morgen,
he sagt mal wie isn das jetzt in deutschland muss man wenn man da ne CO2 Pistole haben will nicht so einen "kleinen Waffenschein" machen?
Kleiner Waffenschein für CO2?
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Dago III -
17. Mai 2003 um 21:41 -
Geschlossen
Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 19.507 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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@dago III
Nein den Mußt DU nicht machen. Den macht die Druckerei.
Aber mal im Ernst, der wird nur zum Führen von Schreckschußwaffen benötigt. -
hi DagoII
Ich weis zwar nicht wie es in entenhausen aussieht aber wenn du mal im Schreckschussforum schaust oder nach dem Kleinen Waffenschein dann wüsstest du daß der KWS nur zum Führen von Gas/Schreckschusswaffen ist. Das Führen einer Co2-Waffe außerhalb des Befriedeten Besitztumes ist weiterhin verboten. Erweb von Co2-Waffen und Schreckschuss ist weiterhin frei ab 18.
Gruß
Para -
Wenn ich klugsch... präzisieren darf:
Das Führen von CO2- und Luftdruckwaffen ist nicht verboten. Man benötigt lediglich den "grossen" Waffenschein.
Es gibt aber wohl keinen Fall, wo er dafür ausgegeben wurde.Eddi
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...oder einen Jagdschein + WBK .
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Zitat
Original von hubert
...oder einen Jagdschein + WBK .Abgesehen davon, dass kein Jaeger eine CO2 als Jagdwaffe benutzen wuerde...
Seit 1.4. duerfen Jaeger ihre Waffen auch nur noch IM REVIER geladen fuehren. Ansonsten nur "nicht schussbereit" im Zusammenhang mit der Jagdausuebung. Ansonsten auch nur Transport.
Naeheres findet sich in §13 WaffG
http://www.europaeische-legalwaffen-foederation.de/waffgneu.htm#P13Gruss, Frank
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Hi (mein erster Beitrag)
Ist das neue Waffengesetz nun genauso verwirrend wie das Alte oder gar verwirrender. Ihr schreibt hier der kleine Waffenschein hat nur Gültigkeit für Schreckschuss- und Gaswaffen. Wieso liest man dann immer wieder in Auktionen den Zusatz "Die Pistole ist in Deutschland ab dem vollendeten 18. Lebenjahr (Altersnachweis erforderlich) frei erwerblich. Zum Führen dieser Waffe in der Öffentlichkeit ist der Waffenschein erforderlich ." ?
Gruss Dieter
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damit ist der normale Waffenschein gemeint, nicht der kleine. Und den normalen wird man als normal sterblicher kaum bekommen...
Gruss
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Zitat
Original von illuminatus!
damit ist der normale Waffenschein gemeint, nicht der kleine. Und den normalen wird man als normal sterblicher kaum bekommen...Gruss
ausser man ist sportschütze ich hab ein jahr lang drauf gewartet seit januar hab ich diesen wisch
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Das berechtigt dich nicht, eine CO2-Pistole in der Öffentlichkeit zu führen...
Gruss
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Zitat
Original von illuminatus!
Das berechtigt dich nicht, eine CO2-Pistole in der Öffentlichkeit zu führen...Gruss
will ich auch nicht, aber es berechtigt mich scharfe waffen zu kaufen und mit aufn schießstand zu nehmen
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WarLord:
Omannomann, als Sportschütze solltest Du den Unterschied zwischen WBK und Waffenschein aber kennen! Was Du da hast, ist kein Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Marcus
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Schön, aber hier geht es um das FÜHREN einer CO2-Waffe und nicht um das ERWERBEN einer scharfen Waffe.
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Hallo.
Laut Gesetz darf man "Luft Waffen" (ich weiß ist kein sachlicher Ausdruck) mit einem Waffenschein führen.
Über Sinn oder Unsinn möchte ich hier nicht diskutieren.
Das hatten wir hier alles scho ma.
Immer das verda.... ja man darf-nein man darf net.
Schaut im WaffG nach--->>> man darf sie führen unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenns einige dann immer noch net kappiert haben, sollten die zu nem Anwalt Gebiet waffenrecht gehen.Gruss
Michael -
hm, besser man weist die Leute nochmal drauf hin, als dass sie damit spazieren gehen... oder?
Dass wir das schon hatten ist wahr, aber wie man sehen kann, ist WarLord noch nicht so lange hier.Gruss
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Hi Illus.
Klar, ist richtig die Leute die Fragen darauf hinzuweisen.
Aber manche die hier scho lange angemeldet sind und/oder einen auf Oberschlau machen und alles zu wissen glauben, erzählen den größten Mist.
Trifft nicht auf diesen Thread zu.
Und ich möchte hier auch keinen diskriminieren.freundliche Grüße
Michael -
Da ja wohl kaum eine Privatperson an einen Waffenschein rankommt sehe ich es nicht ein jedesmal zu erläutern daß eine Luftpistole oder ne Co2 mit nem Waffenschein geführt werden darf, außerdem wer einen Waffenschein hat benötigt in der Öffentlichkeit eher ne 9mm als ne Co2.
Gruß
Para -
Ist vollkommen richtig para.
Man sollte das Forum nich unnötig zumüllen mit Diskussionen über Sinn oder Unsinn.
Aber es muß das gesagt werden wie es im Gesetz steht.Gruss
Michael -
Hi !
Schon spassig wie hier immer wieder die Beiträge ausufern und immer wieder noch jemand was dazu zu sagen hat
Ein "Nein" hätte doch gereicht
Gruss, Jörg
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Da muß ich Lobo mal Recht geben.
Die Frage war doch sehr einfach und wurde doch auch sehr einfach beantwortet. Wieso kommt, imho, dann in einer Diskussion der Unmut der User über diesen "Schein" heraus? Das wurde doch nun wirklich schon sehr ausgiebig diskutiert. -