Fake-Taschenlampe zum Anbau an Pistole

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 13.191 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. September 2012 um 15:44) ist von MarcKA.

  • Lichter an seine Waffe zu montieren int in D ja leider verboten.

    Gibt es einen Shop, der ausgegossene Lampen mit Montage anbietet?
    Oder kann man sich die Dinger irgendwo "scharf" kaufen, um sie selbst unbrauchbar machen und abzeichnen zu lassen?

    Auf eine ruhige Hand beim Zielen!

  • Das bieten verschiedene asiatische Softairshops an.

    Bereits die Lampe, die dazu bestimmt ist an eine Waffe montiert zu werden, ist ein verbotener Gegenstand, soweit ich das noch weiß. Ich würde mir also sowas nicht einfach so herschicken lassen.

  • Das ist schon immer so ... geht auf das Reichsjagdgesetz zurück und wurde ins Waffengesetz übernommen

    Und es geht nicht ums verwenden ... schon der Besitz ist strafbar

  • Anlage II, Abschnitt 1...

    (Verbotene Waffen)

    Besitz ist verboten, was den Gebrauch wohl gleich mit einschliesst, logisch, oder? ;^) :whistling:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Seit wie lang ist das schon so ?

    Edit, ist besser so ;^) , gilmore


    Seit den 30er oder 40er Jahren, wenn nicht noch länger (seit erfinden der Taschenlampe :D). Soweit ich informiert bin. Damals hat man gesagt das es unsportlich ist Wild beim Jagen anzuleuchten ....

  • Richtig, genau wie einige andere Regelungen, die uns heute das Leben schwer machen, noch auf Bedürfnisse der früheren Zeit zurückgehen (Prävention von Wilderei zB).

    Leider hat sich niemand - und bei der allgemeinen Stimmung wird sich auch niemand - die Mühe machen, dies anzupassen.

    Ansonsten muss so eine Lampe im Ausland in ihrer Funktion zerstört werden - erst DANN darf sie eingeführt werden, weil jeder UMGANG mit dem intakten Gegenstand schon den Tatbestand des WaffG erfüllt. Angeblich bieten einige asiatische Shops diesen Service auch an, aber ich habe GEHÖRT (Achtung, kein gesichertes Wissen), dass dies auch einmal schiefgegangen sein soll. Da hat dann natürlich der Betroffene einiges zu erklären. (dies kann ich nicht belegen, aber ich habe es wohl in diesem Forum gelesen).

    Vorsicht ist jedenfalls geboten.

    Einfacher ist es, wenn man jemanden in Östereich kennt. Afaik ist dort der Besitz solcher Lampen legal. Wenn man also dort einen guten Freund hat, kann derjenige die Anpassung vornehmen und dann nach Deutschland verbringen.

  • Der Besitz ist mit ganz wenigen Ausnahmen überall in Europa legal. Nur wir Deutschen dürfen wieder strammstehen, wenn Reichsjagdmeister Görings Ergüsse zitiert werden... Frankreich, Belgien, England, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich - die haben alle kein Problem damit.

    Was die Bestellung von umgebauten Lampen bei Shops im Ausland angeht, wäre ich auch sehr vorsichtig. Der Umbau MUSS im Ausland erfolgen. Also bei Leuten, die nicht einmal belangt werden können, wenn sie es falsch machen. Da ist man auf der privaten Schiene deutlich sicherer. Und nicht auf Österreich beschränkt, siehe oben.

  • dass es bei uns verboten ist,ist ja bekannt.aber wie sieht es gesetzlich aus,wenn die lampe hier selber gänzlich unbrauchbar gemacht wurde (ausgegossen)?ich hab ne schöne walther lampe geschenkt bekommen,die passt genau in standart montagen mit 25 mm loch.ich würde die gerne zum dummie machen,aber wenn das auch nicht erlaubt ist,behalte ich sie lieber so,als ersatzlampe zum campen.hab sie fürs foto mal eingeschraubt und danebengelegt...für die wand-vitrine würde das walther logo ja schon was hermachen.

    ps...(wäre die lampe selber hier dann nicht auch schon verboten?dass sie gaaanz zufällig genau in die montagen passt,halte ich nämlich ziemlich sicher für beabsichtigt ;^) ).

    gruß made

  • Die Lampe ohne Mount ist Legal. Die Mount für Ferngläser vorgesehen ist natürlich auch legal. Die Lampe mit Mount im selben Karton verschickt ist schon in der Grauzohne. Lampe und Mount miteinander verbunden ist illegal, auch wenns nur für ein Foto ist.

  • In dem Moment in dem Du die Mount mit der "Dummy Lampe" an die Waffe montierst wird die Mount zu einer Vorrichtund die es ermöglicht Lampen an die Waffe zu montieren, das ist auch "Böse". Du müsstest die Mount auch fest unlösbar mit der "Dummy Lampe" verbinden. So meine Auffassung der Rechtslage.

  • ?
    Du meinst also mit allen Ernst das eine normaler ZF Montage in dem Moment wo man eine Lampe montiert zur illegalen Lampenmontage mutiert und das auch bleibt wenn die Lampe entfernt wurde ?
    ?(
    Nee, eine ZF Montage bleibt eine ZF Montage.
    Das WaffG erwähnt übrigens gar keine Montagen für Leuchten, es nennt nur für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen die das Ziel beleuchten.
    D.h. also Lampe und Montagen einzeln = Gut. Zusammengesetzt = Böse.
    Die Montagen müssen also nicht fest mit der Dummylampe verbunden sein.
    So wäre meine Auffassung des WaffG


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ja, das sehe ich so. Sicherlich auch einige Richter. Aber da haben wir ja auch schon das Problem. Bei solch heiklen Sachen würde ich auf Nummer sicher gehen. Selbst wenn der gesunde Menschenverstand dir Recht gibt, kann man sich immer noch ne Menge Ärger einhandeln, wenn es Leuten am längerem Hebel daran mangelt.

    Gruß Daniel

  • Ah ja,
    woran erkennt man den das in einer normalen ZF Montage mal eine Lampe befestigt war ?
    Und in welchem WaffG steht das Montagen für Taschenlampen verboten sind ?
    Das WaffG selbst kennt nur

    Zitat

    Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten.


    Das wäre dann die Einheit von Montage und Lampe, Erst in zusammen gefügter Form sind Lampe und Montage verboten.
    Wenn Du glaubst das Montagen mit denen man Lampen an Waffen befestigen kann verboten sind dann müsstest Du auch meinen das Lampen die man mit Montagen an Waffen befestigen kann ( also mindestens alle Lampen mit 25 und 30 mm Durchmesser ) verboten sind.
    Damit wären bestimmt um die 70 % aller Taschenlampen bei uns verbotene Gegenstände.
    Schon mal drüber nachgedacht ?


    Joachim

    Übrigens müssten dann auch dieser Lampenhalter richtig böse sein Klick

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Moment, so habe ich das nicht gesagt. Ich erkläre es mal an einem Beispiel.
    Du hast unter einer Glock diese oben gezeigte Dummy Lampe mit der ZF Mount angebracht. Nun kommt ein Gesetzteshüter und sagt das es ohne Problem möglich ist die Dummy Lampe gegen eine richtige zu tauschen. Schon hat man erst mal ein Problem.

    Die selbe Diskusion die Du nun hier anstrebst, müsstest Du dann auch mit dem Richter führen. Daher habe ich nur dazu geraten sicher zu gehen. Es interessiert mich nicht im geringsten wie Du das siehst. Mich interessiert nur wie es Die Judikative sehen könnte.

  • Schade, ich dachte Du könntest deine Auslegung irgendwie untermauern.
    So ist einfach deine persönliche Befürchtung das dir jemand was ans Zeug flicken könnte.
    Man kann sich natürlich auch freiwillig mehr einschränken wie es vom Gesetzt her gefordert ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Übrigens müssten dann auch dieser Lampenhalter richtig böse sein Klick


    BTW. Nicht vom WaffG, aber der StVO her. Steht auch in der Beschreibung. Wer sich ein bischen mit der Thematik auskennt weis das.

    Beim Verkauf geht es darum wofür es vom Hersteller bestimmt ist; nicht wofür es vom Käufer verwendet/zweckentfremdet wird.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (9. September 2012 um 15:47)

  • Schade, ich dachte Du könntest deine Auslegung irgendwie untermauern.


    Ich könnte meine Befürchtungen weiter untermauern.

    So ist einfach deine persönliche Befürchtung das dir jemand was ans Zeug flicken könnte.

    So ist es. Und bei dem derzeitigen Wissensstand unser Gesetzeshüter ist damit ja auch zu rechnen. Gibt da ja ganz andere Geschichten.

    Man kann sich natürlich auch freiwillig mehr einschränken wie es vom Gesetzt her gefordert ist.

    Machen wir das nicht alle eh schon andauernd?

  • Servus
    Warum etwas aus dem Ausland schicken lassen und den Verlust beim Zoll riskieren?
    Frankonia verkauft sowohl passende Halter als auch Remote Schalter.
    Einfach mal bei den Lampen schauen,da gibt es einiges für die Police Leuchte.
    Michael