Schmeisser AR 15 in .22 l.r. mit BKA-Zulassung

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 8.792 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. November 2012 um 18:26) ist von Jochen..

  • Ich will euch die frohe Botschaft nicht vorenthalten ;^)

    Find ich klasse ! 8)

  • Hallo Rhinoz

    Das Wechselsystem gibt es schon eine ganze Zeit. Es ist das CZ V22. Ich habe es seinerzeit auch dazugekauft zum Preis von 498€. Auch der Umbau war damals schon legal.Probleme gibt es aber wenn du ein m16 korn und einen tragegriff dranschraubst.

    Gruss Thomas

  • Ich finds total schade das die Bedienelemente am Upper nicht der eines AR15 entsprechen. Ist im Prinzip nur ein WS das auf den lower passt, hat aber Bedienungstechnisch nicht so viel mit AR15 zu tun.
    Im Gegensatz zu S&W M&P 15-22 oä.

    Pro Legal / BDS

  • Hallo Rhinoz

    Das Wechselsystem gibt es schon eine ganze Zeit. Es ist das CZ V22. Ich habe es seinerzeit auch dazugekauft zum Preis von 498€. Auch der Umbau war damals schon legal.Probleme gibt es aber wenn du ein m16 korn und einen tragegriff dranschraubst.

    Gruss Thomas

    Leider war es die ganze Zeit nicht möglich eine AR15 in .22lfb zu erwerben, was für die "jüngeren" Schützen (<25 Jahre) sehr von Vorteil ist. :^)

  • Ich finds total schade das die Bedienelemente am Upper nicht der eines AR15 entsprechen. Ist im Prinzip nur ein WS das auf den lower passt, hat aber Bedienungstechnisch nicht so viel mit AR15 zu tun.
    Im Gegensatz zu S&W M&P 15-22 oä.

    Sind Sie rechtschutzversichert? Dann ziehen Sie es durch:

    Die maßgebliche Regelung in § 6 (1) Nr.2 c) AWaffV (Hülsenlänge) wird recht offensichtlich nicht richtig angewendet, sei es falsch ausgelegt, sei es ein "Redaktionsversehen". Jedenfalls ist mit Händen zu greifen, daß der Verordnungsgeber damit nicht KK-Waffen erfassen und verbieten wollte sondern nur ganz bestimmte GK-Waffen (genau genommen: Die bösen "AK", also Saigas im originalen Aussehen und originalen Kaliber - warum auch immer). Denn es gibt nicht den geringsten Grund, nicht die geringste Motivation, daß militärisch aussehende GK - z.B. das wie das M16 aussehende AR15 - natürlich erlaubt sind, die genau gleich aussehende KK-Version dagegen im sportlichen Bereich verboten sein sollen. Gestützt wird dies durch die amtliche Begründung: Man wollte sportlich ungeeignete Waffen, insbesondere MPi und deren Abkömmlinge, die im sportlichen Bereich "unstrittig" nicht verloren hätten, erfassen. Daher die Hülsenlängen-Regelung. Abgesehen davon, daß man über die Hülsenlänge nur die aus politischen Gründen teilweise als MPi bezeichnete AK erfaßt, ist offensichtlich, daß man damit - Hülsenlänge - gerade nicht KK als "sportlich nicht geeignet" erfassen wollte - KK ist _das_ Sportschützenkaliber schlechthin.

    So weit, so schlecht. Soweit ersichtlich gibt es aber keine Gerichtsentscheidung, die sich mit dieser Frage befaßt hat (auch in der o.e. erwähnten Entscheidung zum Wechselsystem steht davon nichts). Auch wenn ich es nicht recht glauben kann, scheint noch niemand einen Vorstoß in diese Richtung unternommen zu haben. Egal, das WaffG ermöglicht es auch dem Erwerber, also Will- aber Nicht-kann-Käufer, einen entsprechenden Feststellungsantrag beim BKA zu stellen. Da das BKA, schaut man sich deren Bescheide und Praxis an, diesem Antrag aber nicht nachkommen wird, muß man bereit sein, gegen die zu erwartende Ablehnung zu klagen. Und auch wenn man gleich gewinnen sollte, wird das BKA in die Berufung und ggfs. in die Revision gehen, d.h. das Verfahren wird sich einige Jahre hinziehen und etwas Geld kosten. Nicht zuviel, das ist ja nur ein Verwaltungsrechtstreit, noch dazu nur von privatem Interesse getragen, also mit niedrigem Wert, aber Geld ist Geld. Da wäre eine RSV von Vorteil, zumal natürlich keineswegs ausgemacht ist, letztlich zu gewinnen. Auch wenn bei objektiver Betrachtung klar ist, daß KK nicht erfaßt werden sollten - die Gerichte müssen auch bereit sein, dies zu erkennen und "umzusetzen", und das ist bei Waffenthemen und "bösen" militärisch aussehenden Waffen in D natürlich so eine Sache ...

    2 Mal editiert, zuletzt von HWJunkie (23. Oktober 2012 um 10:47)

  • Ich finds total schade das die Bedienelemente am Upper nicht der eines AR15 entsprechen. Ist im Prinzip nur ein WS das auf den lower passt, hat aber Bedienungstechnisch nicht so viel mit AR15 zu tun.
    Im Gegensatz zu S&W M&P 15-22 oä.

    Ich finds total schade das die Bedienelemente am Upper nicht der eines AR15 entsprechen. Ist im Prinzip nur ein WS das auf den lower passt, hat aber Bedienungstechnisch nicht so viel mit AR15 zu tun.
    Im Gegensatz zu S&W M&P 15-22 oä.

    Ich finds total schade das die Bedienelemente am Upper nicht der eines AR15 entsprechen. Ist im Prinzip nur ein WS das auf den lower passt, hat aber Bedienungstechnisch nicht so viel mit AR15 zu tun.
    Im Gegensatz zu S&W M&P 15-22 oä.

    Nur ein Test der Zitatfunktion!

  • Ich finds total schade das die Bedienelemente am Upper nicht der eines AR15 entsprechen. Ist im Prinzip nur ein WS das auf den lower passt, hat aber Bedienungstechnisch nicht so viel mit AR15 zu tun.
    Im Gegensatz zu S&W M&P 15-22 oä.

    Genau das ist doch der springende Punkt, warum das nun endlich!! freigegeben wurde - eben weil es NICHT! dem aussehen und mit den Bedienelementen einer Waffe gem KWKG entspricht:

    Ein Blick in den BKA -Bescheid, der sich natürlich etwas "sachlicher "liest als die Einleitungsaufmachung a la "Schmeisser" bringt da Klarheit:

    Unter "Ergebnis der waffenrechtlichen Prüfung .." wird klar und deutlich und eigentlich unmissverständlich erklärt:

    "Das o.a. Wechselsystem ist nach Auffassung des Gerichts in der vorgelegten Variante, montiert an einem unteren Waffengehäuse Sabre Defence "XR15" mit einem Festschaft, ohne den AR15 üblichen Tragegriff, mit einem zylindrischen Matchlauf ohne Mündungsfeuerdämpfer, einem Handschutz ohne Kühlrippen oder bzw. Kühlöffnungen, einem Vorderschaft ohne Zweibein oder ähnlichen Aufstützvorrichtungen, mit einem 10-schüssigen kurzen Magazin, von dem Verbot zur schießsportlichen Verwendung nach § 6 Abs.1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung nicht erfasst.


    Deutlicher und präziser gehts doch nicht, oder?

    Schubschaft anbringen? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (wird extra drauf hingewiesen, daß das vorgelegte einen "festen" Schaft hat)
    Langes Magazin ( auf 10 Schuss reduziert)? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (extra erwähnt, daß das Magzin der begutachteten "kurz" ist)
    Mündungsfeuerdämpfer (oder -Bremse) - wahrscheinlich nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (extra erwähnt, daß da nix dran ist)
    Zweibein? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (extra erwähnt, daß bei der freigegebenen nichts angebaut ist)
    M4 Rail oder Quadrail als vorderer Handschutz? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (extra festgehalten, daß es ein rundlicher "unmilitärischer" Handschutz ist)
    Carry Handle? - nein, sonst könnte es aussehen wie eine "böse" Kriegswaffe und auch als solche eingestuft werden. (auch das wird genau festgehalten, daß die Freigabe nur für die Variante ohne das Handle erfolgt)

    Also - nix verändern, nur in der Art und weise zu nutzen, wie es vom aussehen begutachtet und beschrieben wurde - Und wer z.B. einen Schubschaft an seiner AR15 /Klon dran hat, der sollte den evtl. beim schießen mit dem KK tunlichst entfernen, da fängt es schon an.Mit dem neuen Bescheid aber haben die es wirklich aufs genaueste erklärt, wie das auszusehen hat, damit das so durchgeht...


    Also nichts mit "pimpen" oder "ans Original angleichen" - deshalb ja auch nun erlaubt, statt wie die anderen KK Black Rifles, die weiter nicht für Sportschützen zu kriegen sind.(Und wer hätte nicht gerne zu seiner SIG551 eine SIG 522?)

    In den sauren Apfel wird man wohl beissen müssen, wenn man billig üben will...

  • Mal was anderes:

    Ich hatte ein V22 letzt in der Hand. Die Verarbeitung ist echt grauenhaft. Kein Vergleich zu sonstigen AR15 Uppern. Oberfläche ist richtig uneben. Sieht aus, wie grob gegossen.