BüMa in Tschechien

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 6.830 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. November 2011 um 15:58) ist von der_Martin.

  • Hi Leute,

    ich und zwei Freunde wollen am Dienstag nach Cheb, Tschechien fahren.

    Kennt jemand von euch dort oder in Pilsen evtl. nen BüMa und kann mir sagen wie der heißt und wo der liegt??

    Danke

  • Zitat

    Vash
    Präzisionsschütze


    Beiträge: 394
    Registrierungsdatum: 15. Januar 2009
    Herkunft: Österreich

    Er braucht sowas wie die PTB nicht
    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hallo Vash,

    hast du dir die dort vor Ort gekauft oder übers Netz?

    Wie siehts dort aus mit dem Erwerb, wie alt muss man sein?
    Braucht man nen Ausweis?

  • jstar:

    Vor Ort, sie versenden leider nicht nach Österreich :(
    Als Österreicher brauche ich weder einen Ausweis (solange ich über 18 bin) noch irgendwelche anderen Papiere, noch ein PTB-Prüfzeichen auf der Waffe (welches im übrigen keiner der im Shop angeführten (außer den Umarexen) trägt) ...

    GANZ IM GEGENSATZ dazu als deutscher Staatsbürger:
    Hier brauchst du einen Altersnachweis, eine WBK wenn du eine Waffe ohne PTB-Prüfzeichen einführen willst UND UND UND. => ergo, vergiß es einfach ganz schnell, sonst sitzt zu schneller im Knast als du bis drei zählen kannst.

    _________________________________

    Who wants some?

    10.6.2011

  • Und selbst wenn die Waffe ein PTB oder F hätte, so kostet der Versand nach Deutschland von z.B. Bohemia airsoft ca. 50,- € bei Vorauszahlung.
    Und in den Bau muss deswegen keiner, das ist absoluter Unsinn.
    Eine mündliche Verwarnung hatte bei uns mal ein 18-jähriger bekommen, als er beim Einführen einer SSW ohne PTB erwischt wurde.
    Das soll jetzt kein "ach ist ja gar nicht so schlimm" Post sein, sondern eine Tatsache.
    Kein Mensch muss in Deutschland wegen einer illegalen SSW oder LP, LG in den Knast ausser man hat eine endlose Vorstrafenliste.

  • Das mag sicher sein,aber es könnte einen Eintrag ins erweiterte polizeiliche Führungszeugnis geben und damit eine Erwerbung einer WBK oder des Waffenscheins für die nächsten Jahre unmöglich machen!Wenn der Job dran hängt ist mit der Zuverlässigkeit auch der Job weg! :thumbdown:

  • ...Kein Mensch muss in Deutschland wegen einer illegalen SSW oder LP, LG in den Knast ausser man hat eine endlose Vorstrafenliste....

    Das klingt vernünftig!


    .....Eine mündliche Verwarnung hatte bei uns mal ein 18-jähriger bekommen, als er beim Einführen einer SSW ohne PTB erwischt wurde....

    Da wäre ich vorsichtig, es hat sich scheinbar um einen Einzelfall gehandelt, weil der "Feststellende" etwas unlustig (böse Zungen würden "faul" sagen) war eine Strafanzeige auszufertigen.
    IMO hat das ein Staatsanwalt zu entscheiden, und der wird beim lesen von "illegalem Waffenbesitz" eher an ganz gefährliche Dinge denken ...... und weniger an eine Verwarnung!

    Eine SSW ohne PTB ist in den Augen der Staatsgewalt nicht vorrangig eine Knallkartuschen verschiessende Waffe zum sammeln oder an Silvester Spass haben, sondern ein Verstoss gegen das WaffG! Und den Staatsanwalt, der in diesem Bereich zur grosszügigen Lässigkeit tendiert, würde ich gerne kennen lernen!?

  • Da wäre ich vorsichtig, es hat sich scheinbar um einen Einzelfall gehandelt, weil der "Feststellende" etwas unlustig (böse Zungen würden "faul" sagen) war eine Strafanzeige auszufertigen.


    Das mag sein das hier ein Einzelfall vorlag. Nennt mich einen Spinner, aber ich habe so manchmal das Gefühl als ob unsere Staatsanwälte/Richter, also die im ländlichen Raum, mehr die Samthandschuhe bei der Urteilssprechung anziehen als ihre Kollegen in der Großstadt.
    Woran das liegt, weiss ich nicht. Vielleicht weil in ländlichen Gegenden weniger bzw. fast Nichts mit Schusswaffen passiert.
    Und um es mal ganz klar zu sagen: Waffenkäufe in Tschechien, auch wenn sie legal wären, bringen nichts weil die inzwischen keinen Deut mehr billiger sind als bei uns. katha wird Euch das gerne bestätigen.

  • Hallo Alfred,

    Da wäre ich vorsichtig, es hat sich scheinbar um einen Einzelfall gehandelt, weil der "Feststellende" etwas unlustig (böse Zungen würden "faul" sagen) war eine Strafanzeige auszufertigen.
    IMO hat das ein Staatsanwalt zu entscheiden, und der wird beim lesen von "illegalem Waffenbesitz" eher an ganz gefährliche Dinge denken ...... und weniger an eine Verwarnung!


    das sehe ich genauso, hier in Bayern gab es damals in einigen Landkreisen große Probleme mit "geerbten" Waffen, das alte Thema mit dem Testament ! Es gab zum Teil recht hohe Geldstrafen, aber nur in einem mir bekanntem Fall eine Haftstrafe, das war aber auch ein Arsenal.

    Wie Du schon sagtest, in unlustigen Landkreisen wurde fast Alles abgehakt !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hi, :^)

    Und in den Bau muss deswegen keiner, das ist absoluter Unsinn.
    Eine mündliche Verwarnung hatte bei uns mal ein 18-jähriger bekommen, als er beim Einführen einer SSW ohne PTB erwischt wurde.

    der Sachverhalt, in dem es zur mündlichen Verwarnung kam, ist mit Sicherheit als Einzelfall zu sehen. Da hat der kontrollierende Beamte gleich beide Augen zugedrückt, denn der Tatbestand als solches ist eine Straftat. (Vergehens- und Verbrechenstatbestände sind Straftaten, bei denen die Strafverfolgungspflicht besteht). Damit kann er sich unter Umständen sogar in ernste Schwierigkeiten bringen. Einen Ermessungsspielraum für sein Handeln hat er nur bei Ordnungswidrigkeiten, wo das Opportunitätsprinzip gilt.

    Und auch wenn das Gesetz hier klare Vorgaben macht, ist es schön zu sehen, dass man in diesem Fall wohl "die Kirche im Dorf" ließ. Ein Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes kann einem jungen Menschen schon mal den weiteren Werdegang versauen. Da steht dann nicht "jugendliche Dummheit", sondern "illegaler Waffenbesitz" im Führungszeugnis. Das war dem Beamten auch bewusst und dementsprechend, für ihn persönlich zu vertreten, hat er gehandelt. :thumbup:

    Aber man muss auch wissen, dass es beim Tatbestand des illegalen Waffenbesitzes im Falle einer SSW, natürlich nicht die gleiche Strafe gibt, als ob jemand eine illegale Maschinenpistole besitzt. Auch, wenn es der gleiche Tatbestand ist. Und wie Ceska bereits sagte: Es gibt gebietsbedingte, teils erhebliche Unterschiede, was die Bestrafung oder vielleicht sogar Einstellung der Verfahren angeht. In einer Großstadt wie Berlin werden andere Maßstäbe angelegt, als im hintersten Schwarzwald.

    Eine Haftstrafe, die auch abzusitzen ist, wird im Normalfall für einen Ersttäter, der sonst nicht vorbelastet ist, selbst für eine MP nicht ausgesprochen. Aber dass ein Richter eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausspricht, gerade wenn es nicht nur um eine Waffe geht, ist durchaus denkbar.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo,

    ich habe ich mir mal etwas Gedanken über die Bestrafung jugendlicher Täter, die ja in vielen Fällen bis 21 Jahre gilt, gemacht.

    Im Fall des 18-jährigen bin ich bestens im Bilde, weil es ein Verwandter von mir war die man sich bekanntlich ja nicht aussuchen kann. Hab mich bis jetzt nur geschämt das zu erwähnen, aber egal, Namen werden keine genannt.
    Als der Bursche an der Grenze erwischt wurde folgte natürlich auf den Fuss die Hausdurchsuchung.
    Einige Tage später wurde er zum hiesigen Amtsgericht geladen, und im Büro des Richters wurde über seine Strafe entschieden. Im Büro befanden sich, neben dem "Angeklagten" drei Menschen. Ein Richter, ein Sozialarbeiter (die ich namentlich kenne) und ein dritter, evtl. ein Staatsanwalt.
    Durch die sehr hellhörige Türe konnte ich fast alles hören.
    Da Er gerade eine Lehre macht und so einen festen Arbeitsplatz nachweisen konnte, nicht vorbestraft ist und natürlich einen festen Wohnsitz hat, will man Ihm seine Zukunft nicht verbauen.
    Aber ich habe vorhin (Gestern) etwas vergessen. Damits ein bisschen weh tut mußte er neben der Verwarnung, ich glaube, 200,- in vier Raten an einen gemeinnützigen Zweck zahlen.
    Allerdings war zu hören: Wenn das nochmal vorkommt, dann wirds teurer! Was immer man unter "teurer" auch verstehen mag.

    Und den Satz: Man will dem Jugendlichen seine Zukunft nicht verbauen, hört und liest man doch beinah jeden Tag. Ich finde das zum....na lassen wir´s.

    Ich wurde am 04. Aug. 59 Jahre alt und habe Fälle erlebt über dessen Urteile man nur den Kopf schütteln kann.

    1976 oder 1977 schoss in unserem Dorf der jugendliche Sohn eines Jägers einer Frau beim zielen auf Verkehrsschilder praktisch das Gesicht weg. Die Frau ist meine direkte Nachbarin und sieht nach unzähligen Operationen (ich kann es nicht anders sagen) wie ein Monster aus.
    Der Junge hat ein Gefängnis von innen nicht einen Tag gesehen, allerdings wurde der Vater schwer bestraft weil er seinen Waffenschrank offen lies.

    1981 wurde ein unter 21-jähriger in einem Gasthaus unseres Ortes mit einer geladenen P38 erwischt, aber nix SSW sondern einer Scharfen.
    Im angetrunkenen Zustand gab er vor seinen Freunden damit an.
    Als der Wirt das sah, nahm er ihm die Pistole natürlich sofort weg und rief die Polizei.
    Nicht auszudenken, was der Junge in seinem Zustand damit hätte anrichten können, trotzdem zahlte er "nur" so um die 3000,- DM Geldstrafe.

    Das sind nur mal zwei Beispiele und haben nichts mit der Frage des TS zu tun.
    Ich will damit nur sagen, welche Strafen im Gesetz stehen und wie sie dann ausgesprochen werden, dass sind zwei paar Stiefel.

    Als Handwerker kann ich mich vielleicht nicht so gut wie ein Journalist ausdrücken, trotzdem glaube ich das man versteht was ich meine.
    Zumal ich hier schon des öfteren von z.B. Vollautomatischen Softairs und Knast lesen musste, und das ist doch nun wirklich absoluter Blödsinn.

    Einen schönen Tag noch.

  • Zitat

    Als Handwerker kann ich mich vielleicht nicht so gut wie ein Journalist ausdrücken, trotzdem glaube ich das man versteht was ich meine.


    Auf jeden Fall ;^) Und ich stimme Dir voll und ganz zu :D

  • Was man beim Strafmaß berücksichtigen muss ist ob es ein 18 Jähriger ist der nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder eben der 30jährige alte Esel ;) der so leicht nicht davon kommt!