Bisher gibt es noch keine Registrierungspflicht.
Eine Aufstiegserlaubnis ist erst für Fluggeräte mit
einem Abfluggewicht von mehr als 5 kg oder bei
gewerblicher Verwendung erforderlich.
Fliegen darf man über privatem Grund wenn der
Grundstücksbesitzer die Erlaubnis erteilt (allerdings
nur auf Sicht!)
Eine eigene Haftpflicht ist mehr als empfehlenswert.
Die ist am preiswertesten wenn man Mitglied in einem
Modellflug-Verein wird (durch den DMFV).