Die selbe Person die den Text da verfasst hat meinte auch zu wissen dass das führen in Zügen verboten sei.
Beide Fälle wo ich leider eine SRS hatte einsetzen müssen waren in Zügen.
In beiden Fällen hatte die Polizei nichtmal angedeutet dass das ein Problem ist.
Ich glaube, rein strafrechtlich ist es nicht verboten, eine Schreckschusswaffe in Zügen zu führen. Es ist nur ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, also rein zivilrechtlich.
Du lebst ja gefährlich! Mir hat nur mal jemand meine Tageszeitung im Zug gestohlen, aber das hätte noch keinen Waffeneinsatz gerechtfertigt.