Moin!
Meine Brocock und die PR900 kamen mit ca. 100 Bar Druck bei mir an
Es gibt in den ADR Transportvorschriften Ausnahmeregelungen für so etwas kleines wie einen Presslufttank an einem Gewehr, oder Co2 Kapseln!
"1.1.3.4.2 Bestimmte gefährliche Güter, die in begrenzten Mengen verpackt sind, können Freistellungen unterliegen, vorausgesetzt, die Vorschriften des Kapitels 3.4 sind erfüllt"
Da gibt es gewisse Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen! Bei zb. dem gleichzeitigen Versand mehrerer Gewehre in einem Paket schaut es schon wieder anders aus!
Also alles rechtens!
Viele Grüße
Thorsten