Guten Tag liebe Community,
nun stelle ich auch erstmalig eine Frage und hoffe das ich mit meiner Vermutung eine Bestätigung bekomme.
Als Einleitung möge ich beifügen das ich mal Präsident und Trainer in einem Sportvein (American Football) gewesen bin. Nun steht auf unserem ehemaligen Sportgelände immer noch unser alter Übersee-Container. Dieser ist mittlerweile vollständig ausgeräumt und ist bis auf wenige kleine Löcher an den verschiedensten Stellen noch in einem tadellosen Zustand. Diese kleinen Löcher sind nicht größer als 8mm. Nun habe ich mir das Waffengesetz hier durch gelesen und bin auf diese Idee hier gekommen.
Unser ehemaliges Trainingsgelände befindet sich auf der Sportanlagen einer Schule. Der Sportplatz ist abgelegen von anderen Gebäuden und vollständig eingezäunt. Das Gelände ist an zwei verschiedenen Stellen durch verschließbare Tore gesichert. Ich bin im Besitz dieser Schlüssel da ich durch das Stadtsportamt unserer Stadt die Erlaubnis habe das Gelände zu benutzen. Nun steht abseits auf diesem Sportplatz unser Übersee-Container. Nun ist die Überlegung unseren Kugelfang in den Container zu hängen. Der Container ist knappe 6,5 Meter lang. Geschossen werden soll mit einer Luftpistole (Walther CP88).
Mache ich mich Strafbar wenn ich im Container schieße? Nach meiner Auffassung müsste es da keine Probleme geben, wollte mich da aber lieber absichern und habe aus diesem Grund diesen Thread hier erstellt.
Und zu guter letzt noch eine überaus hochwichtige Anmerkung: Ich wünsche allen Usern und Euren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest.