Airsoft in der Schweiz oder in Österreich bestellen/kaufen

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.329 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Januar 2015 um 14:29) ist von Pliskin.

  • Einige Airsoft-Modelle die bei uns schon ausverkauft oder einfach nicht lieferbar sind, kann man in Shops unserer südlichen Nachbarn finden.

    Daher meine Frage: Kann (im Sinne von "darf") man überhaupt aus Deutschland dort die angebotenen freien 6mm-Plastikkugeln-Airsofts beziehen?
    Es geht mir hauptsächlich um Federdruck bis 0,5 J, aber eventuell auch CO2 oder Gas betriebene Airsofts mit üblichen Energien so zwischen 1 und 3 J.

    Die Geschichten mit Zoll und Umsatzsteuer aus der Schweiz ist mir bekannt, es geht mir um die rechtliche Sicherheit im Verbindung mit den bei uns sog. "freien" Waffen.

    Legal? Illegal? Egal?

    Grüße - Bernhard

  • Bei Energie unter 0,5 J unterfällt sie nicht dem Waffengesetz (außer § 42a WaffG) und könnte bestellt werden. Man müsste aber auf eine Überprüfung der Energie gefasst sein, welche dann hoffentlich nicht über 0,5 J geht :D

    Mangels F werden die meisten anderen Airsoft nicht in Betracht kommen.

  • Wie meinst Du das mit der Überprüfung der Energie? Wer und wo würde es dann machen oder in Auftrag geben? Der Zoll? Aus der Schweiz kann ich mir das vorstellen, aber die Sendungen aus Österreich gehen doch direkt nach D, oder nicht?

    Grüße - Bernhard

  • Der deutsche Zoll macht auch Stichprobenkontrollen bei Paketen aus den anderen EU Ländern. Du solltest dringend den Händler darum bitten einen schriftlichen Nachweis über die geschoßenergie beizulegen. Wenn es kontrolliert wird kann es ggf. dazu kommen das die Waffe entweder zum BKA, oder Beschußamt (weiß gerade nicht wers zuerst prüft) geht und dort vom Fachmann geprüft wird. Sowas kann in der Regel dann lange dauern bis du sie kriegst.
    Es gab auch schon Vorfälle, wo die Waffe zerkratzt und abgenutzt beim Kunden ankam, da manche "Fachmänner" gerne mit Hammer und anderen Methoden die Waffe so prüfen, das auch nix daran geändert werden könnte, was sie illegal macht.

    Mein Tipp: Sprich vorher erstmal mit deiner zuständigen Zollstelle, ggf. können die sogar weiter helfen.

  • Wobei man die Wahrscheinlichkeit solch einer Stichprobe ungemein dadurch beeinflussen kann, wie das Paket verpackt ist ;)
    Wenn außen ein Aufkleber mit Werbung für nen Softairladen drauf ist, steigt die Chance enorm, dass es mindestens zu einer entsprechenden Verzögerung kommt.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Danke erstmal!

    Angenommen ein Päckchen wird geprüft und darin befindet sich ein wie auch immer aussehender (vom Händler oder Hersteller ausgestellter?) schriftlicher "Nachweis" über die Energie. Wird dann (nach euren Erfahrungen) trotzdem noch geprüft, oder wird dem Zettel einfach Glauben geschenkt?

    Klar, die Antwort kann mir womöglich mein Zollamt geben, aber vielleicht wecke ich damit gerade schlafende Hunde betreffend Sendungen, die an mich adressiert sind und eine (kostenpflichtige?) Überprüfungs-Verzögerung tritt wahrscheinlicher ein. Nicht dass ich deswegen irgendwie schlechtes Gewissen haben müßte, aber was passiert, wenn die Überprüfung Werte auch nur knapp, aber oberhalb der 0,5 J Grenze liefert? Auf eine Strafanzeige wegen einer popligen Airsoft hätte ich wirklich keine Lust...

    Dazu noch eine Frage wegen dem :F: bei energiereicheren Modellen :
    Ist es nicht möglich, dass die Airsoft-Typen, welche auch nach D geliefert werden/wurden, vom Hersteller ins europäische Ausland ebenfalls schon mit dem in D obligatorischen :F: versehen, ausgeliefert werden? Oder ist es eher unwahrscheinlich? Erkennt der Zoll dann das Zeichen an, oder wird es generell nicht beachtet, wenn die Sendung aus dem Ausland an Privatpersonen (nicht an den offiziellen Importeur wie z.B. G.S.G) adressiert wird?

    Ich seh' schon - ein Aufwand (oder auch Risiko), welche sich für eine einfache Airsoft (bis 150 Euro) eventuell gar nicht lohnen...

    Grüße - Bernhard

  • Wenn es kontrolliert wird kann es ggf. dazu kommen das die Waffe entweder zum BKA, oder Beschußamt (weiß gerade nicht wers zuerst prüft) geht und dort vom Fachmann geprüft wird.


    BITTE WAS ? 8o Eine Airsoft die Plastikkugeln verschießt kommt zum Beschußamt oder zu den Kriminesern zur Kontrolle wenn sie der deutsche Zoll entdeckt ? :laugh:

    Ist aber ein Scherz , nicht wahr ? *lol*

    ( Ich stell mir grade den Typ am Beschußamt vor, der gerade eine Desert Eagle einem Test unterzogen hat, und dann kommt der Zoll mit der Plastikplempe bei der Tür rein und fragt nach deren Letalität ! :tine: :tine: :tine:

    BOAAHH EYH - das möchte ich auf Film haben ! Mit Ton ! :laugh:

    gruß aus Österreich, Albert

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Hmm...ich hab vor längerer zeit von fällen gehört, wo in asien schon ein F obligatorisch gestempelt wurde. Soweit ich weiß, ist es aber ein rein deutsches prüfsiegel. Sprich...erst nach der abnahme hier in de, und der dazugehörigen aufnahme in der ptb liste, ist das F auch legal angebracht. Es würde auch der importeur stempel fehlen.

    man möge mich gerne berichtigen, wenn ich da falsch informiert bin. :^)


    Gruß

  • Ja, genau Du hast Recht, Importeur-Stempel ist ja Pflicht. Daher ist eine dierekt aus dem Ausland gekaufte, jedoch schon obligatorisch mit "deutschem" :F: versehene (aber ohne Importeur-Zeichen) Waffe in D dennoch illegal... :wacko:

    Grüße - Bernhard

  • BITTE WAS ? Eine Airsoft die Plastikkugeln verschießt kommt zum Beschußamt oder zu den Kriminesern zur Kontrolle wenn sie der deutsche Zoll entdeckt ?

    Ich finde es gar nicht so abwegig. Jemand muß ja prüfen, ob die Feder, welche die Plastikerbsen anschubst nicht doch eine ist, die einige schwere zig Milijoule über der magischen 0,5 J Grenze liegt und der Käufer somit ein schwerstkrimineller Feder-Spanner ist...

    Grüße - Bernhard

  • Ich frage mich, warum bei so einem Kinderspielzeug 0,5 Joule als Grenze festgelegt wird wenn eine Schleuder frei ist !

    https://www.youtube.com/watch?v=4FCxwC-97YQ

    Aber naja - hat irgendwann mal ein unterbeschäftigter Typ der beim Gesetze machen dabei ist niedergeschrieben - und weils am Papier steht, wird's gemacht ! EGAL was für ein Murks es ist ! :deal: :new2:

    Wenn morgen ein Gesetz rauskommt, dass jeder Beamte mit seine Birne mit Anlauf gegen die nächste Wand laufen muss , sind übermorgen sämtliche Krankenhäuser überfüllt ! Ich wette darauf !

    gruß, Albert

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    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    2 Mal editiert, zuletzt von Detonex (22. Januar 2015 um 07:42)

  • Nee, ist schon in Ordnung die 0,5 J Grenze. Der halbe Joule tut nämlich auf kurze Distanzen noch ganz schön weh. Und die Einschränkung ab 14 finde ich auch okay. Es gibt ja nicht wenige minderjährige Delinquenten, die sich damit Schlachten liefern - und das oft ohne Schutzbrille und ohne Gehirn...

    Andererseits wäre es wie Du oben schreibst, schon ein wenig skuril, wenn bei einem erwachsenen Abnehmer/Kunden der am Zoll sein Päckchen abholen will und dabei seinen Personalausweis vorlegen muß, eine offensichtlich federbetriebene Aissoft dann noch peinlichst genau und kostenpflichtig zur Kontrollmessung abdelegiert würde. Manche Beamte tun sich dabei bestimmt schwer zwischen Pflichtgehorsam und gesundem Aufwand zu entscheiden.

    Und naja, der Kunde könnte immerhin noch eine "überstarke", nicht durchgemessene Erbsenschubsfeder an unbedarfte Dritte weiter geben, und dann könnte vielleicht eventuell und unter zufälligen unglücklichen Umständen nach Ermittlungen und Anzeigen es für den Zollbeamten unangenehm werden. Man glaubt ja gar nicht mit was allem sich heute Juristen ihr Geld verdienen...

    Eine Frage nebenher: Wie stark kann man physikalisch eine weltweit übliche Spring-6mm-Airsoft überhaupt bauen bzw. tunen? Ich schätze, dieser Wert wird kaum die Energie einer CO2 oder Gas betriebenen Airsofts übersteigen können, oder?

    Grüße - Bernhard

  • BITTE WAS ? Eine Airsoft die Plastikkugeln verschießt kommt zum Beschußamt oder zu den Kriminesern zur Kontrolle wenn sie der deutsche Zoll entdeckt ?

    Ist aber ein Scherz , nicht wahr ?

    Aitsoftwaffen über 0,5J fallen unter das Waffengesetz. Es klingt bescheuert, aber die meisten Zollbeamten kennen sich mit sowas gar nicht erst aus und bevor es Ärger mit dem Chef gibt, wird lieber genau kontrolliert. Zudem verfügen AS Waffen unter 0,5J keinerlei Kennzeichnungen, bzw. ist diese nicht erforderlich (lediglich die CE Kennzeichnung könnte wichtig sein, aber das is was anderes).

    Ansonsten is das mit auf manchen AS Waffen außerhalb Deutschlands "ASG" geschuldigt. Die Firma lässt das bereits ab Werk in Asien auflasern, was es dennoch nicht legal hier macht, wenn beim Beschußamt kein Muster vorliegt. Außerdem sind bei uns noch Kaliberangabe (6mm) und Importeursangabe (Fällt bei Eigenimport weg) Pflicht, wurde aber weiter oben im Thread ja gesagt).

    Eine Frage nebenher: Wie stark kann man physikalisch eine weltweit übliche Spring-6mm-Airsoft überhaupt bauen bzw. tunen? Ich schätze, dieser Wert wird kaum die Energie einer CO2 oder Gas betriebenen Airsofts übersteigen können, oder?

    Möglich is vieles. Du kannst eine Federdruck AS auch locker auf über 7,5J bringen, wenn die Mechanik und Materialstärke es zulässt. Is bei Pistolen eher unüblich, aber die ganzen Einzelladergewehre sind für sowas eine gute Basis.


    Nebenbei: Vor 2004 waren AS Waffen ab 0,08J-0,5J bereits ab 18 Jahren und mit versehen. Zu der Zeit gabs auch noch das Kaliber 5,5mm BB, welches eine Ausnahme darstellte in Deutschland und so frei erwerbbar ab 14 Jahren war.

  • ...Die Firma lässt das bereits ab Werk in Asien auflasern, was es dennoch nicht legal hier macht, wenn beim Beschußamt kein Muster vorliegt. Außerdem sind bei uns noch Kaliberangabe (6mm) und Importeursangabe ....


    Bei der PTB, die Bauartzulassungen die Importeure oder der Hersteller machen lassen wird durch die PTB erledigt. Die Beschussämter sind bei Einzelabnehmen zuständig, wenn man die Waffe zum Beispiel selbst aus dem Ausland kauft. Die Einzelabnahme kostet übrigens 120€, zuzüglich Betriebsmaterialien (Geschosse und evt. noch Gas) die dem Beschussamt mitzuliefern sind. Natürlich sollte man auch nicht vergessen sich vorher bei der zuständigen Waffenbehörde eine Importgenehmigung zu holen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-