Öffentliche Veranstaltung: Ja oder nein?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 11.539 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. April 2012 um 13:25) ist von AW93.

  • Hey Leute!

    Ich versuche mich gerade durch den Paragrafendschungel zu kämpfen. Ich stelle mir die Frage ob ein Fußballspiel als öffentliche Veranstaltung zu betrachten ist oder nicht. Es handelt sich hierbei um ein Fußballspiel zwischen zwei Dörfern, im letzten Kaff nebenan.. :D  Es ist nirgends deutlich angekündigt.. Ebenso frage ich mich ob das Fußballtraining eine öffentliche Veranstaltung ist ?(

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen..

    Gruß, Arty56 :thumbsup:

  • Denk doch mal richtig nach !

    Der arme Arty wird dort vieleicht von einem bösen Fußball angegriffen. Um sich wehren zu können will er die Gasplempe mitnehmen.

  • naja, man muss ja mal fragen :D

    Klaro ist eine SSW bei Veranstaltungen verboten. Und da ein Fußballspiel nunmal eine öffentliche Veranstaltung ist, gibt's da keine Frage

    Das Leben ist kein Ponyhof  8)

  • Ich denke auch, dass das eine öffentlich Veranstaltung ist... Zumal der Sportplatz wahrscheinlich Eigentum des ansässigen Sportvereins ist und du ohne Erlaubnis auf fremdem Grund eh nix führen darfst. Oder irre ich mich da und Sportplätze gehören der Stadt/Gemeinde?

  • Gibts denn irgendwo ne Zusammenfassung über Orte oder Gelegenheiten wo das Führen von SSW's verboten ist, oder muss bzw sollte man sich jedes mal Informieren ob es erlaubt ist, oder auch nicht..?

  • Da das Stadion im Privatbesitz ist und der Besitzer das Hausrecht hat und damit jedem, dessen Nase im nicht passt rauswerfen darf, ist das natürlich eine Privatveranstaltung. Es wird nichtmal ein KWS benötigt. Der KWS wird von der Kreisverwaltung ausgestellt und gilt nur für alle Gebiete, wo diese das Hausrecht innehat.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Da das Stadion im Privatbesitz ist und der Besitzer das Hausrecht hat und damit jedem, dessen Nase im nicht passt rauswerfen darf, ist das natürlich eine Privatveranstaltung. Es wird nichtmal ein KWS benötigt.

    Es ist ja nichtmal ein Stadion, eher ein Bolzplatz mit Flutlichtern rundherum :D

  • Da das Stadion im Privatbesitz ist und der Besitzer das Hausrecht hat und damit jedem, dessen Nase im nicht passt rauswerfen darf, ist das natürlich eine Privatveranstaltung. Es wird nichtmal ein KWS benötigt. Der KWS wird von der Kreisverwaltung ausgestellt und gilt nur für alle Gebiete, wo diese das Hausrecht innehat.

    Allerdings dann die Erlaubnis des Besitzers

  • Wo wir jetzt an dem Punkt wären an dem die Meinungen auseinander gehen.. Ich hab mal recharchiert und keine infos über den Besitzer bzw Betreiber der Anlage gefunden.. Lass ich die Luftpumpe mal Zuhause :D

  • Eine öffentliche Veranstaltung ist ein "planmäßiges, zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heruasgehobens Ereignis"
    Hierunter fallen z. B. Volksfeste, Fußballspiele, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Konzerte etc.


    Ein ganz normaler Disco- oder Kneipenbesuch zählt nicht dazu.


    Da das Stadion im Privatbesitz ist und der Besitzer das Hausrecht hat und damit jedem, dessen Nase im nicht passt rauswerfen darf, ist das natürlich eine Privatveranstaltung. Es wird nichtmal ein KWS benötigt. Der KWS wird von der Kreisverwaltung ausgestellt und gilt nur für alle Gebiete, wo diese das Hausrecht innehat.

    Wer das Hausrecht hat, ist schnurzegal. Wenn jedermann Zutritt hat (die Forderung nach einem Eintrittsgeld beeinträchtigt das nicht) und die obige Definition erfüllt ist, solltest du keine SSW dabeihaben, ob mit oder ohne KWS. Ginge ins Auge.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Hi,


    ja, wäre besser die Plempe nicht mitzunehmen.
    ...habe zufällig hier den Antrag für den KWS liegen:
    öffentliche Veranstaltungen:
    Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte, etc. ....so steht es exakt in " dem mir vorliegenden " Antrag

    also mind. dort eindeutig generell verboten

    Gruß