Versand von knallmunition-wie ist die Lage?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Dezember 2015 um 23:09) ist von Nosferatu2008.

  • Ich habe vor einigen Tagen eine Bestellung bei SWS aufgegeben, die Knallkartuschen enthält (650 Stück) und bisher keine solche Benachrichtigung erhalten.

    Es sieht nach einem reibungslosen Ablauf aus, wie ich es aus vergangenen Bestellungen gewohnt bin, aber noch habe ich die Lieferung nicht erhalten.

  • "Vor einiger Zeit" ? Das war doch erst Anfang der Woche.

    Da steht doch das DHL und Hermes es nicht machen, DPD weiterhin schon.


    Da ging es um Pfeffer- bzw. Reizstoffmunition. Reine Knallpatronen sind von der neuen Regelung m.W. nicht betroffen.

  • Ist so nich ganz richtig, Beitrag 114


    Das ist aber nur eine Aussage des Versandhandels Schneider. Das Schreiben des VDB erwähnt nur Pfeffer- und Reizstoffmunition der Gefahrenklasse 1.4G. Speziell diese Gefahrenklasse ist nun nicht mehr versandfähig. Jede andere Munition, wie auch scharfe Munition ist Gefahrenklasse 1.4S und nicht betroffen.
    So habe ich das jedenfalls noch im Kopf. Man darf mich aber gerne korrigieren.

  • Da ging es um Pfeffer- bzw. Reizstoffmunition. Reine Knallpatronen sind von der neuen Regelung m.W. nicht betroffen.


    Das ist aber nur eine Aussage des Versandhandels Schneider. Das Schreiben des VDB erwähnt nur Pfeffer- und Reizstoffmunition der Gefahrenklasse 1.4G. Speziell diese Gefahrenklasse ist nun nicht mehr versandfähig. Jede andere Munition, wie auch scharfe Munition ist Gefahrenklasse 1.4S und nicht betroffen.
    So habe ich das jedenfalls noch im Kopf. Man darf mich aber gerne korrigieren.

    Ich geb nichtmal da was drauf, denn auf der HP von SWS steht nix. Der Ersteller wollte die Mail auch nicht veröffentlichen.
    Aber es wurde nunmal geschrieben.

  • Der Ersteller hat folgende Antwort bekommen

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
    Sie haben in unserem Online-Shop Gefahrgut der Klasse 1.4. S (Platzpatronen, Gaspatronen u.ä.) bestellt und eine Lieferung per DHL bzw. an eine Packstation gewünscht. DHL schließt lt. seiner AGB den Transport von Gefahrgut Klasse 1.4. S aus, somit ist eine Lieferung per DHL und an eine Packstation nicht möglich. Wir können Ihre Bestellung ausschließlich mit DPD versenden. Sollten Sie als Lieferanschrift eine DHL-Packstation angegeben haben, teilen Sie uns bitte eine andere Lieferanschrift mit. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie den Versand an Ihre Rechnungsanschrift wünschen oder an eine abweichende Lieferanschrift. Bei einem abweichenden Empfänger bitte den Altersnachweis der betreffenden Person schicken.

    und der Ersteller fragt sich, ob ihm irgendwie unterstellt wird, Quatsch zu erfinden um was schreiben zu können.

    Bevor man das dem Ersteller aber unterstellt, könnte man ja direkt SWS fragen.

    Für mich erübrigt sich das, da ich die Rückmeldung eindeutig finde.

    Desweiteren bin ich nicht dazu da, Leistungen einer Firma wie SWS zu bewerten oder negativ zu kommentieren. Es liegt mir rein sachlich dieser Text vor und sonst nix.

  • Gut das hab ich nicht mitbekommen und entschuldige mich ausdrücklich bei allen begeiligten.
    Somit ist aber auch geklärt Knall Bum muni wird weiter versendet.

    Bitte vergebt mir meine blindheit :huldige:

  • Das ist genau der Text um den ich dich im anderen Thread gebeten hatte.
    Etwas Skepsis sollte im Internetsumpf schon erlaubt sein . . .

  • DHL:

    Infoblatt Gefahrgut der DHL (für Pakete): https://www.dhl.de/content/dam/dh…ngen-201507.pdf

    Zitat


    1. Von der Beförderung ausgeschlossen sind folgende Stoffe bzw. Gegenstände:

    • ...
    • der Klassen 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) und 7 (Radioak - tive Stoffe)
    • ...

    Demnach kommt eine Beförderung per DHL-Paket überhaupt nicht in Frage, egal ob Platz- oder Reizgaspatronen.

    DPD:
    http://www.dpd.com/de/home/siteutilities/agb
    Dort: http://www.dpd.com/de/content/dow…0151101_AGB_DPD CLASSIC.pdf

    Wenn Schneider das anbietet, weden sie wohl entweder eine Sodervereinbarung haben oder darauf hoffen, dass es keiner mitkriegt (was ich weniger glaube).

  • Stand auf dem DHL Paket wirklich Gefahrengut ... drauf?
    Sicherlich nicht. Daher ist eher davon auszugehen, dass es eher der Händler als Versender ignoriert, als DHL das nun doch zulässt.

  • Nur so nebenbei: Von Schneider kam am 24. 11 ein DPD Paket mit Gefahrgut - Kennzeichnung einer HW 88 Airweight und 50 9mm Knallpatronen an. Sieht schon aus, als würde das noch durchgeführt.

  • Daher ist eher davon auszugehen, dass es eher der Händler als Versender ignoriert, als DHL das nun doch zulässt.

    Eine Kennzeichnung gab es nicht. Allerdings musste ich den Empfang persönlich quittieren. Sonst stellt der Postbote die Pakete einfach vor die Haustür.

  • ...mein SWS Paket kam heute als DPD Gefahrgut 1.4 S1 incl. Walther PPQ2 und passenden 100 Schuss PAK 9mm...

    3 Mal editiert, zuletzt von gerschell (27. November 2015 um 17:58)

  • Stand auf dem DHL Paket wirklich Gefahrengut ... drauf?
    Sicherlich nicht. Daher ist eher davon auszugehen, dass es eher der Händler als Versender ignoriert, als DHL das nun doch zulässt.


    DAS ist natürlich auch gut möglich und auch wohl wahrscheinlicher.