Kurioses Urteil zu alter Röhm RG 3

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 8.199 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Januar 2017 um 11:08) ist von Berlin42.

    • Aktuell wurde ein (ehemaliges) NPD Mitglied wegen des Besitzes einer alten Röhm RG3 zu 340.-€ verurteilt! Das Gericht beurteilte die Waffe , die der Beschuldigte von seiner Mutter geerbt hatte, wohl aufgrund fehlender PTB Nummer als erwerbschein und Besitzkarten pflichtig. Nachdem Sie sie erst als "Revolver" bezeichnet hatte sah die Richterin den Umstand das sie " nicht scharf gemacht war" als Strafmildernd!!


    Gut das die Justiz jetzt wohl konsequent und zweifelsfrei durchgreift!! :D

    Meint der Lebemann:"An meine Haut lasse ich nur Wasser und.. Chantree" ;)

  • Nunja, ich kenne die finanziellen Verhältnisse des NPD-Mitglieds nicht, aber:

    Wäre es tatsächlich eine scharfe Waffe gewesen, wäre er mit der geringen Summe wohl nicht davon gekommen. Selbst als Hartz 4 Empfänger nicht.

    Es heißt ja immer, eine alte Schreckschuss ohne PTB würde so behandelt werden wie eine scharfe Waffe. Rechtlich mag beides vergleichbar sein aufgrund einer gesetzlichen Regelungslücke. Bei der Bestrafung wurde tatsächlich - zumindest hier in deisem Einzelfall - aber doch mit zweierlei Maß gemeßen, und eine PTB lose Schreckschuss eben nicht direkt 1:1 mit einer scharfen Waffe gleich gestellt. Bei letzterer wäre die Bestrafung vermutlich deutlich höher ausgefallen.

    Das soll jetzt bitte KEIN Aufruf sein, sich SSW ohne PTB zuzulegen. ;) Ich fand nur immer die pausche Ausage, dass beides absolut gleich behandelt wird, leicht überzogen... Hier sieht man: Es muss (und wird) in der Praxis auch nicht gleich behandelt. Nicht in diesem Fall, und vermutlich auch nicht in anderen.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Was die Qualitätsniveau der Presse angeht:
    niedriger geht es kaum noch.

    Die Gleichbehandlung von Schreckschußwaffen und scharfen
    Waffen muss man aus juristischer Sicht sehen. Es wird mit dem
    gleichen Paragraphen geahndet.
    Die Strafzumessung ist eine völlig andere Frage und richtet sich
    unter anderem nach der Schwere der Schuld. Die ist bei einer
    Schreckschußwaffe sicher anders zu beurteilen als bei einer
    abgesägten Schrotflinte.
    Es kommt aber auch auf den Richter (und den Staatsanwalt) an.
    Ist er der Meinung daß die fehlende Kennzeichnung lediglich ein
    Beamtenfurz ist kommt man billig davon, trifft man einen der auch
    Buttermesser für gefährlich hält kann genauso gut eine Freiheits-
    strafe dabei herauskommen. Beides hab ich schon gesehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sorry, wenns etwas "verkürzt" rüberkam, ich hatte die Infos von hessenschau.de, da gab es seit Januar 2016 eine ganze Reihe von Beiträgen hierzu, auch über recht heftige Reaktionen von Politikern anderer Partein die den, sicherlich nicht gerade symphatischen Herren, fast schon in die Ecke mit den NSU bzw. anderen "Gefährdern" stellten.

    Das war allerdings nicht der Grund für mein Posting hier, sondern eher der Umstand das ein Gericht übrrhaupt so etwas zur Anklage bringt.
    Jeder der die RG3 kennt weis um die "Gefährlichkeit" dieser "Waffe" ;) besonders die Feststellung das diese " nicht scharf war" treibt mir die Lachtränen die Backen runter...

    • Nicht auszudenken welchen Schaden so ein Monstrum in den falschen Händen anrichten könnte :D

    Meint der Lebemann:"An meine Haut lasse ich nur Wasser und.. Chantree" ;)

  • Ganz meine Meinung. Es ist schon traurig, mit was für einem Quatsch sich da die Justiz befasst und eigentlich müßte sich jeder Staats-
    anwalt oder Richter lächerlich dabei vorkommen. Die müßten diese kleine Plempe mal in die Hand nehmen, auch das dazu passende putzige Patrönchen, schauen wie das Ding funktioniert und dann eigentlich kopfschüttelnd den Gerichtssaal verlassen. War das nicht so, daß es in China die Prügelstrafe gibt, wenn man die Justiz mit irgendwelchem Schwachsinn behelligt? Käme bei uns glaub' ich auch ganz gut. Der Fairness halber muß man natürlich sagen, daß die Justiz aufgrund dieser Schwachsinnsregelung gar nicht anders kann, aber da wünschte ich mir wirklich Richter, die so einen Fall mit dem Minimalstmaß abwickeln, und nicht den Riesen-Bohai drum machen. Was sind das denn meistens für "Waffen"? Meistens doch 6-mm-Flobert, RG3, MaRie, alte Em-Ge's, HS Startpistolen, teils mit Ausschuß nach oben, da vergossener Lauf, etc, etc. Aber es ist wohl so, da heißt es "Hier stehe ich und kann nicht anders!". Wir werden aber kaum damit rechnen können, daß diesem Schwachsinn Einhalt geboten wird, vielmehr will man ja verstärkt den SSW's an den Kragen. Das plötzliche Verbot zum Versand von Gaskartuschen paßt ja auch gut ins Konzept und ist meiner Meinung nach ein weiterer "demokratisch legitimierter" Schritt in diese Richtung. Mir tut's immer leid um diese Waffen, die dann vernichtet werden, die teilweise ja schon viele Jahre auf dem Buckel haben. Aber wenigstens können dann keine Terroristen mehr mit Flobert-Platz umein-
    anderballern. Ha, DENEN haben wir es jetzt aber gegeben !!

    Freier Waffenbesitz ist die Krönung der Demokratie

    3 Mal editiert, zuletzt von Onkel Flobert (6. Januar 2017 um 18:49)