Darf man in einem Container schießen?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.689 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2015 um 23:51) ist von Sparky.

  • Guten Tag liebe Community,

    nun stelle ich auch erstmalig eine Frage und hoffe das ich mit meiner Vermutung eine Bestätigung bekomme.

    Als Einleitung möge ich beifügen das ich mal Präsident und Trainer in einem Sportvein (American Football) gewesen bin. Nun steht auf unserem ehemaligen Sportgelände immer noch unser alter Übersee-Container. Dieser ist mittlerweile vollständig ausgeräumt und ist bis auf wenige kleine Löcher an den verschiedensten Stellen noch in einem tadellosen Zustand. Diese kleinen Löcher sind nicht größer als 8mm. Nun habe ich mir das Waffengesetz hier durch gelesen und bin auf diese Idee hier gekommen.

    Unser ehemaliges Trainingsgelände befindet sich auf der Sportanlagen einer Schule. Der Sportplatz ist abgelegen von anderen Gebäuden und vollständig eingezäunt. Das Gelände ist an zwei verschiedenen Stellen durch verschließbare Tore gesichert. Ich bin im Besitz dieser Schlüssel da ich durch das Stadtsportamt unserer Stadt die Erlaubnis habe das Gelände zu benutzen. Nun steht abseits auf diesem Sportplatz unser Übersee-Container. Nun ist die Überlegung unseren Kugelfang in den Container zu hängen. Der Container ist knappe 6,5 Meter lang. Geschossen werden soll mit einer Luftpistole (Walther CP88).

    Mache ich mich Strafbar wenn ich im Container schieße? Nach meiner Auffassung müsste es da keine Probleme geben, wollte mich da aber lieber absichern und habe aus diesem Grund diesen Thread hier erstellt.

    Und zu guter letzt noch eine überaus hochwichtige Anmerkung: Ich wünsche allen Usern und Euren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest.

    Mit schönem Gruß aus Borken,

    Kai 'Gizmo' Schäfer :johnwoo:

    Einmal editiert, zuletzt von GIZM0 (24. Dezember 2015 um 14:27)

  • Hallo Kai, :winke:

    das wichtigste vorweg - frohes Fest. :weihnacht:

    Schießen und Waffen sind gerade im Bereich von Schulen und auf öffentlichem Grund immer Reizwörter.
    In so fern würde ich mir vom Inhaber des Hausrechts (wer auch immer das in Deinem Fall auch sein mag)
    noch einmal explizit für dieses Vorhaben die Erlaubnis einholen und auch schriftlich bestätigen lassen.

    Schnell hat man auch immer besorgte Mitbürger oder Eltern am Start, die meinen sie müssten einen Polizeieinsatz auslösen,
    weil dort ganz schreckliche Dinge vorgehen.

    Technisch gesehen - das Geschoss darf den Bereich nicht verlassen können.
    Sprich - auch eine unbeabsichtigte Schußabgabe muß sicher sein.
    Ist der Container beleuchtet, kannst Du beim schießen hinter Dir die Tür schließen?
    Löcher im Container 'könnten' wenn man an den falschen gerät auch Möglichkeiten zur Diskussion bieten.
    Kann man das mit einfachen Mitteln aus der Welt schaffen?

    Gruß, Micha

  • Hallo,

    wenn der Grundstückseigentümer zugestimmt hat, dürfte es wohl kaum ein juristisches Problem geben. Ich kann mir keinen Luftpistolen-Schießstand vorstellen, bei dem das Geschoss weniger das (befriedete) Grundstück verlassen kann als in einem geschlossenen Überseecontainer. Größere Löcher können ja leicht schussfest "abgedichtet" werden.
    Gedanken würde ich mir aber über die Geräusche machen, die eventuell außen wahrnehmbar sind und zu Irritationen nicht Eingeweihter führen könnten. Ein geräuscharmer Kugelfang und ein paar Quadratmeter alter Teppichboden können hier sicher hilfreich sein.

    Gruß
    Musashi

  • Da du ja in einem geschlossenen Raum (vorausgesetzt bei 6,5m nur auf etwa 5m) schießt, du "Eigentümer" dieses Raums (Container) bist, sehe ich da kein Problem, wenn der Container dem Verein gehört, solltest du dir die Nutzungserlaubnis schriftlich vom Verein holen.
    Die kleinen Löcher in den Wänden würde ich aber noch mit zB Schrauben verschließen.
    Willst du von draußen in den Container schießen muß gesichert sein das unter keinem Fall eine Kugel den Container verfehlen darf, bzw. das umzäunte Gelände (Nutzungserlaubnis hast du ja von der Stadt) nicht verlassen kann. Heißt im Klartext, ggf. die gesamte Schussentfernung mit seitlichen Wänden und einer Überdachung versehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (24. Dezember 2015 um 23:36)

  • Von einem reinen Funktionstest mal abgesehen, aber warum schießt man in einem Container? Das rumpelt recht ordendlich und ein Gehörschutz ist da umso wichtiger. Aber ein Spaß macht das nicht unbedingt und im Rahmen eines Silvestervergnügen doch eher fragwürdig.

  • Gehörschutz würde ich auch beim Schießen in einem Stahlkontainer mit Kaltgaswaffen empfehlen.

  • Einverständnis eines der Hausrechtsinhabers, eine Freie Schusswaffe und die Unmöglichkeit dass ein Geschoss das Behältnis verlassen kann und alles ist gut. Kannst du Schießen bis zur Erschöpfung. :D Inwieweit der Container als Resonanzkörper wirkt, das muss man herausfinden. Wäre die Lärmbelästigung nicht tolerabel, dann sollte man Maßnahmen ergreifen. Aber da kann man bestimmt einen guten Schießstand daraus machen. (Ist ja keiner, ist schon klar).

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.