Gewinde schneiden/bohren für SD erlaubt?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 8.400 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Februar 2012 um 17:20) ist von TaylerDurden13.

  • Hallo,

    Ich würde gerne an mein B2 'billig' Luftgewehr einen Schalldämpfer bauen. Durch meine Suche bin ich schon auf diverse Adaper zum aufstecken für LG Läufe gestoßen.
    Nur da diese Dinger meist teuer sind und nicht so schön aussehen, wollte ich fragen ob es erlaubt ist ein Gewinde in den Lauf zu schneiden. Natürlich würde ich das nicht per Hand machen, sondern an einer Drehbank. So das es auch genau wird.

    Ich möchte nichts verbotenes machen, deshalb hier die Frage: Darf ich in einen Luftgewehr Lauf ein Gewinde schneiden für einen F geprüften Schalldämpfer? Wenn das erlaubt ist, geht das überhaupt? Ist ein Luftgewehr Lauf normaler Stahl oder ist der Stahl extra gehärtet?

    vielen Dank

  • Da der Lauf ein wesentliches Waffenteil ist darf das nur der Büchsenmacher.
    Also entweder mit den, unschönen, Adapter leben oder zum Büma bringen und die Rechnung aufheben.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Danke, Danke für die superschnelle Antwort. Dann erkundige ich mich mal was das bei unserem Büchsenmacher kosten würde. Aber ih freunde mich schonmal mit dem Gedanken an nen Adapter zu kaufen:D

  • ... ein Gewinde schneiden auf Deinem Eigentum, wo kämen wir denn da hin, wenn nicht?
    Der Stahl ist Gewehrlaufstahl, also gehärtet, bei einem B2 ist allerdings kein besonderer Härtegrad zu vermuten.

    Laß Dich nicht irritieren von pseudojuristischen Allesverbietern.
    Ein Gewinde schneiden ist erlaubt, auch auf einen scharfen Pistolenlauf, daß stellt nämlich keine Veränderung dar, im Bezug
    auf die Schußwaffen-Eigenschaften.
    Ist nur ein Gewinde, nichts Anderes!
    Allerdings dürftest Du dann keinen SD draufschrauben, daß wäre eine Veränderung.
    Das gilt allerdings NICHT für einen SD auf einem :F: gestempelten Luftgewehrchen, erst, wenn das LG MEHR als die ominösen 7,5 Joule hat, dann darf der SD nicht mehr auf die Luftpumpe geschraubt werden.

    Gruß!

  • Ich bin da anderer Meinung aber das haben wir oft genug durchgekaut. Daher halte ich mich nun zurück.
    Nur der Satz: Eigentum hat mit zulässigen Basteleien nichts zu tun.

  • Spanabhebende Bearbeitungen an waffenwesentlichen Teilen darf nur ein Büchsenmacher vornehmen. Wenn der den Lauf erst in der Drehbank eingespannt hat, sollte das aber recht flott gehen und daher nicht allzuviel kosten. Kostenvoranschläge kosten nichts.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Meinst du man kann in den Laufstahl vom B2 ohne weiteres ein Gewinde schneiden? Materialtechnisch gesehn?!


    Auf jeden Fall. Aber eigentlich darfst du das nicht. Mal abgesehen davon das ein gutes 1/2"-20 UNF Schneideisen auch sein Geld kostet und du den Lauf ja auch abdrehen müsstest. Von irgendwelchen Experimenten mit der Flex/Feile/Schleifbock zur Durchmesser-"Reduktion" würde ich Abstand nehmen, der Schalldämpfer sollte schon mittig sitzen.

    Viele Büchsenmacher haben nicht mal ne Drehbank in die der Lauf samt Halteblock von nem Knicker passt :P

  • wollte ich fragen ob es erlaubt ist ein Gewinde in den Lauf zu schneiden.


    IN den Lauf hinein nicht, denn daß würde die Schusswaffen- Eigenschaften verändern, Züge und Felder. Von außen jedoch ist es okay.

    Also doch erlaubt? Vorraussetzung natürlich ein 'F' SD für ein 'F' LG

    Der SD braucht noch nicht mal ein :F: lediglich das Luftgewehr!
    Die SD sind in der Regel ganz normale 08/15 Dämpfer für KK´s sofern aus Metall. Da hat man dann ein :F: darauf gestempelt/gelasert und das war´s.

    Ein Bauart-Muster für SD´s gibt´s nämlich gar nicht. Dafür sind die auch zu unterschiedlich konstruiert!
    Wäre wohl auch zu teuer, vermutlich!

  • Zitat von »MountainGun45LC«


    Der Stahl ist Gewehrlaufstahl, also gehärtet,


    Da ist nichts gehärtet. egal ob B2 oder Walther.
    Recht normaler Stahl, vielleicht auch härtbar, aber nicht gehärtet.

    Hast recht Stefan, bei kalt gehämmerten Stahl z.B.geht man zwar von einer gewissen Härtung aus, aber anscheinend ist der Stahl auch nicht hochwertiger als guter Messerstahl.
    Erstaunlich, vor allem wenn man die doch manchmal hohen Gasdrücke bedenkt.
    1. V310 = 1.7238/1.7228
    = 49CrMo4/50CrMo4, 870-900°C/Wasser bis 56HRC oberflächlich.
    2. V320 = 1.7225/1.7223
    = 42CrMo4/41CrMo4, 870-900°C/Wasser bis 54HRC oberflächlich.
    Das ist Böhler Laufstahl, nicht gerade der Schlechteste ....

    aber man wird alt wie ein Haus und lernt nie aus.
    Danke für Info!

    Gruß, Alex

  • @ TaylerDurden
    LG-Lauf kein EWB/WBK-Teil.
    Du darfst-und der Stahl ist nicht sonderlich hart,
    frag mich jetzt aber nicht nach HRC Härte.
    Gruß Eddi

  • Da ist nichts gehärtet. egal ob B2 oder Walther.
    Recht normaler Stahl, vielleicht auch härtbar, aber nicht gehärtet.

    Obwohl hinsichtlich der Frage des TS unerheblich, aber: Wird die Laufseele nicht gehärtet? Wäre im Hinblick auf die Verschleissfestigkeit doch naheliegend!

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.