hmm hat sich erledigt
Schreckschuss konfisziert
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FelixParabellum -
29. April 2014 um 17:16 -
Geschlossen
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Meine Eltern können sie auch holen sie wissen Über die SSW bescheid.
Mit über 18 Jahren schaffst du das nicht alleine?Im Zweifelsfall Anzeige wegen Diebstahls stellen.
PS Solltest du unter 18 sein (und irgendwie nehme ich das hier an), ist dir der Umgang mit Schusswaffen NICHT erlaubt. Der Herr Polizist würde sich strafbar machen, wenn er dich die Waffe auch nur anfasssen lässt.
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Ich bin 16.
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Wenn du unter 18 Jahre bist ist sie weg. Da können auch deine Eltern nichts machen, da du sie angeschleppt hast und nicht berechtigt bist. (Falls du unter 18 bist)
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Zitat
§ 2 WaffG
Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Folglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz.Wenn er die Waffe behält und nichts weiter unternimmt, wäre ich an deiner Stelle froh und würde die Sache nicht weiter verfolgen. Verbuchen unter "Schwein gehabt".
ZitatAbschnitt 4 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 51 Strafvorschriften§ 51 des WaffG hat 1 frühere Fassung und wird in 15 Vorschriften zitiert
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
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Sei froh wenn er dir keine Anzeige draus macht.
Das würde teuer werden und deine Eltern bekommen auch gleich noch Ärger weil sie es wussten.Joachim
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Ganz im Ernst - deine Eltern sollten m.E. dem Herrn Polizisten freistellten, was er nun damit macht.
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Schwierig....
Auch wenns hart klingt, eigene Blödheit. Was lässt man die auch bei einem Freund liegen, dessen Vater Polizist ist.
Er hat richtig gehandelt.... Und es kann noch ne Menge Ärger auf dich und deinen Eltern zukommen.
Man kann höchstens nett versuchen dem zu erklären das es einen sentimental Wert hat, da vom Opa... Und das deine Eltern die verwahren bis du 18 bist.
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Ich bin 16.
Vielleicht kannst Du ihn mal in 2 Jahren darauf ansprechen. Wenn er okay ist, wird er die Waffe so lange für Dich aufbewahren.
Grüße - Bernhard
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Mit 16 Jahren hast Du da keine Handhabe. Deine Eltern könnten freundlich den Vater Deines Bekannten fragen, ob er ihnen die SSW zurückgeben würde. Wenn sie freundlich fragen und Du keinen Mist damit gemacht hast, sollte das schon hinhauen. Zu Deinem Einlass, daß der Vater nicht im Dienst wäre, folgendes: Ein Polizist hat auch außerhalb des Dienstes das Recht und je nach Fall sogar die Pflicht,
Gefahren abzuwehren, Straftaten und. Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
Und eine SSW in den Händen eines erst 16-Jährigen ist nun einmal nicht statthaft. Lass Deine Eltern um freundliche Rückgabe mit dem Hinweis bitten, daß Du die Waffe nicht mehr in die Finger nehmen wirst. -
Wenn deine Eltern ihn kennen und mit ihm die Sache besprechen, können sie ihn darum bitten die SSW auszuhändigen unter der Bedingung das diese in ihrer Obhut bleibt. Er muss sie aber nicht wieder aushändigen, da du dich strafbar gemacht hast.
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Sag deinen Eltern dasSie das Teil abholen sollen. Von dort nach Hause bringen in Verpackung ist kein "Führen" und bedarf einmalig hierfür keines KWS.
Sie sollen sagen das das Teil ihnen gehöre und du sie gemopst hast. In Zukunft werden Sie das Ding wegschliessen.
So in der Richtung. PTB drauf? Falls nein.....am Besten garnix mehr machen oder unternehmen Es sei denn Deine Eltern haben eine WBK. -
Wissen Deine Eltern, dass Du die Waffe vom Opa geschenkt bekommen hast? Haben sie die für Dich nicht aufbewahrt? Nicht dass Dein Opa noch Schwierigkeiten bekommt.
Grüße - Bernhard
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Erstens kann sich ein Polizist in den Dienst versetzen. Auch Nachts um 3 im Nachthemd!
Und zweitens würde ich froh sein, wenn da nichts weiter kommt. Anzeige wegen Diebstahl würde ich auf keinen Fall stellen. Wenn der Mann seinen Job richtig macht erwartet dich eine Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und sowas sieht im Führungszeugnis richtig gut aus, glaub mir ;^)
Wenn er die Pistole nur abgenommen hat und sie nicht, wie er es dann machen sollte, auf der Dienststelle asserviert hat, wäre ich froh. Dann verlierst du nur deine Pistole und deine Weste bleibt sauber. Stichwort: LEHRGELD
An deiner Stelle würde ich meine Füße ganz, ganz still halten und ihn immer freundlich Grüßen. -
So,
da du rechtlich informiert bist, viel Glück.Und Closed...
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Folglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz.Wenn er die Waffe behält und nichts weiter unternimmt, wäre ich an deiner Stelle froh und würde die Sache nicht weiter verfolgen. Verbuchen unter "Schwein gehabt".
Ich muss da noch einhaken, denn das ist der Passus für "scharfe" Waffen der da zitiert wurde...der unerlaubte Besitz einer Waffe für deren legalen Besitz man mindestens 18 Jahre alt sein muss, und ebenso das Überlassen an einen Unberechtigten (also unter 18 Jahre alt). Das ist eine Owi, und die werden generell mit maximal 10.000€ Geldstrafe belegt.
Zitat§ 53 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt,
2. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,....
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Ich wollte das nur nicht so stehen lassen, denn wie gesagt, das ist in dem Fall nicht korrekt.