Hallo zusammen,
ich hätte da zwei laienhafte, waffenrechtliche Anfängerfragen zum Transport von Waffen.
Es geht mir bei den Fragen um den Transport von frei erhältlichen Druckluftwaffen unter 7.5 Joule, nicht um WBK-pflichtige Waffen und nicht um das Führen.
Und es geht mir um den Transport in meinem Privatauto im nicht einsehbaren Kofferraum.
Vorausschicken möchte ich einige Grundregeln, die mir schon der gesunde Menschenverstand sagt:
Ich würde niemals eine Waffe (völlig egal welche) offen sichtbar in meinem Auto liegen lassen, weil ich damit
a) Begehrlichkeiten wecken könnte
b) hysterische Mitmenschen beunruhigen könnte
c) Polizeibeamte nervös machen könnte
d) blöde Fragen gestellt bekommen könnte
Außerdem würde ich bei einer Polizeikontrolle die Beamten natürlich daraufhin hinweisen, bevor ich den Kofferraum öffne...
Jetzt aber zu meinen Fragen:
1.) Muss ich allen Ernstes eine frei erhältliche Druckluftwaffe unter 7.5 Joule beim Transport im Auto z.B. von meiner Wohnung zum Schützenverein in einem verschlossenen Behältnis transportieren? Falls ja, welchen Sinn macht das und was soll damit verhindert werden? Oder frage ich besser nicht nach einem Sinn?
2.) Darf ich eine frei erhältliche Druckluftwaffe unter 7.5 Joule nur auf direktem Weg ohne Umwege von meiner Wohnung zum Schützenverein transportieren?
Dürfte ich also morgens meine Luftpistole nicht ins Auto legen, weil ich abends auf dem Rückweg von der Arbeit direkt zum Schützenverein fahren will?
Ich meine, bei WBK-pflichtigen Waffen ist das so...