Pistole .45 ACP von Norinco

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 48.997 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Dezember 2011 um 22:26) ist von germi.

  • Wer verkauft denn bei uns Norinco waffen??

    Hallo,

    mehr Leute als Du denkst, sonst gäbe es sie nicht so häufig zu kaufen...

    Die Chinesen-1911er ist immer noch Ausgangspunkt für eine Tuning-1911 für preisbewusste Kunden, deren Geldbeutel es nur erlaubt Stück für Stück zu seine Wünsche zu erfüllen.

    Anfänger GK-Sportschütze oder Fangschußmaschine für einen Jäger...

    Etwas Triggerjob und einen Hogue/Pachmayr-Griff ist für kleines Geld bei einem guten Büchser billig und schnell gemacht.
    Eine gebrauchte LPA-Visierung findet sich auch irgendwo noch in egun.
    Magazine kannst billig im 5er-Pack kaufen.

    Wenn sogar eine gebrauchte Norinco von einem Sportschützen so was nicht sogar schon an Bord hat.

    Dann hat man schon mal eine gute Ausgangsmaschine um seine Race-.45ACP zusammenzustellen.


    Am Schluss hat man natürlich dann schon das Geld wie für eine fertig und namhafte Sportpistole von LesBear, STI oder Kimber augegeben, da braucht man sich nichts vormachen.

    Aber wenn man das Geld nicht auf einen Schlag hat, wegen Kinder, Haus sonstigen Schulden...


    Grüßle

    stefan911

    Waffen: HW 40, FWB 300 U + 300s, Haenel 310-4, Baikal IJ60, FWB LP 65 (BJ.72)

  • Also ich weiss nicht so recht, ich hab noch keine Norinco in meinen Händen gehalten für die ich Geld ausgeben würde. Egal wieviel !
    Ich würde noch sparen und mir was kaufen was ich aber auch wirklich haben will. Also keine Kompromisse eingehen. Ich finde das macht man bei Waffen nicht, iss aber mehr son sentimentaler Gehirnfurz.
    Unter uns Geschwisterkindern, diese Norinco die du Dir da kaufen willst ist doch eigentlich jetzt schon ... nur noch ein Übergang !?
    Mal`n Tip, schau dir mal die 1911 von S+W an, das DK Model. So teuer ist die garnicht und ... hmm, ach, herrlich. Ich mag meine :thumbsup:

    Spyhttps://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=User&userID=111891

    stefan911,
    deinen Beitrag find ich super ! Der kommt aus dem täglichen Einsatz ... hmm ? ;^)

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

    Einmal editiert, zuletzt von theSpy (10. Oktober 2011 um 06:27)

  • stefan911,
    deinen Beitrag find ich super ! Der kommt aus dem täglichen Einsatz ... hmm ? ;^)

    Hi,


    wat willste mir damit sagen?

    Ich habe weder eine 1911er (mag mehr doppelreihige europäische Ganzstahlpistolen in 9mm), noch Haus, noch Kinder, noch Schulden. Kann mir deshalb alles kaufen was ich möchte, aber eine 1911er wäre es nicht. Die Waffe hat mir noch nie gefallen...

    Auch bin ich nicht im Waffenhandel oder angeschlossenen Handwerk tätig, mein Broterwerb geht in eine ganz andere Richtung.

    Hoffe ich konnte deine Neugierde etwas befriedigen. :whistling:

    Nein, ich kenne halt genügend Leute die eine Chinesen-Wumme haben und habe in den Post vorher vor mir deren Argumente und Erfahrungen aufgeführt.

    Ich kenne halt den Waffenmarkt mit den Entwicklungen, Preisen und das Kommen und Gehen der Trends (Mode) auf dem Waffensektor schon seit 20 Jahren. Da sieht mal viel Sinn und noch mehr Unsinn...

    Eine 1911er ist für mich einfach eine zu alte Konstruktion mit zuvielen Teilen, mit einem unpassenden Kaliber für Europa.
    In Europa hat sich eben 9mm Luger durchgesetzt.

    Die .45ACP wird ja kaum noch als Seitenwaffen beim Militär oder den Behörden selbst in den USA mehr geführt.
    Die ist fast nur noch auf dem Zivilmarkt vorhanden, was der großen Verbreitung durch das US-Militär ihren Involviertsein in bewaffneten Konflikten auf der ganzen Welt bis zur Einführung der 9mm Beretta in den 80ern geschuldet ist.
    .45 ACP-1911 waren halt zu jeder Zeit billig als Surplus-Waffen verfügbar, genauso wie es in Deutschland eben Luger 08 gab.

    Als Sportschütze würde ich mir eine aktuelle CZ 75 (Mamba,...) in 9mm zulegen. Sehr schöne Schießmaschinen mit einer bezahlbaren Munition.
    Als Jägersmann zum Herumtragen im Revier würde es eine leichte Östereicherische Plastik-Glock wegen dem Gewicht, Haltbarkeit, billigen Plastikmagazinen liebäugeln.

    Aber .45ACP-Muniton ist in Europa einfach zu teuer, da kann man für die Hälfte 9para schießen.


    Grüßle

    stefan911

    Waffen: HW 40, FWB 300 U + 300s, Haenel 310-4, Baikal IJ60, FWB LP 65 (BJ.72)

    Einmal editiert, zuletzt von stefan911 (10. Oktober 2011 um 09:49)

  • Mir war so, dass das Zeugnis nur 1 Jahr lang gültig ist?!

    Die Erlaubnis ist 5 Jahre gültig (und muss rechtzeitig verlängert werden, damit nichts verfällt), aber das Zeugnis doch nur 1 Jahr meines Wissens nach?


    Ja stimmt da war doch was , hast recht das Zeugnis ist nur ein Jahr gültig.
    So jetzt hätte ich aber mal ne kleine Frage dazu , wenn ich nen neuen Fred aufmachen muss dann sagt´s einfach :whistling:

    Ich war heute morgen bei meinem SB auf´m Ordnungsamt um die Erlaubnis zu beantragen . Im Lehrgang erzählte man uns dass wir gleich NC und SP gleichzeitig beantragen sollen um evtl. später mal SP - Patronen für ältere Waffen zu laden . So nun musste ich ne ganze Weile mit meinem SB herumdiskutiren ob das wirklich geht . Er meinte dass ich dann mit dem SP z.B. einen Böller oder einen Vorderlader schießen könnte was ich eigentlich nicht darf .

    Hmmm wer hat jetzt recht ?? Geht´s oder Geht´s nicht ?

    Mitglied oder ohne Glied ? :D

  • hmmm interessante Frage, also ich weiss, dass man Für das Vorderladerschiessen einen anderen Schein braucht als zum Böllern und zum wiederladen nocheinmal einen anderen(korregiert mich aber meines Wissens anch werden patronen mit nc geladen) aber um Schwarzpulverpatronen zu laden setzt ja voraus, dass man ja Schwarzpulver erwerben darf undd as ist glaube ich vom Widerladerschein ausgeschlossen da sich dieser doch nur auf nc oder ähnliches bezieht`?!


    gibtßs ne Internetseite von nem Händler der Norinco waffen anbietet?

  • Ja das sind unterschiedliche Berechtigungen einmal zum Wiederladen zum Vorderladerschiessen und dann noch zum Böllerschiessen.
    Aber es gibt ja alte historische Waffen die mit SP Patronen geladen werden (meist großvolumige Hülsen ) und einige Jagdpatronen werden auch mit SP geladen ?(

    Mitglied oder ohne Glied ? :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Benny90 (10. Oktober 2011 um 11:13)

  • Normalerweise ist es die gängige Methode, mit dem Wiederladerschein gleich den SP Schein mit zu machen. Böllerkurs wird oft nur extra angeboten.

    Wenn du mit SP hantieren willst, musst du auch den SP Kurs belegen. Es geht dabei nämlich nicht ums wiederladen selbst, sondern viel mehr um den Stoff und dessen unterschiedliche Eigenschaften.

  • Hallo,


    ja die SB zicken bei uns in der Gegend auch rum mit der SP-Schein-Erteilung und haben ihn jetzt auch schon öfters bei Schützenkollegen verweigert.

    Begründung:
    Kein Bedürfnis, wenn keine Trainingsschießen mit SP nachweisbar oder keine Mitgliedschaft in einem Verein mit Schwarzpulver-Stand.

    (Unser Vereinsschiessstand hat keine SP-Waffen-Abnahme, kann also nicht geschossen werden. Die Schützenkollegen waren da immer als Gast bei anderen Schießständen.)

    Nitropulverschein und Pulvermengeneintrag hingegen wird fast schon inflationär ausgegeben wenn man den Pulverschein beantragt.

    Ist halt mal wieder der neueste Trick um unser Hobby einzuschränken.


    Grüßle

    stefan911

    Waffen: HW 40, FWB 300 U + 300s, Haenel 310-4, Baikal IJ60, FWB LP 65 (BJ.72)

  • Ja eigentlich brauch ich im Moment auch kein Schwarzpulver , hab gedacht das beantragste gleich mit sonst gibt´s irgendwann mal wieder ne große rennerei wenn man doch mal so ne Waffe kauft . Den Schein haste ja ein Leben lang und wer weiß was man da noch so alles kauft :D
    Der SB hat aber gemeint der muss das zuerst noch abklären mit dem Regierungspräsidium oder so , in ca. 2 Wochen weiß ich dann bescheid .

    Aber zurück zum Thema : Ich bei nem Händler in der nähe was entdeckt . Ein Colt Double Eagle Serie 90 für 300€ .... Wär die was ?

    Mitglied oder ohne Glied ? :D

  • Es ist zwar völlig OT, aber da diese Problematik angesprochen wurde, halte ich folgendes in diesem Zusammenhang für wichtig.

    Für den Umgang mit Treibladungsmittel für die Erlaubnis nach § 27 SprengG kommen drei Teilbereiche in Frage, die jeweils unabhängig voneinander sind. Der Erwerb erlaubter Mittel ist von der Verwendung zu unterscheiden. Das steht auch in der Erlaubnis drin. So bedeutet er erlaubte Erwerb von Schwarzpulver nicht zwangsläufig, dass damit immer VL und Böller geschossen werden darf. Die vermittelten Kenntnisse dieser 3 Bereiche sind in dem Fachkundezeugnis bescheinigt. Der Lehrgang und die Prüfung unterliegen den Regeln der "Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz" und sind dort in den Anlagen aufgegliedert:

    1.5 Grundlehrgang für den nichtgewerbsmäßigen Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Treibladungspulver
    zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen (Anlage 5)
    1.6 Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen
    (Anlage 6)
    1.7 Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Böllerpulver zum Böllerschießen
    (Anlage 7)

    Wer den gesamten Inhalt der zu vermittelnden Kenntnisse, sowie die Prüfungsanforderungen lesen will:
    http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/4_3.pdf

    Die zeitlich befristete Gültigkeit des Fachkundezeugnisses ergibt sich aus der 1. SprengV, § 29, Abs. 2:
    (2) Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.

    Somit ergibt sich, wer mit dem Erstantrag 5 Jahre nach der Ausstellung des Fachkundezeugnis gewartet hat oder bei der Verlängerung des Pulverscheines im letztem Gültigkeitszeitraum keinen Eintrag zum Erwerb von Treibladungsmitteln im Pulverschein vorweisen kann, kann schwerlich einen Umgang nachweisen. Dann kann oder wird sogar der SB Schwierigkeiten machen. Eine 1-Jahresregel kenne ich in diesem Zusammenhang allerdings nicht.
    Hinweis: Das Fachkundezeugnis erstellt der staatliche anerkannte Lehrgangsträger dem der Teilnehmer, der den Lehrgang mitsamt einer Prüfung nach § 32 der 1. SprengV erfolgreich absolviert hat.
    Ebenso problematisch kann es werden, wenn der Pulverschein bereits abgelaufen ist und man sich dann erst um eine Verlängerung bemüht. Denn dann ist formal kein gültiges Erlaubnisdokument vorhanden, was es zu verlängern gilt. Dann muss erneut die Fachkunde belegt werden. Aber dann ist dieses Zeugnis zwangsläufig mehr als 5 Jahre alt und wir sind wieder oben. Um Schwierigkeiten zu umgehen, empfehle ich daher immer eine Verlängerung am Ende aber vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes.

  • Normalerweise ist es die gängige Methode, mit dem Wiederladerschein gleich den SP Schein mit zu machen. Böllerkurs wird oft nur extra angeboten.


    Das hängt auch mit den Mindeststunden des Lerninhaltes und der zur Verfügung stehenden Zeit zusammen. So passt es nicht, wenn ein Lehrgang alle drei Arten an einem üblichen Wochenendkurs Sa + So anbietet.


    Wenn du mit SP hantieren willst, musst du auch den SP Kurs belegen. Es geht dabei nämlich nicht ums wiederladen selbst, sondern viel mehr um den Stoff und dessen unterschiedliche Eigenschaften.


    Du meinst wahrscheinlich das Richtige, aber einen SP-Kurs gibt es nicht. Es gibt einen Kurs zum Vorderladerschießen und einen Kurs zum Böllern. Beide laufen auf den Erwerb von SP hinaus. Aber wer einen VL-Kurs absolviert hat, darf auch nur nur mit dem SP VL schießen. Bei Böller gilt das sinngemäß. Siehe auch die einzelnen Anlagen in den Grundsätzen der Lehrgänge.
    Wenn man aufpasst, bekommt man den SP-Erwerb auch schon beim Wiederladen, denn man kann und darf sich auch Patronenmunition mit SP-Ladung herstellen. Somit ist prinzipiell der Erwerb von SP bei allen 3 Lehrgangsarten erlaubt. Das man dann aber nicht automatisch böllern darf, sollte nun einleuchten.

  • Ja eigentlich brauch ich im Moment auch kein Schwarzpulver , hab gedacht das beantragste gleich mit sonst gibt´s irgendwann mal wieder ne große rennerei wenn man doch mal so ne Waffe kauft . Den Schein haste ja ein Leben lang und wer weiß was man da noch so alles kauft :D
    Der SB hat aber gemeint der muss das zuerst noch abklären mit dem Regierungspräsidium oder so , in ca. 2 Wochen weiß ich dann bescheid .

    Du bist in BW?
    Dann kommt wahrscheinlich die Ablehnung.
    BW gilt zur Zeit als besonders scharf und hat eine Vorreiterrolle bei der konsquenten Umsetzung des Waffengesetzes. Also besonders streng...

    Aber zurück zum Thema : Ich bei nem Händler in der nähe was entdeckt . Ein Colt Double Eagle Serie 90 für 300€ .... Wär die was ?

    Hilfe!!!

    Bloß nicht, die Waffe hat fast zum Niedergang der Fa. Colt geführt.

    Die liegt wie Blei bei den Waffenhändlern...

    Schau halt nach richtigen 1911ern um.

    Frankonia online, die verschiedenesten Büchsenmacher mal online abklappern, dazu einfach mal eine Email schreiben:
    "Suche eine gute 1911er".
    Die Büchsenmacher die welche da haben, die melden sich schon.
    Dann mal bei den 1911er-Spezialisten melden.

    In den Anzeigenteil der Visier reingucken.

    Notfalls in der Visier eine Anzeige schalten: Suche 1911er, so habe ich meine Waffen alle sehr günstig gebraucht bekommen.
    Es kamen viele, viele Angebote.

    Schau in Egun was in deiner Nähe angeboten wird. Vielleicht kann man sie ja mal was angucken, wenn man auf potentiellen Käufer macht...

    1911er gibt es wie Sand am Meer. Du hast nicht soviel Geld wie Waffen angeboten werden.


    Wichtig: Zeit lassen hast ja ein Jahr Zeit zum Erwerb. Drängt ein Verkäufer, dann ist was mit der Waffe faul...
    Gebrauchte unbedingt mal auch Probeschießen.


    Grüßle

    stefan911

    Waffen: HW 40, FWB 300 U + 300s, Haenel 310-4, Baikal IJ60, FWB LP 65 (BJ.72)

  • BW gilt zur Zeit als besonders scharf und hat eine Vorreiterrolle bei der konsquenten Umsetzung des Waffengesetzes.


    Naja, der Pulverschein betrifft ausschließlich das SprengG. Aber es stimmt schon. Wenn die Behörde das WaffG restriktiv auslegen soll, wird es das auch beim SprengG tun. Dennoch sind das ein anderes Paar Schuhe.

  • Wichtig: Zeit lassen hast ja ein Jahr Zeit zum Erwerb. Drängt ein Verkäufer, dann ist was mit der Waffe faul...

    Hab bis jetzt noch keinen Antrag gestellt für den Erwerb . Aber da ich die Erwerbsberechtigung normal ohne Probleme bekomme (innerhalb 3 Wochen) schau ich mich jetzt schonmal nach was schönen um .

    Mitglied oder ohne Glied ? :D

  • Wichtig: Zeit lassen hast ja ein Jahr Zeit zum Erwerb. Drängt ein Verkäufer, dann ist was mit der Waffe faul...
    Hab bis jetzt noch keinen Antrag gestellt für den Erwerb . Aber da ich die Erwerbsberechtigung normal ohne Probleme bekomme (innerhalb 3 Wochen) schau ich mich jetzt schonmal nach was schönen um .

    Hallo,


    das ist der richtige Weg: Sich Zeit lassen..., es läuft nichts weg auf dem Waffenmarkt. Es gibt ein riesiges Überangebot.


    1. Klappere jetzt mal in Ruhe online die verschiedensten Waffenhändler ab damit Du das Preisgefüge und Marktpreis kennenlernst.

    2. In Egun eingucken und 1911er-Auktionen beoachten, da wirst sehen was der Marktwert ist.

    3. 1911er Spezialisten im Net suchen: z.B. Pommesberger in Kühbach, gibt auch noch genügend andere in D.

    4. Visier kaufen und Anzeigenteil studieren, eventuell selber mal für 8 Euro eine Suche-Anzeige rein setzen - da kommen genügend Angebote

    5. Vor Ort mal die Waffenläden spazieren und gucken ob es was gibt.

    6. Bei anderen Schützenvereinen mal anfragen, ob jemand 1911er hat und dich schießen lassen würde.
    Oftmals verkaufen auch welche ihre Waffen, da nicht gefällt, Mun zu teuer mittlerweile, Altersgründe, andere Waffen gekauft..
    Da kann man auch Schnäppchen machen.


    7. Zeit lassen!!!! Wer schnell verkaufen will, hat oftmals was zu verbergen...
    Ich weiß der Haben-Wollen-Reiz ist gerade bei der ersten GK-Waffe da.
    Wennst aber einen Fehlkauf machst, dann beißt dich in den Popo... Schade um die Zeit, Geld und Formalitäten.

    8. Probe schießen - unbedingt!!!!

    9. EWB und WBK so spät wie nur möglich, kurz vor dem Kauf, beantragen. Ein Jahr ist schnell rum, und dann musst plötzlich kaufen.


    10. Ungeduld zügeln (ja, ich weiß das ist schwer) - und noch Geld für die passende Waffe, so ausgestattet wie Du sie haben möchtest sparen.
    Das ist der Ulimative-Spartip.
    Gutes Geld ausgeben für die richtige Waffe, wo man höchstens noch Magazine und Holster kauft...

    Nachtunen oder groß Nachkaufen von Anbauteilen und Zubehör kostet am meisten Geld, egal wie der Einkaufspreis der Waffe war. Gleich fix und fertig kaufen.


    Mit denen Tipps bin ich eigentlich sehr gut gefahren.


    Grüßle

    stefan911

    Waffen: HW 40, FWB 300 U + 300s, Haenel 310-4, Baikal IJ60, FWB LP 65 (BJ.72)

    Einmal editiert, zuletzt von stefan911 (10. Oktober 2011 um 12:13)


  • Du bist in BW?
    Dann kommt wahrscheinlich die Ablehnung.
    BW gilt zur Zeit als besonders scharf und hat eine Vorreiterrolle bei der konsquenten Umsetzung des Waffengesetzes. Also besonders streng...

    Ich komm ja auch aus BW und kann das so allgemein nicht bestätigen.

    Es gibt sicherlich einige Idioten von SBs, aber die gibts a) überall und b) sind lange nicht alle so.

    Z.B. was die WL-Pappe anbelangt, hier kennt man bei uns gar keine Mengenbegrenzung in der Pappe (mir wäre zumindest niemand in meinem Verein bekannt).
    Ich könnte theoretisch 3kg Pulver kaufen, dieses verladen, nächste Woche wieder 3kg und wieder verladen, die Woche drauf wieder etc...

    So eine Mengenbeschränkung halte ich für sinnlos.

    Floppyk:

    Ja hast Recht, ich meinte den VL Kurs.

    //Edit: Benny, aus welchem Raum kommst du denn?