Anfängerfragen zu den Softair Gesetzregelungen

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 7.140 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Mai 2011 um 01:05) ist von T-gnom.

Wir sind kurz weg ...

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  • Hi ihr Mitboardler,

    dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, steinigt mich deswegen bitte nicht gleich. Auch habe ich die Suche bemüht, sowohl Google, als auch die Forensuche.

    Und zwar geht es mir darum, dass ich einige Fragen zu dem Thema hab. Denn ich möchte mir, vorgesehen nächsten Monat, Softairwaffen kaufen, damit ich mit meinen Kumpels dann Softairschlachten veranstalten kann.

    Zitat von Wikipedia

    Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und, ebenso wie Modellwaffen, kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

    Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.

    Zitat von Wikipedia


    Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilen, mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung.[4]

    Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich.[5] Diese Waffen müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein[6] und dürfen keine Vollautomaten sein. Ohne Waffenschein dürfen sie nur im befriedetem Besitztum geführt und verwendet werden.[7] Beim Transport darf die Waffe weder zugriffs- noch schussbereit sein. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn die Waffe ungeladen ist und sich in einem verschlossenen Behältnis befindet.[8]

    Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie über 7,5 Joule erteilen, sind erlaubnispflichtige Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.


    Ich möchte mir lediglich, Softairwaffen die ab 18 erlaubnisfrei zu erwerben sind. Meine Frage ist, versteh ich die folgenden Punkte richtig, damit ich keine Straftaten begehe.

    [list]
    [*]Keine Anscheinswaffen, in der Öffentlichkeit führen.
    [*]Transport jediglich in verschlossenen Behältern.(Waffenkoffer mit Zahlenschloss, Schlüsselschloss)
    [*]Waffe darf nur ungeladen und nicht zugriffsbereit transportiert werden.
    [*]Die Waffe muss mit einem Symbol versehen sein.
    [*]Dürfen keine Vollautomatische Schussfunktion haben.
    [*]Abschüsse aus der Softairwaffe dürfen nur auf befriedeten Gelände, auf einem Privatgelände mit Genehmigung des Eigentümers oder innerhalb einer Schießstätte erfolgen. Die verschossende Munition darf das umfriedete Gelände nicht verlassen

    Jetzt noch eine Frage, wie sieht es mit den Softairwaffen zuhause aus? Wie müssen die Softairwaffen, gelagert werden? Im Schuhkarton, im Waffenschrank, oder was weiß ich wo?

    Mit freundlichen Grüßen

    Maurice

    P.S. Sollte bereits ein Thread vorhanden sein, bitte ich um Entschuldigung, und bitte dann darum mir einen entsprechenden Link zugeben.

  • Softairs mit :F: sind keine Anscheinswaffen, da sie nach gesetzlicher Definition echte (freie) Waffen sind. Sie sind in einer Klasse mit Luftgewehren und Luftpistolen. Das Führen von :F: Waffen ist verboten
    Anscheinswaffen können nur Spielzeugwaffen unter 0,5 Joule oder Waffennachbildungen ohne Funktion sein

    Die Punkte bzgl. des Transportes und der Eigenschaften der Waffen (F Zeichen, kein VA) sind richtig, im letzten Punkt ( Schießen zu Hause) fehlt allerdings ein wichtiger Punkt:
    Das Geschoss darf das umfriedete Grundstück nicht verlassen können.
    Das heißt, dass auf einem Privatgelände entweder bauliche Maßnahmen (Blenden, Erdwälle, Mauern) angebracht sein müssen, die das Geschoss am Verlassen der Schießbahn hindern oder das Grundstück entsprechend groß dimensioniert sein muss. Vom äußersten Rand des Schießbereiches muss mindestens die maximale Reichweite eines Geschosses (+ Sicherheitsaufschlag) an Freizone vorhanden sein zudem muss der Sicherheitsbereich eingefriedet/umzäunt sein.
    Das Schießen in der Wohnung, im Keller, auf dem Dachboden oder in der Garage ist dagegen kein Problem, nur zum Airsoft Spiel nicht gerade ideal. dies ist die Lösung für die Plinkingschützen, die mit Ihren Airsofts Papierscheiben oder Dosen lochen

    Die :F:Waffe muss so gelagert sein, dass kein Unberechtigter (unter 18 Jähriger) Zugang zur Waffe haben könnte. Ist nie jemand unter 18 im Haus kann die Waffe auch frei zugänglich auf dem Sofa liegen, aber ich bin der Meinung dass Waffen einen abschließbaren Lagerungsort haben sollten - Vorschriften dazu gibt es nicht, Koffer mit Schloss reicht absolut, sonst Vorhängeschloss an einen Schrank basteln


    Willkommen im Forum :)

  • Die Waffen müssen wie alle :F:-Waffen aufbewahrt werden... also so das keine unberechtige Person rankommt. Unberechtigte Personen sind Personen die jünger als 18 Jahre sind - wenn Du keine Kinder im Haus hast kannst Du die Waffen theoretisch sogar an die Wand hängen.

    Ich z.B. HABE ein Kind im Haus (und eine Frau...), daher sind meine Waffen in einem Schrank weggeschlossen - aber das ist ein ehemaliger Kleiderschrank aus Holz, kein Tresor...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat von TheDuke

    Softairs mit sind keine Anscheinswaffen, da sie nach gesetzlicher Definition echte (freie) Waffen sind. Sie sind in einer Klasse mit Luftgewehren und Luftpistolen. Das Führen von Waffen ist verboten

    Ah, ok danke! Aber wenn ich das richtig verstanden hab, brauch dafür doch keinen Waffenschein oder? Der sogenannte kleine Waffenschein, ist ja nur für Schreckschusswaffen, und auch nur wenn man die führen möchte.

    Zitat von TheDuke

    Das Geschoss darf das umfriedete Grundstück nicht verlassen können.

    Stimmt, das hatte ich vergessen. Aufzuschreiben bzw. zubenennen. Ich passe dem entsprechend meinen ersten Post.

    Zitat von TheDuke

    Vom äußersten Rand des Schießbereiches muss mindestens die maximale Reichweite eines Geschosses (+ Sicherheitsaufschlag) an Freizone vorhanden sein zudem muss der Sicherheitsbereich eingefriedet/umzäunt sein.

    Wie groß muss der Sicherheitsaufschlag sein? 10%, 20% oder z.B. 80%?

    Zitat

    Die Waffe muss so gelagert sein, dass kein Unberechtigter (unter 18 Jähriger) Zugang zur Waffe haben könnte.

    Wie ist das definiert? Könnte ich diese Sachen jetzt einfach in z.B. in solchen Boxen(1) unter meinem Bett lagern? Oder muss es ein Waffentresor sein? Wie sieht es aus, wenn meine beiden Brüder, in den Besitz des Koffers kommen, und den mit nach draußen nehmen? Was hätte ich zu befürchten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Maurice

    (1)http://www.kotte-zeller.de/Pistolenkoffer…18931&ci=010414

  • Die Pistolenkoffer sind verschlossen, damit ist der Zugang Unberechtigter verhindert.

    Bei scharfen Waffen gibt es bestimmte Anforderungen an die Aufbewahrung, welche im Waffengesetz stehen
    Tresor der sicherheitsklasse(...) mit Mindestgewicht von (...)kg oder Wandverankerung

    Bei freien Waffen gibt es keine solche Vorschrift, die Waffen müssen nur von der Munition getrennt und verschlossen aufbewahrt werden
    Koffer mit Schloss, Futteral mit Schloss, abgeschlossener Kleiderschrank, abgeschlossene Besenkammer oder Tresor - man hat die freie Auswahl

  • Wie sieht es aus, wenn meine beiden Brüder, in den Besitz des Koffers kommen, und den mit nach draußen nehmen? Was hätte ich zu befürchten?


    Überlassen an Unberdchtige, so sie denn unter 18 sind. Ordnungswidriketsverfahren, möglich Einzug der Waffe, Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, wie z.B. eines KWS, Verlust der Zuverlässigkeit auf lange Sicht.

    PS: Das Skrimen ist hier kein Thema.

  • Ist es Überlassen der Waffe, wenn eine Person die Waffe im Koffer bei sich trägt - aber keinesfalls an den Inhalt gelangen kann, da der Koffer abgeschlossen ist? Es istja immerhin ein geschlossenes (Zahlen-)Schloss dran, dessen Code nur der Besitzer kennt
    Zudem diese Person den Koffer gegen den Willen des Besitzers aus dessen Wohnraum entfernt hat, was ja schon fast eine Entwendung darstellen würde
    Es gibt ja auch die Ausnahmeregelung für minderjährige Schützen im LG/LP Bereich, dass sie die Waffe von Zuhause im verschlossenen Behältnis zum Verein transportieren dürfen und erst dort das Behältnis öffnen können - natürlich nur, wenn eine entsprechende Genehmigung der Behörde dafür vorliegt


    Nach deiner Logik dürfte ja kein Umzugsdienst den Waffenschrank zum neuen Wohnsitz fahren, ohne dass der WBK Inhaber mit auf dem Laster sitzt ;)
    Der WBK Inhaber dürfte das Haus nicht verlassen, wenn er dadurch einen Unberechtigten mit seinem Waffenschrank alleine lassen würde...

    Der Koffer ist verschlossen und kein Unberechtigter kann an den Inhalt gelangen. Damit ist dem Gesetz in meinem Auge völlig genüge getan
    Es geht immerhin um eine Softair - und nicht um die '44er

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (18. Mai 2011 um 16:37)

  • Zitat von Floppyk

    Überlassen an Unberdchtige, so sie denn unter 18 sind.

    Sind beide 16 Jahre alt.

    Zitat von TheDuke

    Bei freien Waffen gibt es keine solche Vorschrift, die Waffen müssen nur von der Munition getrennt und verschlossen aufbewahrt werden

    Das gilt doch aber nur für den Transport oder? Daheim, können die doch zusammen gelagert werden.

    Zitat von Floppyk

    Skrimen

    Könnte jemand kurz erklären, was das heißt? Weil ich finde nichts brauchbares.

    Zitat von TheDuke

    Es gibt ja auch die Ausnahmeregelung für minderjährige Schützen im LG/LP Bereich

    Ich selber bin nicht minderjährig, ich habe bereits das magische Alter von 18 Jahren erreicht.

    Zitat von TheDuke

    Ist es Überlassen der Waffe, wenn eine Person die Waffe im Koffer bei sich trägt - aber keinesfalls an den Inhalt gelangen kann, da der Koffer abgeschlossen ist?

    Ist es als allgemeine Frage gestellt, oder explizit an Floppyk?

    Nochmal: Da die Waffen mit dem Zeichen [img]http://www.gasgunempire.de/forum/wcf/imag…%C3%BCnfeck.gif[img] unters "vollwertige" Waffengesetz fallen. Der kleine Waffenschein, aber für Schreckschusswaffen ist, brauch ich doch keinen Waffenschein, oder seh ich das falsch?

    Zitat von TheDuke

    Der Koffer ist verschlossen und kein Unberechtigter kann an den Inhalt gelangen. Damit ist dem Gesetz in meinem Auge völlig genüge getan

    Die Frage ist ja, ob es das Gesetz genauso sieht wie du mit deiner Sichtweise. Das Problem ist nämlich, ich bin nämlich im öffentlichen Dienst. Und hier sind Anzeigen, gegen das WaffG nicht so toll. Desweiteren würde es mir meine zukünftigen Werdegang versperren.

    Erstmal vielen Dank an euch beiden, das ihr mir antwortet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Maurice

  • Skirmen ist die Bezeichnug für taktische Spiele mit Softairwaffen, was als Thema hier tabu ist.

    Auszug aus den Forenregeln:

    Gas- & Federdruck, Blowbacks, (S)AEGs
    Hier geht es um Softairs für Erwachsene (keine Spielzeugsoftairs unter 0,5 J).
    Taktik- oder paramilitärische Spielchen sind hier unerwünscht!


    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Skirmen ist die Bezeichnug für taktische Spiele mit Softairwaffen

    Achso, nein das wollen wir garnicht machen. Wir wollen sogenanntes Dosenschießen(Plinking?) oder sogenanntes Ziellaufschießen(IPSC?) betreiben.

    Ich hab mich nochmal ein bisschen informiert. Und habe dabei festgestellt, das Munition und Waffe trotzdem getrennt von einander gelagert werden muss, oder in einem Safe der Kategorie 0 gelagert werden muss.

    Auch brauche ich keinen Waffenschein, da auf Softairs garkein Waffenschein ausgestellt wird.

    Vervollständigung:

    Da die Waffen mit dem F Zeichen im Fünfeck unter das Waffengesetz fallen, brauche ich da einen Waffenschein?

  • Wenn du die Softairs im öffentlichen Raum führen (also nicht in einem verschlossenen Behältnis) möchtest, bräuchtest du dafür einen Waffenschein. Nur den wirst du nicht bekommen. Der wird selbst für scharfe Waffen nur äußerst selten ausgehändigt.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Ein Waffenschein wird nur für gefährdete Personen ausgestellt. Dazu wird eine zur Verteidigung taugliche Schusswaffe zum Führen erlaubt. Das ist niemals eine freie Waffe, sondern grundsätzlich eine scharfe Waffe. Für freie Waffen wird kein Waffenschein ausgestellt. Ausnahme die Sonderform kleiner Waffenschein nur für SSW mit PTB-Zeichen.


  • Ich hab mich nochmal ein bisschen informiert. Und habe dabei festgestellt, das Munition und Waffe trotzdem getrennt von einander gelagert werden muss, oder in einem Safe der Kategorie 0 gelagert werden muss.

    Die "Munition" sind in dem Fall Plastikkugeln und Plastikkugeln fallen nicht unter das Munitionsgesetz. Demnach können die BB's auch in den Koffer, aber nicht ins Magazin, da das Magazin dann wieder als geladen gilt.

    Tante Edit: Jetzt hab ich aber auch mal eine Frage, gilt der abgeschlossene Kofferraum auch? Die Waffe ist vor fremden Zugriff geschützt, demnach müsste dem Gesetz genüge getan sein?!

  • zwei kleine tipps noch auch wenns nicht gesetzlich vorgeschrieben ist:
    1. im garten, von den nachbarn gut sichtbar die gesamte softairausrüstung ausbreiten, während man mit ein paar kumpels grillt, um dabei die westen neu vorzubereiten fürs nächste spiel, oder um die neuzugänge bei den waffen zu begutachten... uneladen zwar gesetzlich kein problem.
    bei nervösen nachbarn aber evt. trotzdem stressig, das muss man abwiegeln, wie die reagieren.
    2. wenn ihr auf befriedetem privatgrundstück spielt, das die geschosse nicht verlassen können, wegen genug sicherheitsabstand etc.: auch dabei könnt ihr gesehen werden.
    deswegen... wenn die möglichkeit besteht, und ihr das öfters vorhabt: sagt der örtlicen polizei bescheid.
    das wird erstmal seltsam, und die beaten werden euch seltsam angucken.
    aber spätestens wenn die ersten spaziergänger auf der wache anrufen, dass da irgendwelche terroristen mit gewehren rumballern, werdet ihr froh sein, dass nur zwei neugierige steifenpolizisten ankommen und sich vergewissern, das es alles spielzeug ist, anstatt einem vollem SEK-Team, die sicherheitshalber mal alles mitnehmen und dann wochenlang zur überprüfung auf der wache behalten.
    ob sich das bei 1-2 mal im jahr lohnt, weiß ich nicht. wir spielen mind. 2 mal im monat das ganze wochenende auf dem gleichem gelände, alle 2-3 mnate bekommt die polizei mal so einen anruf, schaut kurz vorbei ob wir das sind, und haut dann wieder ab. da lohnte der eine zugegebenermaßen seltsame auftritt auf der wache allemal. hat uns ne menge stress gespart

    R.I.P. Sir Terry Pratchett