Vorderlader legal bauen?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 6.034 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2015 um 18:28) ist von groza.

  • Moin Männers und Frauen,


    ich hab da mal ne Frage :^)


    seit ein paar Wochen beschäftige ich mich mit Ballistik und
    Verschlusssystemen, rein aus technischer Neugier (der Anstoß war das 98er
    System). Dabei bin ich, mich technisch rückwärts bewegend, auf Zündnadelgewehre gestoßen.

    Beim Stöbern im Netz hab ich gelesen, dass man Vorderlader selber bauen darf,
    oder anders ausgedrückt, es nicht verboten ist. (Dummerweise hab ich vergessen
    wo) Am Ende zum Beschussamt tragen und, so man im Besitz einer Erwerbsberechtigung
    für Pulver ist, sogar damit auf dem Schießstand zu Werke gehen. Frage eins, ist
    das fachlich richtig (bezogen auf Vorderlader)? Frage zwei, wo steht die
    entsprechende Grundlage dafür im Waffengesetz? Frage drei, trifft diese Aussage
    auch auf Zündnadelsysteme, die man ja ebenfalls legal ab 18 besitzen darf zu?

  • Frage eins, ist
    das fachlich richtig (bezogen auf Vorderlader)?


    Jein, denn den dürftest du auch selbst auf einem dafür zugelassenen Schießstand schießen, nur laden darf nur einer mit dem Pulverschein bzw. Jemand mit Erwerbserlaubnis für Pulverpresslinge. Aber klar, zum Schießen ist eine Beschussprüfung notwendig. Beschuss von Patronenwaffen kostet unter 20 €, bei VL weiß ich das nicht. Da musst mal die Beschussämter nach Kosten und Termin anrufen.

    Frage zwei, wo steht die
    entsprechende Grundlage dafür im Waffengesetz?

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste
    Abschnitt 2,
    Unterabschnitt 2
    ...
    4.
    Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
    4.1
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    Aber Achtung, das ist nur für VL mit Lunten oder Funkenzündung zulässig, nicht für Perkussionszündung.

    Frage drei, trifft diese Aussage
    auch auf Zündnadelsysteme, die man ja ebenfalls legal ab 18 besitzen darf zu?


    Nein, siehe oben. Zündnadelgewehre sind eigentlich Hinterlader, sind aber dennoch nicht erlaubnispflichtig. Das wohl aus historischen Gründen und weil sie als Einzellader und Nicht-Patronenwaffen keine Deliktrelevanz haben. Allerdings benötigt man hier den Pulverschein zur Herstellung der Papierpatronen mit Schwarzpulver.

  • Dankeschön, für die schnelle Antwort.

    In der Analge hab ich natürlich nicht gesucht.

    Das der Beschuss so günstig ist, hätt ich nicht erwartet.

    Arr, verdamt, das intressante
    (Perkusion und Zündnadel) ist natürlich untersagt,
    also belibt es beim theoretischen Untersuchen.

  • Die Beschusspreise sind m.W. bei den verschiedenen Beschüssämtern nicht einheitlich, wie auch diese nach Aufwand berechnet werden. Beispielsweise werden Böller und VL-Kanonen über 20 mm in einem Steinbruch beschossen. Ein 35 mm Böller kostet dann schon 120 €, zudem es nur wenige Termine im Jahr dafür gibt.

  • Beschusspreis für einen kleinen Philadelphia Derringer 38€ beim Beschussamt Köln

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

    >>> BDS <<>> SGSSV <<>> SV- Birkwitz-Pratzschwitz e.V. <<<

  • Die Produktion eines VL ist prinzipiell kein Hexenwerk. Ergänzend der freie Erwerb von VL Waffen ist "an das historische Vorbild " gekoppelt. Schön einen Beschusstest zu machen, wenn dann später die Waffe abgelehnt wird, da sie historisch nicht nachvollziehbar ist.

    Also bei einem VL muss sich der Aufbau der Waffe am historischen Vorbild orientieren, Beispiel Hawken Rifle, Sharps Carbine o.ä.

    Das Thema "Hinterlader" ist kritisch ( Sharps o.ä. ) wird aber ( derzeit ) noch durchgewunken.

    Die Preise für Beschusstests sind von Amt zu Amt höchst unterschiedlich.

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • Hallo Jürgen, danke für die Ergänzungen.

    "Das Thema "Hinterlader" ist kritisch ( Sharps o.ä. ) wird aber ( derzeit ) noch durchgewunken."

    Das "noch" sehe ich auch so.
    Daher möchte ich mich zeitnah mit dem Thema beschäftigen und auf Bestandsschutz hoffen.
    Denn wenn ich in Rente gehe, benötigt man warscheinlich einen Besitzerlaunbnis für Küchenmesser .... ;^)

  • Falls Dich das Thema Sharps interessiert, hier mal ein Link zum "einlesen":

    http://www.schwarzpulver-zunft.de/index.php/them…onshinterladern

    Man kann es aber auch lassen.......

    Die derzeitige Rechtslage, was das aktuelle Waffenrecht betrifft, dies gilt für den gesamten Prozess des "Bedürfnisnachweises" "Pulverscheins" etc. scheitert dann beim Amtsschimmel, da die Schulung der Sachbearbeiter, was SP Schiessen betrifft, sehr zu wünschen übrig läßt.

    Sehr zur allgemeinen Erheiterung wurde einem Schützenkollegen "von Amts wegen" bei der Beantragung des sogenannten "Pulverscheins" erklärt, er müsse zunächst den Erwerb einer VL nachweisen.......

    Das anschliessende Telefonat mit dem Herren und dem Hinweis, dass VL frei ab 18 Jahren erwerbbar sind und "Pulverschein" und Waffe nun rein gar nichts miteinander zu tun haben, brachte dann "Erhellung".

    Zum Vergleich kann ein 18 jähriger an jeder Ecke eine Profiarmbrust mit einer Pfeilgeschwindigkeit von 380 FPS kaufen.....

    Das man muss man erstmal verstehen

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • Das mit der Bedingung des Besitzes eines VL ist ja schon besprochen worden und stellt einen Ausnahmefall eines wohl unwissenden Sachbearbeiters dar. In aller Regel ist die Beantragung des Pulverscheines völlig problemlos, wenn der Antrag mit Bedürfnisbestätigung des Vereins oder JS und dem Fachkundezeugnis komplett ist. Gerade heute erreichte mich wieder ein Anruf, dass der Schütze auf die Ausstellung warten konnte. Schließlich ist seine Zuverlässigkeit schon im Vorfeld mit der leider notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigung geprüft worden. Er hat noch nicht mal eine WBK, darf aber nun selbsttätig VL schießen. Die WBK folgt dann später. Genau so ist es richtig, denn WBK und Pulverschein haben nichts miteinander zu tun und sind zwei unabhängige Erlaubnisse.
    Da mag man sich allenfalls über die genehmigten Mengen streiten, wobei das auch bei Weitem unterschätzt wird.

    Auch der Aufwand vor dem Antrag hält sich in Grenzen. Da ist eigentlich nur der Umstand etwas hinderlich, dass die angebotenen Lehrgangsangebote meist nicht um die Ecke sind und man sich für den Wochenendkurs in einer Pension einmieten muss. Aber die meist 40 - 50 € pro Nacht und Frühstück sind verschmerzbar, auch wenn man sinnvollerweise 2 Übernachtungen buchen sollte. Manche verbinden das auch mit Frau/Freundin für ein verlängertes Wochenende zum Bummeln.
    Ist der Lehrgang mit Termin bestimmt, geht man zur Waffenbehörde und beantragt die UB-Bescheinigung. Die kostet zwischen 40 - 80 € und ist zwingend zur Teilnahme am Lehrgang nötig.
    Für den Lehrgang werden keinerlei Vorkenntnisse benötigt, allerdings ist das Lesen der vorab gesendeten Lehrmaterialien unbedingt zu empfehlen.
    Nach dem Lehrgang mit der Vereinsbestätigung bzw. JS mit dem Zeugnis zur Behörde und den Antrag zur Erlaubnis nach dem SprengG § 27 stellen. Das wars auch schon. Dann in 5 Jahren die nötige Verlängerung nicht verpassen.

  • Ich überlege auch - mal wieder - so einen Kursus zu machen....
    Ich kenne die Bestimmungen für die Lagerung von Schwarzpulver nicht im Detail, aber war da nicht was mit Druckentlastungsöffnung im Raum (Fenster vorgeschrieben)..?
    Ein Nebengebäude besitze ich nicht.
    Kommt die Behörde zu Hause vorbei und nimmt den Lagerplatz ab und berät ggf.?

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Lagerung: Unbewohnter Raum = 1kg
    Ohne Druckentlastung wird die Lagermenge halbiert!

    Ich habe bis jetzt keine Ansage von der Behörde, das vorbeikommen wollen.
    Vielleicht irgendwann in den 5 Jahren der Erlaubnis. Wird aber vorher angekündigt.

    Mein Weg zum Pulverschein.
    Behördenpreise für das Land Brandenburg:
    Unbedenklichkeitsbescheinigung: 91 EUR (Eberswalde)
    Vorderlader Lehrgang: 89 EUR Frankonia Berlin
    Erteilung der Erlaubnis nach $ 27: 108 EUR (Eberswalde)

  • Kommt die Behörde zu Hause vorbei und nimmt den Lagerplatz ab und berät ggf.?


    Mir sind tatsächlich Fälle bekannt, wo sich die Behörde die Örtlichkeit angeschaut hat. Aber das ist selten.
    Aber man muss den vorgesehenen Lagerplatz beschreiben.
    Die Bestimmungen zur maximalen Lagermenge sind:
    Nicht ständig bewohnter Nebenraum im Wohnhaus:
    1 Kg SP oder (!) 3 Kg NC
    Nebengebäude:
    3 Kg SP oder 5 Kg NC

    Man kann die maximalen Lagermengen für SP mit sog. Safty Tubes erhöhen. In dieser Spezialverpackung gilt das SP dann in der Lagerklasse von NC. Auch Schwarzpulverersatzstoffe gelten wie NC, jedoch braucht man einen Eintrag im Pulverschein dafür und darf es nur aus dafür beschossenen Waffen verwenden.
    Befindet sich in diesem Raum keine Fensterfläche oder Vergleichbares, was als Druckentlastungsfläche dienen kann, so halbieren sich die maximalen Lagermengen.
    Küche, Büro, Schlafzimmer usw. sind ständig bewohnte Räume und sind als Lagerort unzulässig. Ist kein Nebenraum vorhanden, darf als Ausnahme das Badezimmer benutzt werden.
    Für Gebäude gilt: Garagen und Lagerräume mit leicht brennbaren Materialien sind unzulässig.

  • Kann man bei mehreren nicht ständig bewohnten Nebenräumen mit den entsprechenden baulichen Voraussetzungen auch über 1 kg SP im Haus kommen?