Zielpunktbeleuchtung

Es gibt 138 Antworten in diesem Thema, welches 12.659 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2017 um 23:56) ist von Musashi.

  • Quark, ein Ringkorn ist ja auch nicht verboten.
    Um vielleicht einige, die den Verminator nicht kennen, einmal zu informieren. Das Waffengesetz sagt, dass bei einer Schusswaffe ein Projektil, also theoretisch auch ein Pfeil durch einen Lauf geschossen wird,(egal
    ob mit Reibladung oder Druckluft o.ä.), damit fällt das Teil unter das Waffengesetz (Joule-Einschränkungen etc. mal ausgenommen). Dann nimmt jemand diesen Pfeil, entfernt den Nocken und steckt ihn auf diesen Lauf. Und schon ist das Teil nach BKA keine Schusswaffe mehr, also völlig unregelmentiert, alles legal, ein Spielzeug. Mal ehrlich, wie viele von Euch hätten zu dieser Sache vorher genauso geschrieben wie zu meiner Laser-Ausführung ?
    Was ist daran an meiner Auslegung anders?

  • Ein letztes Mal:
    Das Gesetz verbietet jede Einrichtung, die eine Zielmarkierung einer Waffe ist. Wie das Ziel markiert wird, ist völlig egal. Allein die Hervorhebung zur einfacheren Auswahl des Zieles mittels Licht beliebiger Wellenlänge macht das Verbotsmerkmal und nicht die Feinheit der Art bzw. Form der Markierung.

  • Ein letztes Mal: Die Definition, was ein Ziel ist, ist das Interessante. Es gibt im Waffengesetz keine Definition. Deine Ausführungen sind ja absolut richtig, habe ich auch nie bezweifelt. Die Frage ist:

    WAS IST EIN ZIEL?

    Der gesamte Gegenstand der anvisiert wird, oder der Bereich, den die Kugel trifft ?(Was ja bei einem normalen Laser zutrifft)

    Wenn Du alles so gut kennst, zeige mir die gesetzliche Definition des Begriffes "Ziel". (Bitte genaue Angaben)
    Wenn ich auf ein Haus schiesse, ist das Haus das Ziel? Oder die einzelne Wand? Oder das Fenster? Oder der Fensterteil? Oder der Bereich den die Kugel trifft?

    Wenn ich einen Laserpunkt habe, ist das klar. Wenn ich mit einem Zielscheinwerfer einen Bereich beleuchte, in dem dann der Punkt des Treffers ist, ist das klar. Aber was ist mit einem Bereich, der, wie auch immer. nicht beleuchtet wird? Und deshalb ist für mich die verbindliche Definition des Begriffes "Ziel" das A und O dieser Frage.
    Übrigens: Selbst wenn man den Kommentar zum Waffengesetz liest, ist das nicht definiert. Ich lasse mich gern mit einer gesetzesverbindlichen Definition belehren.

    3 Mal editiert, zuletzt von lzf10 (12. Februar 2017 um 15:26)

  • Den Duden akzeptiere ich nicht, auch Wikipedia oder so etwas nicht. Wenn dann nur gesetzeskonforme Ausführungen. Und wenn ich also ein Ziel nicht beleuchten darf, heißt das also im Umkehrschluss , dass ich alles, was kein Ziel ist,mit meiner Waffe beleuchten darf? (Auch hier ganz wichtig: was ist ein Ziel?) Versteht mich doch recht, ich weiss, dass das alles was ich schreibe provozierend ist, aber ich möchte die Unsinnigkeit dieses Gesetzes darstellen. Ich habe bereits auf anderen Gebieten beruflich einige Sachen mit Auslegung von Gesetzestexten durchbringen können.

    Und klar: Natürlich muss es ein Waffengesetz geben. Nur ich stelle immer mehr fest, dass etliche dieser Gesetze nicht von Fachleuten, also von Praktikern, sondern nur von Nicht-Fachleuten mit der heißen Nadel gestrickt werden. Hauptsache, ich darf nicht mit einer Luftpistole, die 0,6 Joule hat, als Erwachsener über die Straße laufen.
    .

  • Es gibt Lücken im Affengesetz, auch mehr als hier so
    bekannt sind. Aber das ist keine.
    Die Auslegung muß der Überprüfung durch Juristen die
    das nicht wollen standhalten. Das wird nicht klappen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • WAS IST EIN ZIEL?

    Der gesamte Gegenstand der anvisiert wird, oder der Bereich, den die Kugel trifft ?(Was ja bei einem normalen Laser zutrifft)

    In vielen Fällen ist eben der Punkt, der dann getroffen wird nicht identisch, mit dem, der anvisiert wurde. Und wenn du meinst, der Laser trifft ... träum weiter.
    Lies nochmal alles, was du geschrieben hast, dann merkst du alleine, was das für unqualifizierter Quark ist.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ich hätte auch noch eine Idee. ;)
    Wenn der Laser eine Figur auf das Ziel zeichnet ist es vieleicht ein Showlaser für eine Party bei dem zufällig das LG die Montage für den Showlaser ist. :D;):D:P

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Der gesamte Gegenstand der anvisiert wird, oder der Bereich, den die Kugel trifft ?

    Ich weiß jetzt auch nicht ob ich Dir helfen kann?

    Das WaffG bezieht sich halt recht allgemein auf "das Ziel",
    also die Sache oder den Körper welcher beschossen wird.
    Das WaffG bezieht sich dabei nicht speziell auf den vom Schützen
    gewünschten oder anvisierten Einschlagpunkt des Projektiles.

    Wenn Du also auf eine Zielscheibe 14x14cm schiesst,
    hast Du diese Zielscheibe als Ziel definiert.
    Natürlich möchtest Du genau die Mitte treffen,
    das wäre dann der Einschlagpunkt innerhalb des Zieles.

  • Ich hätte auch noch eine Idee. ;)
    Wenn der Laser eine Figur auf das Ziel zeichnet ist es vieleicht ein Showlaser für eine Party bei dem zufällig das LG die Montage für den Showlaser ist. :D;):D:P

    Gruß Play.

    Und da kommst du natürlich mit deinem Monsterbratgeräten in's Spiel.... :D

  • Jo, erst Dieb auf die Strin lasern, dann übern Haufen schießen...

    Du müsstest an dieser Stelle erstmal klarstellen was das Ziel ist: die Stirn, der Kopf oder der komplette Mensch? Können wir hellsehen? Woher sollen wir das wissen Heinzzz? Oder ist das ein Ratespiel? Und weiter wäre zu klären: laserst du dein Opfer mit Punkt, Kreis oder wie Play, bei allem künstlerischem Anspruch, mit Figuren? Der Gesetzgeber braucht diese Angaben um entsprechend das Urteil über dich zu fällen. Bei Punktlaser: schuldig und lebenslang! Bei Kreislaser: siehe Punktlaser. Bei Figurenlaser: Freispruch plus Einladung zu DSDS :D

  • Hmm... ja, das war eine unüberlegte Antwort von mir. Die Umstände habe ich natürlich nicht bedacht...
    Aber ich habe ne super Lösung für den TE: Ziel ist ja offensichtlich alles, außer man selbst. Wenn man jetzt den Laser um 180 Grad dreht, muss man nur das Ziel angucken und sobald man selbst geblendet wird, einfach abdrücken. Perfekt das Gesetz umgangen, weil man ja ganz offensichtlich nicht das Ziel markiert hat.
    Ich bin so fcking klug, Junge!!! :D

  • Kein Wunder, dass es heute so einfach ist, ein Volk zu beherrschen. Wenn ich sehe, mit was für unqualifiziertem Quark hier der eine oder andere Äußerungen macht . (Selbst diese Forumsmitglieder sollten sich mal fragen, warum in so vielen Fällen ein Gericht etwas entscheidet, in der Revision der nächste Richter das Urteil aufhebt und in der nächsten Instanz dann wieder anders entschieden wird.), alles ausgebildete Anwälte. Selbst die scheinen ja das gleiche Gesetz dann nicht zu beherrschen.
    Anscheinend haben hier einige Mitglieder die Weisheit mit Löffeln gefressen, so ist das leider in vielen Foren. Wenn die Argumente ausgehen ziehen sie das Ganze ins Lächerliche ohne selbst zu merken, auf welchem Niveau sie sich befinden.
    Macht weiter so !