Moin Männers und Frauen,
ich hab da mal ne Frage :^)
seit ein paar Wochen beschäftige ich mich mit Ballistik und
Verschlusssystemen, rein aus technischer Neugier (der Anstoß war das 98er
System). Dabei bin ich, mich technisch rückwärts bewegend, auf Zündnadelgewehre gestoßen.
Beim Stöbern im Netz hab ich gelesen, dass man Vorderlader selber bauen darf,
oder anders ausgedrückt, es nicht verboten ist. (Dummerweise hab ich vergessen
wo) Am Ende zum Beschussamt tragen und, so man im Besitz einer Erwerbsberechtigung
für Pulver ist, sogar damit auf dem Schießstand zu Werke gehen. Frage eins, ist
das fachlich richtig (bezogen auf Vorderlader)? Frage zwei, wo steht die
entsprechende Grundlage dafür im Waffengesetz? Frage drei, trifft diese Aussage
auch auf Zündnadelsysteme, die man ja ebenfalls legal ab 18 besitzen darf zu?