Frage zum Waffengesetz - Joule/ Feder Luftgewehr vor 1970

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 11.639 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. November 2016 um 06:23) ist von Esti.

  • Hi,
    das ist genau der Kern meiner Frage: Dürfte man so also legal auf einer FT Veranstaltung eine Waffe schießen, die sonst nur im Verein auf der Bahn zugelassen ist.


    Wurde zwar schon beantwortet, aber hier nochmal:"ja, sofern sie den anforderungen der Sportortnung entspricht."
    Du kannst deine Diana aber auch so auf jedem geeigneten Schießstand, egal ob outdoor oder indoor schießen. Was hast/meinst du immer mit "Verein" ? Was für ein Gewehr ist den bitte "nur im Verein" zugelassen?
    Was genau willst du wissen? Oder willst irgendwas sagen? Tut mir leid, aber ich kann dir gerade nicht richtig folgen. Ich steh da auf dem Schlauch.

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (29. September 2016 um 22:00)

  • Ich glaub du bist son Leidensgenosse dessen FWB300 zu schnell war und der darauf vom Wettkampf ausgeschlossen wurde! Hättest du für Klasse 1 gemeldet hättest du Weltmeister werden können! Du hast 'n legales Gewehr was aber leider nich in die gewünschte Klasse paßt da weit zu schnell,wenn auch bauartbedingt Vielleicht! Für den Spaß wär's jetzt okay den andern mal zu zeigen was das Ding mit höheren Anforderungen kann,auch ohne großes Trainings Für den Frust dein Gejammer das alles Korinthenkacker sind hier! Du hast vergessen was sportlich heißt! Und nun geh heulen! :huh:

  • Hey.
    Kommt bitte mal runter von euren niedrig hängenden Kronleuchtern..
    Es geht hier absolut nicht um Gewinnen und Punkte, sondern das Mitmachen um dabei zu sein, das Millionen Sportler betreiben.

    Jede Menge Leute hier haben keinen Verein in der Nähe oder große Hemmungen dort mit so einem alten Schinken auf zu tauchen, würden aber gerne mal FT mit ihr schießen. Denn es gibt aber-tausende von vor "F" gebaute Luftgewehre, die in Schränken stehen oder bei eGun den Besitzer wechseln. Warum haben die Leute die? Um sie an zu sehen? Einige werden heute, nach 46 Jahren, noch fast unverändert gebaut!

    So absurd ist die Frage also absolut nicht.

    Hat die WBK z.B. eine Versicherungsfunktion oder eine dazugehörige Pflichtversicherung, die der Vor "F" 16 J Schütze nicht hat, wäre es durchaus ein 100% logisches Argument ihn nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung zu zu lassen. Auch wenn die verheerenden Einschläge die ein 16J macht, objektiv gegen den Mückenstich der 7,5er nur eine geringfügig größer Mückenstich sind.

    Was ist an der Frage also falsch? Das ich sie gestellt habe? Das ich ein Ar***sch bin, weil ich lange Posts schreibe? Lest sie nicht und Ihr werdet nicht müde!

    Gruß, auch an die Heiadecke!

  • Dürfte man so also legal auf einer FT Veranstaltung eine Waffe schießen, die sonst nur im Verein auf der Bahn zugelassen ist.


    Der Verein hat einen zugelassenen Schießstand. Da ist das
    Schießen erlaubt. Das FT-Gelände ist ebenfalls zugelassen.
    Da gilt genau das Gleiche.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nein,das Problem das du in Ebern vom Platz geflogen bist weil das Ding zu flott war und du nun auf biegen und brechen alles zumaulst was dir gegen den Strich geht! Dann schieß hält keine WEttkämpfe wenn du keine passende Waffe hast! Geh zu den Trainings und leg die Viecher so um! Du schießt dein LG,Hast deinen Spaß und keiner tritt dir auf die Füße weil alles legal! Noch Fragen? Man kann sichs auch schwerer machen wies is!

  • So absurd ist die Frage also absolut nicht.


    Deine Frage wurde dir mehr als zweimal beantwortet.
    Mit einem ü7,5J kannst du in Klasse 1 bzw. in deinem Fall Klasse 2 schießen. Nicht aber inden 7,5J Klassen 3,4 und 5.
    Das aber schreibt weder der Verein noch das WaffG vor, sondern die Sportortnung.

    ... Hat die WBK z.B. eine Versicherungsfunktion oder eine dazugehörige Pflichtversicherung, die der Vor "F" 16 J Schütze nicht hat, wäre es durchaus ein 100% logisches Argument!


    Die Waffe wird nicht versichert, sondern der Schütze.

    Nach wie vor frage ich mich was du eigendlich willst? Mit deinem Diana beim FT mitspielen? Darfste! Auf einen Schießstand Scheiben Löchern? Darfste! Dein Diana als Vereinsmitglied im Verein schießen? Liegt wohl am Verein und deren Standabnahme, ich kenn da jetzt nur welche wo das ohne Probleme möglich ist.
    Deine ü7,5j Diana Im Keller daheim schießen? Nein, das liegt aber nicht am Verein/Verband/SPO sonderen am WaffG. Dazu, ob man im Keller einen Schießstand einrichten und Abnehmen lassen kann, fehlen mir gerade die Informationen um das zu bejaen.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (29. September 2016 um 23:02)

  • Mal davon abgesehen das bei einigen das Kopfkratzen bedenklich wird, wo zum Teufel ist Ebern?

    Und nett das Du mir so viel zutraust, aber fliegen kann ich immer noch nicht, frag mal bei Deinem Kumpel Harry Potter nach. so weit ich erinnere, hatte der aber kein Luftgewehr.

  • Laß es Daniel,einige Leute sind Beratungsresistent! Jammern kommt besser als mal die graue Masse zu bemühen! Sorry Trifftnienix aber dein Rumgeheule geht auf den Zeiger,Vielleicht solltest du das Hobby auf Stricken verlegen und dann drüber jammern das die Nadeln Spitzen haben!

  • Na klar halte ich dir Händchen! Im Gegensatz zu dir hab ich nette Schützenfreunde die mir auch mal ihre eigene WBK-Waffe für ne Wettkampfserie überlassen und diese mir auch immer wieder mitbringen zum Schiessen aufm Platz wo ich das darf! Dort gelten aber dieselben Regeln für mich wie für jeden anderen,im Training ok im Wettkampf zu flott,ausser Konkurrenz! Und nun hör auf zu jammern! :D

  • Schau,
    wenn man die WBK einfach so abgibt, kann man sie, wenn man die geistig und sittliche Reife erlangt hat, später wieder bekommen.

    Wird sie einem aber wegen mangelnder Reife und offenbarer, mangelhafter charakterlicher Eignung abgenommen wird, ist das in der Regel lebenslang.

    Da Du aber keine WBK hast, scheint das System bisher ja zu funktionieren. Womit sich mein Angebot an Dich erledigt hat.


    Schönen Freitag noch!

  • wenn man die WBK einfach so abgibt, kann man sie, wenn man die geistig und sittliche Reife erlangt hat, später wieder bekommen.


    Also einfach abgeben kann man seine WBK nicht, zumindest nicht, wenn Waffen eingetragen sind.

    Wird sie einem aber wegen mangelnder Reife und offenbarer, mangelhafter charakterlicher Eignung abgenommen wird, ist das in der Regel lebenslang.


    Das wäre ein Widerruf der Erlaubnis mangels persönlicher Eignung nach § 6 WaffG. Natürlich kann man eine WBK neu beantragen, aber die "alte" WBK ist gelöscht. Denn immer wenn die WBK eingezogen wird, müssen auch die eingetragenen Waffen ausgetragen werden, was nur mit deren Überlassung an andere Berechtige oder einer Deaktivierung geht. So lange kein Waffenverbot ausgesprochen wurde, kann man selbstverständlich nach Zurückerlangung der pers. Eignung und ggf. einer Wartezeit die WBK neu beantragen, so dass den möglich ist. Das wird der SB dann bei Antrag neu bewerten oder ggf. ein Gutachten fordern.

  • Ich war am Samstag auf 2 verschiedenen Schießständen in der Umgebung weil ich mit meiner Diana 35 Baujahr vor 1966 dort schießen wollte dies wurde mir versagt da die vorhandenen LG Stände nur bis 7,5 Joule freigegeben sind.Auf meine Frage ob ich dann mit der Lady auf den 25m KK Stand dürfe, bekam ich zu hören das LGs nichts auf einem KK Stand zu suchen haben und das der Stand dafür keine Genehmigung hat. Wie soll man sich dann bitte an die Schießstandpflicht halten. Diese Aussage gab es zB 1mal auf dem Gelände des Polizei und Jagd Schützenverein. Noch dazu von einem Schießleiter der nach eigener Aussage nichts über diese Schießstandpflicht bei älteren Luftgewehren weiß.

  • Nun ist doch ganz einfach.
    1. Der Verein hat grundsaetzlich das Hausrecht. Wenn der Leitende sagt NEIN dann isses halt so.
    2. Ein LG Stand der nur fuer 7,5 J E0 zugelassen ist darf auch nur dafuer genutzt werden.
    3. Ein 25m Stand ist in der Regel ein Kurzwaffenstand und wird auch normalerweise nur fuer KW zugelassen sein.
    Klar kommst du nicht an die max E0 fuer die der Stand zugelassen ist, allerdings ist ein LG eben eine Langwaffe und hat demnach nichts auf einem fuer Kurzwaffen zugelassenen Stand zu suchen.

    Was du machen kannst.
    Einen anderen Stand suchen wo man dir das schiessen mit deinem LG erlaubt , oder du verbaust dir halt eine schwaechere (F) Feder und kannst sofern die gesetzl. Vorgaben eingehalten werden das Teil dann zuhause schiessen.

    Just by the way. Ob dein Avatar so vorteilhaft fuer ein Waffenforum ( auch wenns freie sind) ist , wage ich zu bezweifeln.

    3 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (7. November 2016 um 23:38)

  • Das klingt nach "Aber wir mögen doch gar keine Plinker! " Bei der Wissenslücke bezugs der Standpflicht fürn "starkes" LG wundert mich nix! Welchem Verband gehören die denn an? Hier in BS will der Polizeisportverein auch keine Spassschützen,nur ernste Wettbewerber. Hätte denen mal die Sportordnung HFT/FT unter die Nase gerieben,die hätten Lesestoff und du n paar Dias geworfen. Is natürlich noch das Problem mit der Standaufsicht,die müsste ja neben dir stehn und eventuellen KK-Schützen da.

  • Was juckt Polizeischuetzen die aller Wahscheinlichkeit dem BDMP angehoeren die Sportordnung BDS ?
    Und jeder Verein kann selbst entscheiden wen sie bei sich aufnehmen oder als Gastschuetze auf ihre Staende lassen.
    Weiss gar nicht warum sich nun hier wieder so darueber kuenstlich aufregen muss.
    Anderen Verein oder Stand suchen und gut.
    Ich kann es sehr gut nachvollziehen das sie so reagiert haben. Wenn bei einem Verein egal welchen Verbandes auf einmal jemand herein schneit und seinen Knicker ausprobieren moechte, nun dann wird mit 95%iger Wahrscheinlichkeit das gleiche Ergebnis dabei herauskommen.

    Man haette ja zB voher einmal telefonisch Kontakt aufnehmen koennen. Da bin ich mir sicher das es ueberhaupt kein Thema gewesen waere. Vielleicht haette man dann evt noch 50 Schuss Kleinkaliber geschossen und keinen haette es gestoert.
    Wer aber irgendwo hereinschneit und dann mit einer Selbstverstaendlichkeit davon ausgeht seine Gartenflinte schiessen zu duerfen nun ja braucht man sich auch nicht ueber eine solche Reaktion wundern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (8. November 2016 um 01:07)

  • Also ich geh mal davon aus das es sich um einen Polizeisportverein mit DSB-Mitgliedschaft handelt, der sich mit der örtlichen Kreisjägerschaft zusammengetan hat um den Stand zu betreiben. Im BDMP konnte ich auf die Schnelle keine Luftgewehrdisziplin <7,5J finden und bei den Jägern gibt's das auch nicht.
    Aber ist auch eigentlich egal. Ich bin der Meinung, dass die meisten Standbetreiber und Aufsichten wenig bis keine Ahnung von fremden Disziplinen haben, weil sie sich ganz auf die eigenen konzentrieren. Warum sollte den DSB-Mann die BDS-Sportordnung interessieren? Und was ist daran schlimm. Es gibt X Disziplinen, die kann keiner alle kennen. Genauso wenig die diversen Ausnahmeregelungen im WaffG. Es muss sich doch jeder vor allem im ihn betreffenden Bereich auskennen. Nicht jeder findet das Waffenrecht spannend. Und wenn die Standzulassung LG's mit mehr als 7,5 Joule nicht vorsieht kann man da wenig machen. Ist zwar nur eine Formalität aber wer will schon die Verantwortung für die Folgen tragen, wenn ein Verstoß ans Licht kommt? Also am besten einen Stand suchen, wo LG-Disziplinen mit > 7,5J geschossen werden. Also Field Target zum Beispiel.

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

    Einmal editiert, zuletzt von Esti (8. November 2016 um 06:28)