"Neue" Pressluftwaffe mit Druck geliefert ???

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 4.156 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2016 um 18:01) ist von Nashorn.

  • Moin!

    Meine Brocock und die PR900 kamen mit ca. 100 Bar Druck bei mir an

    Es gibt in den ADR Transportvorschriften Ausnahmeregelungen für so etwas kleines wie einen Presslufttank an einem Gewehr, oder Co2 Kapseln!

    "1.1.3.4.2 Bestimmte gefährliche Güter, die in begrenzten Mengen verpackt sind, können Freistellungen unterliegen, vorausgesetzt, die Vorschriften des Kapitels 3.4 sind erfüllt"

    Da gibt es gewisse Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen! Bei zb. dem gleichzeitigen Versand mehrerer Gewehre in einem Paket schaut es schon wieder anders aus!

    Also alles rechtens!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • ....gilt das für jede banale Deospraydose?
    Kommen die in die Supermärkte dann auch als Gefahrgut?
    Meine CO2-Kapseln (selbst 100er Pack oder die großen 88g) kamen bisher immer ganz normal mit DHL und ohne Kennzeichnung!

    Die Kennzeichnung ist für gewerbliche Transporte notwendig und ist nicht zwangsläufig am Objekt sondern eher in der Transportliste zu kennzeichnen. Bei erheblicher Gefährdung ist ein Aufkleber auf dem Behälter.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • ist nicht zwangsläufig am Objekt sondern eher in der Transportliste zu kennzeichnen. Bei erheblicher Gefährdung ist ein Aufkleber auf dem Behälter.


    Muss aber nicht auf jeden fall sowas:

    auf den Behälter? Meine ich aufm Lehrgang letztes Jahr gehört zu haben... Alle Proben, wie wir in der Firma verschicken (EP-Harze), werden mit sowas versehen (große gebinde oder toxische Systeme natürlich mit anderen Aufklebern)...

    Friendly fire - isn't

  • Bin mir nicht sicher wie der aktuelle Stand für Gefahrgüter generell ist. Weiß halt nur wie´s um Druckbehälter vor zig Jahren bestellt war.
    Meine 10l Druckluftflasche habe ich wie gesagt vor einigen Wochen mit 300bar gefüllt per Spedition geliefert bekommen Auf dem Versandkarton war einer dieser leuchtend roten Aufkleber mit dem Hinweis um welches Gefahrgut es sich handelt und damit war gut. Die Kappe über dem Ventil ist natürlich notwendig und die war auch drauf.
    Als ich damals für den DPD als Auslieferfahrer mit dem 7,5 Tonner durch die Gegend gefahren bin hatte ich ernsthaft ne Gefahrgutliste und entsprechende Kennzeichnung für ne einzelne Dose Bauschaum und ein anderes Mal für Deo. Das Gleiche lief dann für WD40 etc. Da der Aufbau nicht belüftet war musste das auch seperat gekennzeichnet werden.
    In den Fällen wirklich völliger Irrsinn.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Einige Druckbehälter werden grundsätzlich mit einem gewissen Mindestdruck (gesetzlich geregelt) ausgeliefert, da sich die Befüllung sonst unter Umständen als "problematisch" erweisen kann.

    Ich habe einmal meine Taucherflasche mit einem Restdruck von nur 10bar zur Befüllung gebracht. Der Shopbetreiber hat mir fast den Kopf dafür abgerissen, da er die Flasche bis auf 45bar "von Hand" pumpen musste,
    da die Sicherheitsventile im Befüllsystem erst ab 40bar (für die Befüllung) öffnen (+5bar Sicherheit).

    Da der Hersteller / Versender nicht weiß, wie DU die Kartusche befüllst (Kompressor, Pumpe, Druckbehälter etc), richtet er sich gerne nach den maximalen gesetzlichen Bestimmungen (wie hoch der Druck in einer
    entsprechenden Kartusche sein darf, ohne kennzeichnungspflichtig zu sein) um Dir im Endeffekt entgegen zu kommen.

    Ein Füllsystem, mit Rückschlag, dass erst bei einem bestimmten Gegendruck arbeitet, würde (bei der Befüllung) bei einer völlig entleerten Kartusche unter Umständen nicht abdichten bzw Druck aufbauen, da die
    Sicherheitsventile "halb" geöffnet den Druck wieder zurücklassen würden.

    MfG

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

  • [...]Auf dem Versandkarton war einer dieser leuchtend roten Aufkleber mit dem Hinweis um welches Gefahrgut es sich handelt und damit war gut.[...]

    Klasse 2 ist doch grün ?!? ?(


    PS: Der Deodosenkurs war eher wegen des Treibgases in den Dosen ;) Propan, Butan und alle anderen brennbaren Treibmittel fallen unter ADR-Recht. Hättest Du Zerstäuber gefahren, hättest Du den Kurs nicht gebraucht. Aber im Normalfall
    fallen diese in eine Grauzone und werden mit einem "LQ" (low quantity")-Aufkleber deklariert. Das errechnet sich aber aus der ADR-Prunkterechnung der einzelnen Stoffe. Unter 1000 Punkte brauchst Du nicht mal die orange Warntafel aufklappen..

    (manchmal steht auch ein "LQ" darin (für Strasse und Schienentransporte) oder (zwingend) ein "Y" für Luftfracht.)

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

    2 Mal editiert, zuletzt von rbe902 (3. September 2016 um 14:26)

  • Klasse 2 ist doch grün ?!? ?(

    Die Flasche hat auch die vorgeschriebene grün/graue Lackierung. Sie war bei Lieferung in nem Karton verpackt und da war halt einer von diesen signalroten viereckigen Warnabfklenern mit irgend nem Kürzel drauf aufgeklebt.
    Welchen Hintergrund das hat kann ich leider nicht sagen, der Verkäufer hat mit am Telefon lediglich gesagt das durch die "Umverpackung" wieder andere Regelungen gelten. (Wobei das bißchen Wellpappe sogar nichts bringt bei dem massiven Inhalt.)
    Lief aber offiziell als Gefahrgut.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • grosser Gott
    War an der Flinte auch noch ein Lauf und Abzug dran?
    Dann würde ich sofort die Polizei verständigen!

    Junge, Junge renn in Deutschland viele Harz4 Vollpfosten rum, was wiederum mir Sorgen bereitet!
    Ich glaube schon fast das alle Vollidioten sich hier im Forum versammeln!


    Bei Dir wäre ein Orthographiekurs gut angelegtes Geld.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!