Frage zur schreckschusswaffe

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.113 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2015 um 09:52) ist von Floppyk.

  • Hallo bin neu hier im Forum.

    Ich habe eine Frage habe mir vor kurzen eine ssw gekauft, eine walther ppq m2. Und im gesetzt steht ja das die Ausnahme >Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann< im Endeffekt ist doch ne ssw nichts anderes. Also wie sieht es so mit schießen außerhalb des privaten geltendes? Habe nämlich nicht die Möglichkeit auf einem privat Gelände zu schießen. Würde sie aber gerne mal testen. Zuhause in ner schallschutzbox eher schlecht da Haustiere in der Wohnung sind.

    Mfg

    Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

  • Du darfst die Waffe überall beschießen, innerhalb eines befriedeten Besitztums mit Zustimmung des Grundeigentümers. Auf dem weg dorthin muss die Waffe getrennt von der Munition in einem verschlossenen Behälter transportiert werden.

    Hol dir doch einen kleinen Waffenschein. Und Ruhe ist.

    [size=8]Meine Waffen: Walther und Zoraki.

  • Also wie sieht es so mit schießen außerhalb des privaten geltendes? Habe nämlich nicht die Möglichkeit auf einem privat Gelände zu schießen

    Hi!

    Da ist das Problem!

    Sefura: Gibt es bei Dir in der Nähe einen Schützenverein? Da kannst Du nach Herzenslust rum probieren! Jedenfalls ist dies bei den meisten möglich! Und ebenfalls bei den meisten Vereinen gibt es ein oder zwei Stunden in der Woche, wo man schiessen kann ohne Mitglied zu sein!

    VG

  • Also ein KWS für jemanden der nur einmal Seine SSW testen möchte, das finde ich ein wenig 'overdressed'.
    Zumal am KWS dann doch einiges mehr dran hängt als eben mal auf dem Amt Seine 50 Euro abzudrücken.
    Regelmäßige (ggf. Kostenpflichtige) Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung (mindestens alle 3 Jahre) ...

    Das wurde hier aber auch schon vielfach besprochen.

  • Fahre aufs Land oder tief in den Wald oder auf weiten Freiflächen und los geht es. Wenn soll es stören?


    Oje, weil es vielleicht verboten ist und dennoch irgendeinen auffallen und anzeigen kann. Einem Jäger im Revier wird es auch nicht gefallen.
    Wie kann man nur Sachen empfehlen, die klar verboten sind? Auch wenn es in diesem Fall "nur" eine OWI ist. :wogaga: Allerdings ist die Waffe dann auch wech.


  • Wie kann man nur Sachen empfehlen, die klar verboten sind?

    Hallo Floppy,

    ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen ist die Antwort recht naheliegend, fehlende und nicht vorausschauende Sachkenntnis.
    Sei es beim Umgang mit den Waffen oder den Regularien und dessen Tragweite hierzu.
    Beim ominösen sowie viel begehrten KWS angefangen und beim rumballern in der Pampa (wo sich z.B. auch u.a. Jäger aufhalten)
    aufgehört.
    Die Frage nach der besten CS- oder Pfeffermunition ist insofern nicht die Frage ob sondern wann.

    Netter Gruß

  • Regelmäßige (ggf. Kostenpflichtige) Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung (mindestens alle 3 Jahre)

    Oder auch nicht. Ist ein könnte und kein Muß. Jede Gemeinde Handhabt das anders


    Wenn du deine SSW richtig Belasten willst frag mal bei einem Winzer nach ob du auf seinem Gelände (Winberg) die nutzen darfst um Vögel zu vertreiben er spart sich die arbeit und du darfst Knallen bis der Finger blutet. (nicht vergessen die Hülsen einsammeln sonst war das ne Einmalige Geschichte).

  • Oder auch nicht. Ist ein könnte und kein Muß. Jede Gemeinde Handhabt das anders

    Ich habe meinen KWS jetzt schon über drei Jahre und bisher keine Überprüfung oder erneute Kosten.

  • Ich habe meinen KWS jetzt schon über drei Jahre und bisher keine Überprüfung oder erneute Kosten.


    Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Man kann sich dennoch ziemlich sicher sein, als Inhaber (irgend)einer waffenrechtlichen Erlaubnis einigermaßen regelmäßig überprüft zu werden. Ob allerdings dann auch eine Gebühr in Rechnung gestellt wird, ist eine andere Frage. Meines Wissens verzichten die meisten Behörden (noch) darauf, obwohl die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bei der Regelüberprüfung mittlerweile gerichtlich bestätigt wurde.

  • Warte bis zum 31.12.


    Auch Silvester schafft keine Ausnahme zum Schießen mit SSW, wie an anderen Tagen auch! Es dürfte allerdings die Nachbarn weniger stören, wenn das Geknalle im Garten im allgemeinen Silvesterbetrieb untergeht.
    Aber auf der Straße bleibt es verboten - Silvester hin oder her.