Im Ernstfall dürftest du dich natürlich damit verteidigen, aber wenn es dann zu einer Verhandlung kommen sollte und man dir vorwirft wissentlich Pfefferspray zu führen um es gegen Menschen einzusetzen kann ganz schnell aus dem Kläger ein Angeklagter werden!
Unsinn. Es kommt einzig und allein auf die Zweckbestimmung des Herstellers an. Wenn auf dem Teil "Tierabwehrspray" drauf steht, darfst du es führen wie du lustig bist (von Versammlungen etc. mal abgesehen). Ob du das tust, um damit Hunde oder Halunken abzuwehren, ist vollkommen wumpe. Der Einsatz des Mittels ist dann entweder aufgrund von 32ff. StGB gedeckt oder nicht.
Zum Nachlesen: Jesse, NStZ 2009, 364 (365)