keine guten neuigkeiten...das waterloo für vorderlader naht!

Es gibt 218 Antworten in diesem Thema, welches 50.618 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2018 um 16:59) ist von Floppyk.

  • Das haben die Lobbyisten der Tresorhersteller beim Vorschlag zur Veränderung der Aufbewahrungsvorschrift unterschlagen (S1 / S2). Sie haben schon seit 10 Jahren darauf gedrängt, das die alte A/B Norm nicht mehr gültig sei, federführend war da u. A. Hartmann Tresore...

    Das sind  

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  • Trotz allem - wer vor Juli 2017 eine A oder B Büchse hatte, ist auf der sicheren Seite. Und selbstverständlich muss er diese vor dem Stichtag nicht von einem Händler erworben haben, ein Kauf unter Privatleuten gilt im selben Maße.

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Nur wenn davor bei der Behörde angemeldet... in Verbindung mit WBK-Waffen

    Ansonsten nur noch für Munition, Blankwaffen und (noch) frei VL. Das wird sich mit Meldepflicht für VL und Änderung der Aufbewahrungsvorschrift ändern.


    Ich plane jetzt schon eine 1er Tresortür und Waffenraum im Haus nachzurüsten...

    Das sind  

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  • Nur wenn davor bei der Behörde angemeldet... in Verbindung mit WBK-Waffen

    Ansonsten nur noch für Munition, Blankwaffen und (noch) frei VL. Das wird sich mit Meldepflicht für VL und Änderung der Aufbewahrungsvorschrift ändern.


    Ich plane jetzt schon eine 1er Tresortür und Waffenraum im Haus nachzurüsten...

    Das wird sich eben nicht ändern, weil es dann kein Bestandsschutz wär. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

    Wer seine .308 am 1.7.2017 in einem A-Schrank hatte, den er am 30.06.2017 gekauft hat, darf die .308 bis jetzt in seinem A Schrank aufbewahren.

    Wer seinen Vorderlader in seinem (um 100% sicher zu sein) vor Stichtag 07/2017 gekauften A-Schrank aufbewahrt, muss Bestandsschutz bekommen. Da er sonst gegenüber den Eigentümern von Kat. C Waffen benachteiligt wär - denn bis zum heutigen Tage gibt es keinen konkreten Hinweis darauf, dass sich an der Aufbewahrung von VL überhaupt was ändert. Aktuell sind das alles nur Annahmen.

    Natürlich kann der Gesetzgeber sagen: Besenschrank ist nicht mehr und dafür gibt es keinen Bestandsschutz. OK. Er kann aber nie sagen, A oder B Schrank ist nicht mehr - denn die Sorte ist ja nachweislich im Rahmen des Bestandsschutzes noch geduldet.

    Jetzt kann der Gesetzgeber natürlich auch sagen, A/B ist genrell tot. Das muss er dann aber für alle tun, dann auch für die Jungs, die den Besitzstand bereits genießen.

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Er darf auch neu gekaufte Waffen in die vor dem 01.07.17 gekauften Tresor stellen aber nur bis die erlaubte Höchstmenge erreicht ist...

    Eben nein. Es zählr nur dann, wenn derjenige schon vor dem Stichtag bereits diesen Tresor mit erlaubnispflichtigen Waffe hatte. Und eben nicht derjenige, der sich schon vorsorglich vor der WBK einen A/B Tresor gekauft hatte. Denn erst mit der Beantragung der WBK wird nach dem Tresor gefragt.

  • Eben nein. Es zählr nur dann, wenn derjenige schon vor dem Stichtag bereits diesen Tresor mit erlaubnispflichtigen Waffe hatte. Und eben nicht derjenige, der sich schon vorsorglich vor der WBK einen A/B Tresor gekauft hatte. Denn erst mit der Beantragung der WBK wird nach dem Tresor gefragt.

    Das stimmt leider. Mit Beantragung der WBK ist der zulässige Schrank nachzuweisen - also liege ich da mit meiner Besitzstandswahrung falsch. Sollte es tatsächlich so kommen, das VL WBK pflichtig werden, muss es 0 oder 1 sein.

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Sag ich doch, falls Du nicht durch gewerbliche Quittung den Kauf vor dem Stichtag nachweisen kannst

    Ne....der Stichtag ist um. Bei Beantragung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis nach dem Stichtag kann es keinen Besitzstand mehr geben. Da war ich voll auf dem Holzweg.

    Beantragst du morgen ne WBK, musst du den aktuell zulässigen Schrank nachweisen, und das ist dann 0 oder 1 - leider.

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Man könnte ja auch erstmal warten und schauen, was wirklich kommen soll... Kann mir aber kaum vorstellen, dass jemand komplett ohne WBK in einen "Bestandschutz" für A/B Schränke fallen kann, wie soll es einen Bestand geben, wenn es keine Meldepflicht gibt? Also wird es wohl entweder eine Registrierung ohne Änderung der Aufbewahrung geben (wurde ja eh erst kürzlich geändert), oder eine gleichbehandlung mit WBK-Pflichtigen Waffen mit Registrierung und 0/1 Schrank Pflicht oder vielleicht werden sogar die S1/S2 aktiviert, wobei ich mir das nicht so recht vorstellen kann.

    Aber so ganz ohne Fakten lässt sich sowas ja schlecht diskutieren...

    Vielleicht bin ich aber auch etwas zu entspannt, so ohne VL und mit A/B Schrank mit Bestandschutz...

    Friendly fire - isn't

  • Da fallen aber 99% der VL nicht darunter

    Stimmt - ungefähr. Mein AN XII wäre so einer, wie auch Musketen. Aber die meisten (alle?) Kanonen haben auch ein Glattrohr.
    Ansonsten haben auch die einfachen Pistolen Ardesa, wie auch die Vorläufer von Dikar einen gezogenen Lauf.