Hallo, da ja heute die Änderung im Waffengesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und das Gesetz und die damit auch geänderte AWaffV ab morgen in Kraft ist, folgender Hinweis.
In der geänderten AWaffV findet sich Nun folgender Passus:
§ 13 AWAFFV
"(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgendenSicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
- mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb vonder Erlaubnispflicht freigestellt ist; "