Kleiner Waffenschein - eigentlich unnötig?

Es gibt 245 Antworten in diesem Thema, welches 32.733 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2016 um 19:55) ist von PR90.

  • Nein, auch zu Silvester ist es Dir mit dem kleinen Waffenschein NICHT gestattet, außerhalb befriedeter Besitztümer eine Schreckschusswaffe abzufeuern :!:

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

    trompeter, erst mal Danke für die Info.

    Ich habe zwar keinen KWS, allerdings hatte ich mich, als ich bei uns auf der Behörde war, mal danach erkundigt, der Mitarbeiter meinte jedenfalls zu mir daß der KWS im Normalfall nur zum Tragen der SSW ist, außer an Silvester in den erlaubten Knallzeiten 31.12 ab 18.00 Uhr bis 01.01 um 1.00 Uhr, da dürfte man auch unter Beachtung der Sicherheitsabstände (Pyros) auf der Straße damit Schießen.
    Mag ja sein daß der Mitarbeiter auch nicht ganz richtig informiert war.

    Nur wirklich nachvollziehen kann ich das jetzt auch nicht, welches Gesetz spricht dagegen? Ich darf Knaller schmeißen, Raketen und Batteriefeuerwerk in den Himmel schießen, warum nicht mit einer SSW die genau für diesen Zweck gedacht ist schießen?

  • @The Rock, wenn vor mir einer mit ner Kanone steht, dann werde ich mir das Schiesseisen sehr wohl unauffälig anschauen, und sollte das nur eine Knallpuste sein, dann kriegt er die dahin geschoben wo keine Sonne hinn scheint.
    Zumindestens wird der jenige froh sein wenn die Polizei auftaucht!

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Nur wirklich nachvollziehen kann ich das jetzt auch nicht, welches Gesetz spricht dagegen? Ich darf Knaller schmeißen, Raketen und Batteriefeuerwerk in den Himmel schießen, warum nicht mit einer SSW die genau für diesen Zweck gedacht ist schießen?


    Servus Ingo,

    nach § 10 Abs. 5 WaffG (Waffengesetz) wird die Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe durch einen Erlaubnisschein erteilt. Jedoch gibt es nach § 12 Abs. 4 WaffG festgelegte Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, nämlich:

    "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,
    3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,

    b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

    4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,

    5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist."

    Nach § 12 Abs. 5 WaffG kann die zuständige Behörde "im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.". Wenn es Dich reizt, beantrage doch einmal eine Erlaubnis zum Schreckschussschießen auf öffentlichem Grund am 31.12.2016 und halte uns hier über den Fortgang der Sache auf dem Laufenden.

    Besten Gruß vom tumben

    'Trompeter

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (25. August 2016 um 11:44)

  • Nashorn

    Bei mir Persöhnlich handelt es sich um eine Gruppe die nach und nach hier zugezogen sind.Drogen spielen da eine große Rolle und auch noch andere dinge die da ablaufen.Ich lasse mir aber von den nichts gefallen und habe daher nicht den besten Stand bei denen.Ich bin mehrmals bedroht worden und habe zwei schon mit einer Sauerstoffflasche von einem Wassersprudler(Ich kam vom Einkaufen) klar machen müssen das die gehen sollen was dann unschön wurde.Die Sitiuation ist allerdings noch um einiges heftiger aber ich will ja kein Roman schreiben.Ob Krimminell oder was auch immer und in einer Situation wo es rund geht wird keiner sich die Zeit nehmen und meine Waffe inspizieren.

  • @The Rock, wenn vor mir einer mit ner Kanone steht, dann werde ich mir das Schiesseisen sehr wohl unauffälig anschauen, und sollte das nur eine Knallpuste sein, dann kriegt er die dahin geschoben wo keine Sonne hinn scheint.
    Zumindestens wird der jenige froh sein wenn die Polizei auftaucht!

    Gruß Marcus


    Die Zeit bekommst du bei mir nicht

  • Ob Krimminell oder was auch immer und in einer Situation wo es rund geht wird keiner sich die Zeit nehmen und meine Waffe inspizieren.

    Das Restrisiko wäre mir zu groß. Dann doch lieber ein Spray mit Strahl und schnell ein paar Sprühstöße verteilen. Mit der Droherei das ist auch nicht im Sinne der SV.

    Zitat

    Die Zeit bekommst du bei mir nicht

    Die Grenze zwischen Täter und Opfer verschwimmt grad etwas...  :rolleyes:

  • Die Zeit bekommst du bei mir nicht


    Genau, das Drohen mit der Waffe kann nämlich dazu führen, dass die Behörde die persönliche Eignung zum Führen in Frage stellt, womit das Verwaltungsgericht Karlsruhe schon einmal befasst war:

    "Dem Inhaber eines kleinen Waffenscheins fehlt die persönliche Eignung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WaffG, wenn er trotz Unterlegenheit wegen einer Schwerbehinderung zu Unrecht auf einem Behindertenparkplatz Parkende zur Anzeige bringen möchte und hierdurch gefährliche Situationen provoziert, die er nur durch den Einsatz einer mitgeführten Schreckschusspistole zu kontrollieren vermag." Quelle und mehr: http://openjur.de/u/609015.html

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

  • Nein da verschwimmt nix,es ist die Rede davon für den fall das ich
    angegriffen werde und nicht das ich dem hinterherrenne und das Ding
    unter die Nase halte

  • Genauso könnte man dann eben auch die Sprühdose ziehen und nutzen, mit dem Unterschied, dass die wahrscheinlich effektiver (und zuverlässiger, wenn ich mir so die Klemmer bei SSWs anschaue) ist. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden, man kann nur warnen und hoffen, dass nach den Ersten eingelochten Platzpatronen-John-Waynes nicht wieder schärfere Gesetze durchgeboxt werden...

    Friendly fire - isn't

  • Genauso könnte man dann eben auch die Sprühdose ziehen und nutzen, mit dem Unterschied, dass die wahrscheinlich effektiver (und zuverlässiger, wenn ich mir so die Klemmer bei SSWs anschaue) ist. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden, man kann nur warnen und hoffen, dass nach den Ersten eingelochten Platzpatronen-John-Waynes nicht wieder schärfere Gesetze durchgeboxt werden...


    Die schärferen Waffengesetze sind längst in Verhandlung, und so wie es letztens mit den Dekowaffen nach der Sache in Paris passiert ist bin ich mir ziemlich sicher dass auch das durchgeboxt wird...leider. :S

    Wen es interessiert hier etwas Offtopic: http://www.liberales-waffenrecht.de/2016/06/24/was…-verschaerfung/

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want