Wohnmobil, umfriedetes Gebiet?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 4.232 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Februar 2016 um 18:57) ist von Schrotty.

  • Hallo,

    wir, ein Bekannter und ich, haben uns heute gefragt ob ein Wohnmobil ein umfriedetes Gebiet darstellt.

    Hintergrund: Er will mit seinem Wohnmobil raus aufs Feld fahren und im Wohnmobil mit nem Knallkasten seine SSW testen.

    Ist das erlaubt?

  • Die Definition zu Befriedetes Besitztum (§ 123 I StGB):
    Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude,
    das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise
    durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.
    (Quelle: OLG Frankfurt NJW 2006, 1746, 1747; OLG Hamm NJW 1982, 1824)

    Ein Wohnmobil ist weder ein Grundstück noch ein Gebäude . . .

    Aber warum so umständlich ?
    Wenn der Knallkasten etwas taugt kann er sich die Mühe sparen
    und er macht seine Versuche im Keller, in der Laube oder auf einem Parkplatz.
    Je nach Tageszeit geht es sogar in den eigenen vier Wänden . . . 8)

  • EGP hat hier vollkommen recht!

    Das mit dem Womo ist kniffelig, weil es hier zu einem führen und schießen im Öffentlichen Raum käme.

    Ob ein Wohnmobil als Privatsphäre ebenso geschützt ist wie eine Wohnung oder Haus, weiß ich allerdings auch nicht.

  • Ich kann mich täuschen, meine aber hier am Borad (!) mal gelesen zu haben, dass der vordere Teil vom Fahrzeug NICHT als befriedetes Besitzum gilt, der Wohnbereich aber schon.

    Aber ob dass stimmt, steht wieder auf einem anderen Blatt. ;^)

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ich kann mich täuschen, meine aber hier am Borad (!) mal gelesen zu haben, dass der vordere Teil vom Fahrzeug NICHT als befriedetes Besitzum gilt, der Wohnbereich aber schon.

    Aber ob dass stimmt, steht wieder auf einem anderen Blatt. ;^)


    So in der Art.
    Führerhaus, "Betriebsraum".
    Wohnraum Schutz wie Wohnung.

    In der Schiffahrt ist es auch so.

    Steuerhaus, Betriebsraum.
    Wohnung tabu ohne richtel. Anweisung.

    Dann gibt es aber noch den guten alten Gummiparagraph.
    Gefahr in Verzug.

    Wenn das Geballer im Womo jemand hört..............................

    Ich würde es lassen.

    meine Zielscheibenschoner: HW100T F.S.B., HW50S, Beretta M92 FS

  • Am Steuer meines Autos darf ich auch nackt sein, ohne eine Erregung öffentlichen Ärgernisses zu sein. Und viel mehr wäre das ballern in einem so geschlossenen und geschütztem Raum doch auch nicht? Wo kein Opfer, da kein Täter oder wo kein Kläger, da kein Richter. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

  • Wenn das Geballer im Womo jemand hört.......


    Ich verwende sowohl Kiste als auch Schalldämpfer in einer normalen Mietwohnung und das nicht erst seit gestern.
    Und ja, meine Nachbarn reden noch mit mir . . . 8)

  • Egal, macht wie ihr wollt.
    Ich verstehe den Sinn eh nicht, mit einer Schreckschussknifte in eine Kiste zu ballern, wo man möglichst nix hört.

    meine Zielscheibenschoner: HW100T F.S.B., HW50S, Beretta M92 FS

  • btw... das Wohnmobil gilt tatsächlich als sowas wie eine Wohnung in dem Sinne, dass man dort seine Waffe führen darf. Das gilt aber nur dann, wenn das Wohnmobil auch der Lebensmittelpunkt ist - man also ausser diiesem keine andere Wohnung hat. Und damit dürfte sich das wohl erledigt haben...

    Ich sammle, also bin ich... ;)

  • Mein Boot ist auch nicht meine Dauerwohnung.
    Trotzdem gilt der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung.
    Deswegen geht die Wasserschutzpolizei in der Regel bei Freizeitschiffen nicht an Bord, bzw. nur nach Aufforderung des Skippers.
    Dann lässt er sie ja freiwillig an Bord.
    Der Salon ist ohne Einladung schon tabu.

    Bei gewerblichen Fzg ist das anders.

    Wenn mich jetzt auf dem Boot oder im Womo mit einer Waffe rumfuchteln sieht und ruft die Sheriffs, dann könnten die sich GiV berufen.

    meine Zielscheibenschoner: HW100T F.S.B., HW50S, Beretta M92 FS

  • Wie schön war es doch in 1954, da hat mir meine Oma das Schießen beigebracht. Da haben wir in einem 6 Familienhaus quer durch unsere Wohnung mit einer 6.35 FN auf einen LG - Kugelfang geschossen. Aber nur bis 20:00 Uhr ! Die Nachbarn fragten am nächsten Tag nur: Wieviele Spatzen, Indianer, Gangster usw. wir denn erledigt hätten.

    Die durften dann auch bei uns Fußball im Fernsehen gucken, aber nur, wenn sie ihre Stühle und Getränke selbst mitbrachten !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Wie schön war es doch in 1954, da hat mir meine Oma das Schießen beigebracht. Da haben wir in einem 6 Familienhaus quer durch unsere Wohnung mit einer 6.35 FN auf einen LG - Kugelfang geschossen. Aber nur bis 20:00 Uhr ! Die Nachbarn fragten am nächsten Tag nur: Wieviele Spatzen, Indianer, Gangster usw. wir denn erledigt hätten.

    Ah, solche Nachbarn hätte ich auch gerne :D

  • Kurz mal OT, bevor jemand im Sommer auf dumme Gedanken kommt! :D

    Am Steuer meines Autos darf ich auch nackt sein, ohne eine Erregung öffentlichen Ärgernisses zu sein. Und viel mehr wäre das ballern in einem so geschlossenen und geschütztem Raum doch auch nicht? Wo kein Opfer, da kein Täter oder wo kein Kläger, da kein Richter. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.


    "...dass durchaus eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Nämlich dann, wenn von einer Belästigung der Allgemeinheit ausgegangen wird. Stört sich demnach ein anderer Autofahrer oder Passanten an dem Anblick des kleidungslosen Verkehrsteilnehmers, kann ein Bußgeld drohen. Und das kann zwischen 5 und höchstens 1000 Euro betragen. In der Praxis kommt es jedoch nur selten zu Zahlungen, weil Fälle öffentlicher Nacktheit meist mit einem Platzverweis geahndet werden."

    Und wenn es zu einem Unfall kommt weil man Barfuß nicht richtig bremsen konnte hat man zusätzlich die A..Karte!

    Grüße

    Thorsten

  • Und wenn der Knallkasten doch nichts taugt ---- und irgendeiner kommt immer um die Ecke --- Schiessen in Wohnmobilen kann in der BRD neuerdings mit einer Organisation namens "NSU" in Verbindung gebracht werden.

    Fragt doch einfach mal in einem örtlichen Schützenverein? - mehr als nein sagen werden die nicht (wobei ich da aber nicht glaube). Da könnt ihr während der Schießzeiten auf dem Kurzwaffenstand Schreckschusswaffen ausgiebig testen. Es wird allenfalls eine Standgebühr fällig (Gebühr für beschädigte Rahmen wohl eher nicht ;^) ). Und die ist immer noch günstiger als eine Ordnungsstrafe wg unerlaubten Schiessens.