Messer für Unterwegs und kein Problem mit dem Gesetz

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.377 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2013 um 10:05) ist von BMP I.

  • Hi,

    mal eine Frage an die Messerexperten und die wo sich mit dem Gesetz auskenne.

    Welche Voraussetzungen muss ein Messer haben das ich es an mir tragen kann ohne mit dem Gesetz Probleme zu bekommen und hat vielleicht jemand ein Link zu einem guten Messer wo man Führer :rolleyes: darf Danke

  • Feststehenden Messer bis 12 cm Klinge und Messer, die sich nur beidhändig öffnen lassen. Ich habe ein Walther BUK, das kann man ohne Probleme führen. Aber ein Schweizer Offiziersmesser ist praktischer.

  • Was für ein Messer schwebt dir denn vor? Was zum klappen oder was festes?

    stehend: max 12cm Klingenlänge, nur einseitig geschliffen
    klappbar: Klingenlänge egal, einseitig geschliffen, keine "Einhandmesser"(öffnen mit einer Hand, arretierende Klinge)

  • Als ich würde es als Allzweckmesser nutzen wollen mal Brötchen in der Mittagspause mit schneiden aber auch mal bei Spazieren gehen bisschen schnitzen.

    Preislich bis 50 Euro :S

  • Ich habe ja das Glock Feldmesser (siehe Profilbild) aber das Fällt ja von der Länge schon mal weg.


  • klappbar: max 10cm Klingenlänge (bei Arretierung)

    Bei Foldern gibt es keine Längenbeschränkung der Klinge (außer Springmesser)

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Es ist (noch) erlaubt, aber durch die Formgebung könnte es als Schlagring eingestuft werden.

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Darum schrieb ich ja "(noch)" und "könnte".
    Gegenstände können auch im nach hinein als verboten eingestuft werden, z.B. das KA-BAR TDI (noch nicht rechtskräftig).

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Weil was zählt hier als Klinge das Komplette oder nur das Fordere geschliffene Stück ??


    In diesem speziellen Fall würde ich den hinteren Teil zum Griff hinzurechnen. Der berühmte Wald- und Wiesenpolizist kann da bekanntermaßen anderer Meinung sein.

    Zusatzinfo: Bei einem "normalen" Messer mit feststehender Klinge wird eine evtl. vorhandene Fehlschärfe zur Klingenlänge hinzugerechnet. Im Gesetz heisste es ja auch Klingenlänge und nicht Länge der Schneide.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012