Dann bleibt ja nur noch der Hersteller, der dem Käufer/Verbraucher irgendwie mitteilen muß, daß solch ein Messer starken Einschränkungen beim Führen unterliegt (allerdings muss dann schonmal der Begriff des "Führens" erläutert werden).
Ich hab schon lange kein ladenneues Freizeit-LG mehr gekauft. Wird denn dort im "Beipackzettel" eigentlich darauf hingewiesen, dass es nur unter extrem schwierigen Umständen möglich ist, mit dem LG im Freien zu schießen?
Gewisses Fachwissen / Sachverständnis sollte eigentlich beim Kauf von gewissen Gegenständen Voraussetzung sein !
Eine Katze gehört nicht in die Mikrowelle zum trocknen - und dass man mit einer Schußwaffe nicht überall ballern darf sollte man schon wissen !
Ein Hersteller kann mit seinen Beipackzetteln unmöglich auf sämtliche Fantasien der Menschheit eingehen !
Aber hier geht es ja eigentlich nicht um fehlende Hinweise, sondern um Gesetze die den Bürger kriminalisieren