Softair aus Polen strafbar ?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.273 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2014 um 09:20) ist von Pupsnase.

  • Hallo, bei Egun wird eine Softair aus Polen/Tschechei ? angeboten. Die Softair schießt nur Dauerfeuer und hatt einen entfernbaren Feuerdämpfer der die Energie auf unter 0,5 Joule regelt. Keinerlei Kennzeichnung auf dem Body.Habe versucht mich da mal bei Google schlau zu machen ,aber irgendwie blicke ich da nicht durch. Ist jetzt der reine Besitz strafbar (auch ohne Accu aber mit der original Mündungsmutter ) darf man die Softair zb an die Wand hängen solange man sie nicht benutzt ? Ist der Besitz einer reinen Gearbox (Über 0,5 Joule,Dauerfeuer) zb ebenfalls strafbar ? ?(

    Ich hoffe mir kann da jemand helfen.

    mfg

  • Alles was mehr als 0,5 J hat braucht das F im Fünfeck und darf nich Fullauto sein.

    Auch wenn du sie nur an deine Wand hängst ist sie trotzdem in deinem Besitz und du machst dich Strafbar.

    Lass lieber die Fingerweg.

  • F im Fünfeck muss drauf sein, ist dieses nicht vorhanden, dann ists definitiv keine freie "Waffe".
    (Es gibt sogar Waffen, die selbst mit F im Fünfeck nicht frei sind..).

    Bis 0,49 Joule darf Fullauto sein, alles ab 0,5 muss halbautomatisch sein.

  • Ganz einfach - Nein. Alles ohne dem "F" im Pentagon unterliegt den voller Erwerbsvorraussetzungen gem. WaffG.

    Ist der Besitz einer reinen Gearbox (Über 0,5 Joule,Dauerfeuer) zb ebenfalls strafbar ? ?(

    Sowas gibts nicht. Vollauto oder nicht ist nicht von der Gearbox abhängig, sondern davon, wie diese angesteuert wird. Da aber in DE verboten, werde ich da nicht näher darauf eingehen. :rolleyes:

    Gruß aus München

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Unter 0,5 Joule gilt als Spielzeug und wird, außer dem Führverbot, nicht vom WaffG erfasst. Eine Kennzeichnung ist vom WaffG her nicht erforderlich, i.d.R. steht aber unter 0,5 Joule drauf.

    Kaltgaswaffen über 0,5 Joule bis 7,5 Joule brauchen das :F:, sofern sie nach Januar 1970 gefertigt und in den Handel kamen, bzw. nach April 1991 in der ehemaligen DDR. Für diese Ausnahmen ( vor 1970 bzw. 1991 ) gilt die 7,5 Joule grenze nicht und sie benötigen kein :F: .

    Über 7,5 Joule wird eine WBK benötigt ( außer die oben genannten ausnahmen )

    Alles was vom WaffG erfasst wird darf keine Vollautomatik haben.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Beim messen der VO wird direkt ab Lauf gemessen... Jegliche Schalldämpfer und Mündungsfeuerdämpfer müssen dabei entfernt sein, von daher auch mit dem Drossel MFD eine illegale Plempe!

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Haha Pentagon :thumbsup: so habe ich das noch garnet gesehen


    Pentagon ist auch in der Mathematik die korrekte Bezeichung für Fünfeck, stammt aus dem Griechischen. Und das Verteidigungsministerium der USA heißt halt Pentagon weil es eben ein fünfeckiges Gebäude ist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • F im Fünfeck muss drauf sein, ist dieses nicht vorhanden, dann ists definitiv keine freie "Waffe".
    (Es gibt sogar Waffen, die selbst mit F im Fünfeck nicht frei sind..).

    Bis 0,49 Joule darf Fullauto sein, alles ab 0,5 muss halbautomatisch sein.

    Siehe aber auch andere: unter 0,5J ist es Spielzeug, egal ob und wenn, dann welche kennzeichnung. also ist das F nur ab 0,5J nötig.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Moin,

    ich kann dieses Wort "Waffenrelevantes Teil" langsam nicht mehr hören.

    Den Schaft eines Gewehres oder den Griff einer Kurzwaffe darf ich bearbeiten wie ich lustig bin, weil das ja kein relevantes Teil ist.

    Na, dann versucht mal ein Gewehr ohne Schaft zu schiessen, dann werdet ihr sehen wie relevant der Schaft ist.

    Hat zwar mit dem Thema nichts zu tun, aber dieses sch.... Behördendeutsch, oder wie immer man das auch nennen mag, geht mir langsam auf die Nerven. :cursing:

  • Ist der Besitz einer reinen Gearbox (Über 0,5 Joule,Dauerfeuer) zb ebenfalls strafbar ? ?(Ja ist es, da eine gearbox als Waffenrelevantes teil anerkannt ist. Das BKA hat hierzu einen Feststellungsbescheid (2011).http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/D…oftairWaffe.pdf


    Wie folgerst du das aus dem Bescheid? Da ist nicht einmal die Rede von einer vollautomatischen Gearbox. Alles was dort festgestellt wurde, ist die Tatsache, dass es ein wesentliches Teil ist. Ende.
    Wenn eine entspreche SP verbaut ist, dann ist es i.d.T. verboten aber, und jetzt zitiere ich mich selbst, einfach weil ich's kann:

    Sowas gibts nicht. Vollauto oder nicht ist nicht von der Gearbox abhängig, sondern davon, wie diese angesteuert wird. Da aber in DE verboten, werde ich da nicht näher darauf eingehen. :rolleyes:

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Den Begriff "Waffenrelevantes Teil" gibt es garnicht, es gibt nur "wesentliche Teile".
    Wesentlich sind all die Teile, die für einen Schuss nötig sind.


    Na, das hört sich doch besser und logischer an, Danke für die Aufklärung. :^)

  • ch kann dieses Wort "Waffenrelevantes Teil" langsam nicht mehr hören.

    Den Schaft eines Gewehres oder den Griff einer Kurzwaffe darf ich bearbeiten wie ich lustig bin, weil das ja kein relevantes Teil ist.

    Na, dann versucht mal ein Gewehr ohne Schaft zu schiessen, dann werdet ihr sehen wie relevant der Schaft ist.

    Hat zwar mit dem Thema nichts zu tun, aber dieses sch.... Behördendeutsch, oder wie immer man das auch nennen mag, geht mir langsam auf die Nerven.

    Nichts für ungut, aber dieses "Behördendeutsch" ist nunmal Teil des Waffengesetztes, an das wir uns wohl oder übel halten müssen. Ob es uns passt, oder nicht.
    Übrigens, selbstverständlich kann man mit einem Gewehr ohne Schaft schiessen und Schaden anricheten. Bei einem Schaft ohne System stell ich mir das etwas schwieriger vor. :D

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Zumal der Griff einer Kurzwaffe i.d.R. ein wesentliches Teil ist und eben nicht bearbeitet werden darf.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/