, was im Zusammenhang mit Waffen bzw. führen und schießen zusammenfällt.
    Wichtig ist auch in diesem Zusammenhang die Straftat:
    § 241 StGB Bedrohung

    Übrigens - auf einem guten WSK-Lehrgang wird u.a. dieses geschult. Mit einer der Gründe, warum ich eine Art WSK(-light) für SSW Besitzer für sinnvoll erachte. Jedenfalls wesentlich sinnvoller als der unsägliche KWS.

    Zum Schluss meiner nun länger gewordenen Ausführung die Preisfrage:
    Warum gibt es den Notwehr § zweimal, einmal im STGB und zum anderen im BGB?

  • Zum Schluss meiner nun länger gewordenen Ausführung die Preisfrage:
    Warum gibt es den Notwehr § zweimal, einmal im STGB und zum anderen im BGB?

    Weil der Gesetzgeber Zivilrecht (Ansprüche der Bürger untereinander) von Strafrecht (Sanktionsrecht des Staates gegen unerwünschtes Verhalten seiner Bürger) unterscheidet.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

  • Hallo Forum,

    als kleines Dankeschön für Eure Beratung nun mal ein Foto von meiner "Ausrüstung", also der Chiefs Special mit Zubehör.

    Die Dinger rechts sind sogenannte Speed Strips 580 von Bianchi, auch als Schnellladestreifen bekannt.

    Wie man sieht, ist der Trommelspalt bei dem Chiefs Special extrem gering. Messfühler hab ich jetzt keine, aber da kommt nix seitlich raus, wenn man Pfeffer verschießt. Der Lauf ist zudem offen wie ein Scheuentor, lediglich ein schmaler Steg, den wir hier mit einem schwarzen Gewindeschoner und etwas schwarzer Farbe gut getarnt haben.

    Das Teil reicht, um Hunde und Schweinehunde (besondere Hunde-Art ;) ) anständig und gründlich mit Pfeffer zu beschießen.