Bearbeitungsdauer KWS

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.177 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2017 um 09:25) ist von TumberTambour.

  • Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrungen wie man weiter vorgeht, wenn die Bearbeitungsdauer für den KWS zu lange ist?

    Ich habe etwas von einer Untätigkeitsklage gelesen, die man ab einer Dauer von >3 Monaten einreichen kann.

    Muss man vorher nochmal anmahnen? Frist setzen, z.B. innerhalb von 14 Tagen Zeit für Reaktion?
    Was muss genau drin stehen? Etc.?

    Danke und Gruß
    Hellraser

    :wacko: ;( ?( Vollnoob ?( ;( :wacko:

  • Die Untätigkeitsklage ist eigentlich eine Verpflichtungsklage. Antragsziel der Klage wäre also, die Behörde zu verpflichten, über den Antrag überhaupt zu entscheiden. Dies ist als Richtwert nach 3 Monaten möglich - bei einem KWS, der ja nun kein besonders komplexer Antrag ist, dürfte 3 Monate dann auch wirklich genug Zeit sein.

    Ganz generell sollte eine Klage einen Antrag enthalten (Die Behörde zu verpflichten, über den Antrag auf KWS zu entscheiden) und den Sachverhalt schildern.

    Sind denn drei Monate bereits verstrichen? Ansonsten vermag ein Anruf bei der Behörde durchaus helfen.

  • Ich fände es äußerst unklug einer Behörde damit zu drohen die grundsätzlich nicht gerade positiv auf den KWS eingestellt ist, Ihn aber aus gesetzlichen Gründen ausstellen muss.

    Glaubt Ihr wirklich die Behörde ist beim Thema Waffen ( egal in welcher Form ) positiv gestimmt und freut sich wenn jemand einen KWS beantragt?
    Ich würde abwarten, so lange wie es dauert dauert es halt.

    Es sei denn Du möchtest in einem imaginären Schwarzbuch mit dem Titel "Wen kontrollieren und überwachen wir als erstes" stehen.

    Ist nur so ein Tipp. ;)

  • Nach meiner Erfahrung hilft es, schriftlich und freundlich (!, und nicht aus Angst vor der Behörde, sondern weil sich das im gegenseitigen Umgang so gehört) nach dem Sachstand zu fragen. Im Schreiben kurz das Antragsformular erwähnen, damit die Länge Wartezeit gleich offensichtlich wird.

    In den allermeisten Fällen wird das genügen.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

  • Also ich warte nun seit Mai 2016 - das sind jetzt über 7 Monate.

    Die monatliche telefonische Auskunft ist: Wir haben sehr viele Anträge vorliegen und es dauert noch ne Weile.

    Daher bin ich jetzt auf der Suche um da etwas Druck aufzubauen.

    Es geht auch nicht darum einer Behörde zu "drohen", sondern auch die Beamten würden ihr Recht einfordern, wenn sie 7 Monate auf eine Antwort auf ihren Antrag warten.

    :wacko: ;( ?( Vollnoob ?( ;( :wacko:

  • Nach meiner Erfahrung hilft es, schriftlich und freundlich (!, und nicht aus Angst vor der Behörde, sondern weil sich das im gegenseitigen Umgang so gehört) nach dem Sachstand zu fragen. Im Schreiben kurz das Antragsformular erwähnen, damit die Länge Wartezeit gleich offensichtlich wird.

    In den allermeisten Fällen wird das genügen.

    Mit der Bitte um Beachtung des Wortes "schriftlich". Denn nur wer schreibt, der bleibt - und wenn es nur in der Erinnerung des Sachbearbeiters ist.

    Beste Grüße vom tumben
    Trompeter

    Wenn es mein Problem wäre, würde ich schreiben:
    --------------
    (Betreff) Antrag auf Erteilung des sog. kleinen Waffenscheines

    Sehr geehrter Herr (Sachbearbeiter),

    unter Bezugnahme auf meinen Antrag vom (Datum) bitte ich Sie um kurze Sachstandsmitteilung. Für Ihre Nachricht habe ich mir einen Termin zum (Datum in drei Wochen) vorgemerkt.

    Mit freundlichen Grüßen
    -------------

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (12. Januar 2017 um 12:59)

  • Okay, danke. Ich versuche es mal so..... :)

    Mich hatte mein SB nach einem solchen Brief angerufen und mir mitgeteilt, dass er den KWS noch am selben Tag ausstellen werde und ich einen Brief mit der Gebührenanforderung erhalten werde. So war es dann auch.

    Das ist für den SB einfacher, als Rechtfertigungen zu verfassen, warum dieses oder jenes nicht klappt. Es sei denn, die Hütte brennt wirklich von oben bis unten.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

  • Ich würde während der Bürozeiten dort vorbei gehen und mich nach dem Stand der Dinge erkundigen. Zum Beispiel so:

    Guten Tag …… ich war gerade in der Nähe und wollte die Gelegenheit nutzen mich mal nach dem Stand der Dinge bzgl meines Antrages vom …… erkundigen. Wie ist der Stand der Dinge?

  • Ich habe etwas von einer Untätigkeitsklage gelesen, die man ab einer Dauer von >3 Monaten einreichen kann.


    ..normal gesehen bin ich auch kein Freund der leisen Töne , aber in gewissen Situationen ist es ratsam mal etwas zurück zu stecken ( so wie in Deiner Situation)

  • Ich finde den bislang geäußerten Vorschlag auch sehr sinnvoll.Im Zweifel sitzt die Behörde (evtl in einem anderen Fall dann am längeren Hebel und "rächt" sich für deine Art, vielleicht willst du mal ne WBK oder so ;) )

    Ganz im Ernst, nimm den Hörer in die Hand oder schreib nen freundlichen Brief und erkundige dich.
    "Ja hallo .... ich wollte mich mal erkundigen wie der Sachstand um meinen Antrag auf Erteilung eines KWS steht. Es ist ja schon etwas Zeit vergangen, da hatte ich Sorge das irgendetwas von meiner Seite nicht passt...."

    (Formulierung nach eigenem Ermessen)

    und evtl (je nach äußerem) tatsächlich mit Kuchen / Keksen / ... da vorbeischauen
    hilft unglaublich viel

  • Hallo Hellraser,

    wie ist es Dir ergangen? Hast Du den KWS inzwischen erhalten?

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter