Frage zu rechtlichen Bestimmungen zu Softairvollautomaten über 0,5J in Deutschland

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 15.566 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Januar 2011 um 00:54) ist von Pyromanix.

  • Hallo Leute,

    wie im Titel erwähnt, habe ich ein paar kurze Fragen zur rechtlichen Sitution in Deutschland, wenn es um Softair-Vollautomaten mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,5 Joule geht.
    Die rechtliche Lage ist eigentlich klar, die genannten Anscheinswaffen unterliegen seit 2008 einem waffenrechtlichen Verbot. Dennoch bin ich verwirrt, denn dieser Seite http://www.waffenrecht.lexdejur.de zu Folge, gibt es zur Ahndung eines entsprechenden Verstoßes keinen Busgeld/Strafkatalog.

    Zudem bieten alle Internet-Händler die entsprechenden vollautomatischen Modelle in Dutschland an. Die Modellnamen und Bezeichnungen entsprechen denen der vollautomatischen, ausländischen. Pendants. Oder sind das bereits extra für den deutschen Markt auf halbautomatischen Betrieb umgebaute Exemplare? Zumindest finde ich keine entsprechenden Passus in der Artikelbeschreibung.
    Oder steht der Buchstabe "S" in der Kategoriebezeichnung "S-AEG" für "semi"?

    Weiterhin sehe ich in hunderten Videos auf den bekannten Videoplattformen deutsche Spieler auf deutschem Boden mit Softair-Vollautomaten mit Mündungsenergien über 0,5J rumrennen und rumschießen, zumindest sehen sie wie die ausländischen Exemplare aus, die mit teilweise über 2 Joule auf den Händlerseiten ausgezeichnet sind

    Nun bin ich vollendst verwirrt, wer kann hier Licht ins Dunkel bringen?

    Vielen Dank im Voraus,

    euer Takama.

    Einmal editiert, zuletzt von Takama (10. Januar 2011 um 03:13)

  • Ja, S-AEG steht für Semi-AEG's. Da alle Modelle über 0,5 Joule eine Bauartprüfung mit Zulassung (:F:-Stempel) der PTB haben müssen (es sei denn, man importiert illegal an denen vorbei), sind das, auch wenn sie äußerlich genauso aussehen, nur noch Halb- statt Vollautomaten. Der Umbau erfolgt bei vielen Firmen bereits beim Hersteller. Was auf Videos gezeigt wird, ist nicht immer klar erkennbar - es gibt halt auch Leute mit schnellem Finger...

    Der verlinkte Artikel selbst (dessen Autor Dirk Ostgathe ich sehr schätze) istr allerdings spannend, den kannte ich noch nicht. Und ob viele Richter diese Lage ebenso einschätzen (erst recht die zunächst ja "einkassierenden" Polizisten) wage ich mal zu bezweifeln. Ich geh der Sache mal nach.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Auch wenn es jetzt etwas OT wird :

    Zitat

    Ein solches Zeichen zeigt vielmehr die Waffeneigenschaft an und gibt damit vor,
    dass nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Umgang damit haben dürfen. Denn
    solche Waffen können nicht der Ausnahme vom Gesetz unterfallen, weil ihre Bewegungsenergie in
    aller Regel 0,5 Joule übersteigt. Tragen solche Waffen aber das vorgenannte Zeichen, ist der Erwerb
    und Besitz nicht erlaubnispflichtig. Andererseits ist eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.

    Kann mir mal jemand den unterstrichenen Teil erläutern ?

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Da in Deutschland auch Softair mit einer Energie von > 0,5 zu den Schusswaffen zählen und vollautomatische Schusswaffen zu den verbotenen Gegenständen zählen, sind halt auch Softair dieser Klasse verboten.
    Ob nun Unsinn oder nicht, das ist eine von der Definition gezogene Grenze, die auch für diese Spielzeuge gilt.

  • Der Auffassung, dass FA-Airsofts zwar einerseits verboten sind, es andererseits aber an einer Strafnorm fehlt, kann ich mich - und ohne jetzt tiefgreifend in Eigenarbeit weiter recherchiert zu haben - zunächst anschließen. Ähnliche Schnitzer hatte sich der Gesetzgeber zuletzt mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Tuning von Fahrzeugen und bei den Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer geleistet. Das wäre also nichts Neues, das sowas passiert.

    Nicht anschließen kann ich mich jedoch der Auffassung, dass deshalb (allein wegen des Fehlens einer strafrechtlichen Norm) jegliche Folgemaßnahmen ausgeschlossen sind. Denn selbst wenn man den Nutzer einer FA-Airsoft strafrechtlich nicht belangen kann, weil es an einer Strafnorm fehlt, dürfte es in jedem Falle problematisch sein, eine endgültige Beschlagnahme der Waffe auch über das Ermittlungsverfahren hinaus aus polizeirechtlichen Gründen (Stichwort: Gefahrenabwehr) abzuwenden. Die Waffe dürfte mithin weg sein.

    Zudem dürfte sich ein Verstoß gegen gesetzliches Verbot auch ohne Strafnorm in jedem Falle auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auswirken. Und wer diese Zuverlässigkeit nicht riskieren will, sollte von solchen Experimenten die Finger lassen.

    Abgesehen davon dürfte ein solcher Strafprozess erstinstanzlich nicht zu gewinnen sein, weil ich davon ausgehe, dass man mit der von Herrn Ostgathe geäußerten Rechtsauffassung zumindest vor den Amtsgerichten, die hier erstmal zuständig wären, wenig Gehör finden wird. Und ob dann jemand Kosten und Mühen eingeht, die Sache bis zur Revision zum BGH durchzufechten, möchte ich bezweifeln.


    @ Floppyk:

    So, wie ich den Beitrag von Ostgathe verstehe, ist es vollkommen unstreitig, dass FA-Softairs zu den verbotenen Gegenständen gehören, weil das Gesetz hier nicht unterscheidet. Die Strafnorm allerdings, die einen Verstoß gegen die Verbotsnorm absichern soll, sieht nur solche Waffen vor, welche Patronenmunition verwendet. Und daran fehlt es ja bei Airsofts. Damit wäre die FA-Softair zwar einerseits verboten, andererseits aber stünde ein Verstoß gegen das Verbot nicht unter Strafe.


    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Die Strafnorm allerdings, die einen Verstoß gegen die Verbotsnorm absichern soll, sieht nur solche Waffen vor, welche Patronenmunition verwendet. Und daran fehlt es ja bei Airsofts. Damit wäre die FA-Softair zwar einerseits verboten, andererseits aber stünde ein Verstoß gegen das Verbot nicht unter Strafe.

    Es gibt auch Druckluft- und CO2-Waffen als full auto... diese verwenden ebenfalls keine Patronen, sind aber meines Wissens verboten (z.Bsp. die Baikal Drozd in der un-deutschen Version).

  • Damit wäre die FA-Softair zwar einerseits verboten, andererseits aber stünde ein Verstoß gegen das Verbot nicht unter Strafe.


    Wenn ich nicht irre, gibt es keine Verbote ohne Sanktionsmöglichkeiten. Denn das wäre ein stumpfes Schwert.

    Aber schon interessant. In der Tat ist zwar eine vollautomatische Schusswaffe in den Begriffsbetimmungen ohne das Wort patrone beschrieben. In den Starfvorschriften § 51 ist Schusswaffe für Patronenmunition genannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (10. Januar 2011 um 12:23)


  • Wenn ich nicht irre, gibt es keine Verbote ohne Sanktionsmöglichkeiten. Denn das wäre ein stumpfes Schwert.

    Aber schon interessant. In der Tat ist zwar eine vollautomatische Schusswaffe in den Begriffsbetimmungen ohne das Wort patrone beschrieben. In den Starfvorschriften § 51 ist Schusswaffe für Patronenmunition genannt.

    Da der Besitz aber verboten ist würde die Waffe eingezogen und vernichtet - zumindest das wäre ja schon eine Form von Strafe, oder?

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Nein, weil dann kann es jeder ohne Strafandrohung austesten. Schlimmstenfalls ist der Gegenstand futsch, aber er weiß dann, dass keine Betrafung in welcher Form auch immer erfolgen kann.
    Genau das Problem haben wir ja bei strafunmündigen Kindern unter 14. Aber grenzenlos können die auch nicht im Laden klauen. Zwar bleibt der Diebstahl für die Kinder an sich straffrei, jedoch setzt man den Hebel dann woanders an. Auch da finden sich Möglichkeiten.


  • Wenn ich nicht irre, gibt es keine Verbote ohne Sanktionsmöglichkeiten. Denn das wäre ein stumpfes Schwert.

    Aber schon interessant. In der Tat ist zwar eine vollautomatische Schusswaffe in den Begriffsbetimmungen ohne das Wort patrone beschrieben. In den Starfvorschriften § 51 ist Schusswaffe für Patronenmunition genannt.


    Sicherlich wäre ein Verbot ohne Sanktionsmöglichkeit ein stumpfes Schwert.

    Aber es wäre nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber die Sanktion zu einem Verbot vergisst bzw. nicht redaktionell anpasst. Das hat der Gesetzgeber bereits beim Tuning von KFz. geschafft, in dem die Strafnorm weiterhin auf die - nicht mehr existenten - Vorschriften der StVZO verwies, obwohl die Regelungen mittlerweile in der neuen FZV aufgegangen sind. Vorübergehende Folge war: Kein Bußgeld und keine Punkte, sondern lediglich - höchstens - das Verbot der Weiterfahrt, wenn eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer bejaht werden konnte. Und auch mit den Lenk- und Ruhezeiten hatte der Gesetzgeber sich einen solchen Fehler geleistet, indem zwar in den einschlägigen Vorschriften entsprechende Verbote formuliert worden sind, diese aber nicht im Bußgeldkatalog unter Strafe gestellt wurden. Auch hier war die vorübergehende Folge: Kein Bußgeld und keine Punkte, sondern lediglich vorübergehendes Verbot der Weiterfahrt. Diese Lücken sind allerdings mittlerweile behoben.

    Entweder schließt der Gesetzgeber also diese Regelungslücke, wenn er das Verbot bezüglich FA-Softair unter Strafe stellen will oder aber er hat die Lücke bewusst gelassen und will sie nicht schließen oder aber er hat die Konsequenz der Verbotsnorm (namentlich: dass diese sich auch auf FA-Softair erstrecken wird) nicht bedacht und er schließt die Lücke deshalb nicht.

    In diesem Sinne...

    P. S.:

    Warum soll also sowas wie Vergesslichkeit nicht auch im WaffG einmal passieren?! Es ist ja nun bekannt, dass der Gesetzgeber zuletzt Gesetze immer auf die Schnelle und mit der heißen Nadel gestrickt hat. Da vergisst man dann schonmal, die Dinge aufeinander abzustimmen, so dass solche Lücken entstehen. Ob die dann geschlossen werden, ist abhängig davon, ob der Gesetzgeber diese bemerkt oder ggf. wissentlich gelassen hat und ob er die Lücke dann auch schließen will oder nicht.

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Das über 0,5 Joule Volauto nicht I.O. sind war schon klar.
    Darauf bezieht sich der Zitierte Text aber nicht.

    Wenn ich es richtig deute wollte der Author wohl drauf hinaus das über 0,5 Joule Waffen ohne :F: Erwerbsschein Pflichtig sind.

    Manchmal sollte man sich wohl Zeit lassen um einen Text zu verstehen.


    Joachim

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    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • @ pupsnase:

    Nein, darauf wollte Ostgathe mit Sicherheit nicht hinaus. Denn die Rechtslage dazu ist klar und gegen Deine Annahme, dass er darauf hinaus wollte, spricht auch bereits die von ihm gewählte Überschrift.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Der Themstarter hat mir der Beitrag ja Recht, wenngleich die Thematik ein Fundstück aus LeDeJu kommt: http://www.waffenrecht.lexdejur.de/waffenrecht/au…t-ohne-sanktion
    Wie schon von ihm gepostet.
    Dort wird ja auch festgestellt, dass das Fehlen einer Strafandrohung offenbar vom Gesetzgeber vergessen wurde. Dennoch kann und wird die nach wie vor verbotene Waffe eingezogen.
    Da wird sicherlich irgendwann mal nachgebessert werden. In § 51 Strafvorschriften braucht nur das Wort Patronenmunition entfallen.

  • @ Jermaine25Bln
    Ich beziehe mich nur auf den von mir Zitierten, unterstrichenen, Text.
    Dort steht ja Sinngemäß das bei einer :F: Waffe keine Erlaubnispflicht vorliegt wenn das :F: fehlt aber eine WBK beantragt werden muß.
    Ich hatte nur das "Andererseits" falsch Interpretiert und stand dort auf dem Schlauch.

    Was den gesamten Text angeht hast Du natürlich völlig recht.


    @ Floppyk
    Es ist doch zur Zeit egal ob es Irgendwann mal nachgebessert wird.

    Und die Welt wird schon nicht untergehen wenn jetzt ein paar Leute mit ihrer 2 Joule Softair den Hinterhof ( oder Wald ) unsicher machen. Ob nun mit oder ohne FA.

    Eingezogen werden Waffen sowieso öfter, auch wenn alles ok ist.
    Ob, wann und wie man die dann wieder bekommt steht oft in den Sternen. Wo ist dann der Unterschied ob alles Legal war oder auf FA umgebaut ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (10. Januar 2011 um 17:44)

  • Ich bin totaler Airsoft Neuling, daher mag man mir diese Fragen entschuldigen, aber:
    Wie sieht es in der Praxis aus, halten sich die deutsche Spieler an diese Bestimmungen? Denn ich könnte mir vorstellen, daß gewisse Spieler doch mit Vollautomatik-Softairs spielen und sich dadurch unfaire Vorteile verschaffen. Oder ist der Vorteil des VA-Modus in der Praxis gar nicht so groß?

    Oder is es eher so, daß deutsche Spieler mit halbautomatischen Softairs auf Veranstaltungen im europäische Ausland ausweichen, um die Waffen dann vor Ort mit Selector Plates auf vollautomatischen Betrieb umzustellen? Bevor ich mehrere Hunderte Euro in dieses Hobby stecke, möchte ich gerne den alltäglichen Ablauf bei einem Softair-Match und alternative Möglichkeiten beleuchten.

    Als Beispiel möchte ich http://www.youtube.com/ dieses Video anführen, in dem ganz klar vollautomatische Softairs auf deutschem Boden zum Einsatz kommen.

  • Ich würde sagen, dass es in jedem Hobby oder Interessengebiet immer wieder ein paar schwarze Schafe gibt, die über die Grenzen schreiten.
    Das dürften allerdings nur die wenigsten sein - der überwiegende Teil hält sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
    Zudem wird untereinander auf Fairness geachtet - ich denke daher, dass ein VA Spieler recht schnell seinen Kram zusammenpacken darf.

    Das Umbauen im Ausland und der Rückbau vor dem Eintritt in den Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes scheint wohl teilweise gängige Praxis zu sein. Ansonsten die Waffe außerhalb von DE lagern, sofern dies möglich ist.


    Woraus schließt du, dass das Video auf deutschem Boden gedreht wurde?
    Außerdem könnten es auch durchaus Airsofts mit einer Mündungsenergie von unter 0,5 Joule sein.
    Die gezeigte Waffe ist eventuell ein A&K M249 - dieses darf VA schießen, da die Energie unter 0,5 Joule liegt und es somit nicht dem Waffg. unterliegt(mit Ausnahme von §42a)

    Edit:
    In den Kommentaren steht, dass einige minderjährige Spieler dabei sind - vermutlich gleichen diese die geringere Energie durch VA-Spielzeug aus, was rechtlich unbedenklich ist. Zudem ist es anscheinend ein Privatgelände

    Zitat

    @292QRF313: Wir haben mehrere U18 Spieler, aber der MG Schütze Lake ist 18 und spielt trotzdem mit 0,5!
    G36Sperrfeuer vor 2 Monaten

    4 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (10. Januar 2011 um 19:20)

  • Dieses "spielen" ist nun in Deutschland sowieso verboten. Offenbar öffentlicher Wald, Jagdrevier. Führen von Anscheinwaffen. Wenn SA > 0,5 Joule ist's sogar Führen von Schusswaffen ohne Erlaubnis.

  • Woraus schließt du, dass das Video auf deutschem Boden gedreht wurde?

    Aus der eindeutig deutschen Fauna :)

    Außerdem könnten es auch durchaus Airsofts mit einer Mündungsenergie von unter 0,5 Joule sein.
    Die gezeigte Waffe ist eventuell ein A&K M249 - dieses darf VA schießen, da die Energie unter 0,5 Joule liegt und es somit nicht dem Waffg. unterliegt

    Edit:
    In den Kommentaren steht, dass einige minderjährige Spieler dabei sind - vermutlich gleichen diese die geringere Energie durch VA-Spielzeug aus, was rechtlich unbedenklich ist. Zudem ist es anscheinend ein Privatgelände

    Ich schließe aus der Videobeschreibung und der eindeutig deutschen Flora auf Deutschland. :)

    Nee, im Ernst, mit der A&K M249 hast Du Recht, da habe ich wohl nicht genau genug hingeschaut. Dennoch muß ich nachhaken, was ändert der Umstand, daß es ein Privatgelände ist, an den gesetzlichen Bestimmungen?

    Einmal editiert, zuletzt von Takama (10. Januar 2011 um 19:32)

  • Ganz einfach: privatgelände (sofern befriedet) bedeutet, du darfst da mit deinen freien waffen (also auch softair über 0,5J) so viel ballern, wie du willst, solange die geschosse das grundstück nicht verlassen können, und du nicht gegen andere gesetze verstößt (auf tiere schießen, postboten bedrohen/beschießen etc. ist natürlich weiterhin verboten).
    die 0,5er dürfen sogar nur nicht "draußen" geführt werden, also machts bei denen auch nichts, selbst wenn die BBs das grundstück verlassen. vorrausgesetzt, sie richten dort keinen schaden an.
    was floppy hier meinte:

    Dieses "spielen" ist nun in Deutschland sowieso verboten. Offenbar öffentlicher Wald, Jagdrevier. Führen von Anscheinwaffen. Wenn SA > 0,5 Joule ist's sogar Führen von Schusswaffen ohne Erlaubnis.


    gilt eben für alles andere, deswegen ist das größte problem, vor dem jedes softairteam steht ein gelände zu finden. groß genug, umzäunt, und genehmigung des besitzers.... nicht leicht, wir suchen seit jahren...

    Im prinzip war es bei 99% aller spiele, bei denen ich war so, dass entweder vollauto ganz verboten war, oder eben nur unter 0,5J erlaubt (ganz verboten macht das kontrollieren einfacher).
    dann gibt es jedoch leute mit sehr schnellen fingern, welche, die sich kleine kurbeln in den abzugsbügel des MG klemmen, und daran kurbeln was das zeug hält, alle 1/8 umdrehung löst einen schuss (immernoch semiautomatisch, weil jeder schuss einzeln ausgelöst) und hin und wieder auch welche, die meinen sie können sich über gesetze hinwegsetzen... die sind aber meist nicht lange da. wesentlich öfter und nerviger sind "highlander", aber darum gehts hier nicht.

    Der Vorteil von Vollauto ist btw. immer relativ: man hat natürlich höhere trefferchancen, aber wird auch leichter entdeckt, als wenn man beim ersten schuss trifft. zudem (nach waffg) weniger energie, daher meist schlechtere qualität und weniger reichweite/präzision. spätestens, wenn es munitionsbegrenzungen im spiel gibt, ist der vorteil meistens dahin, außer evt. im CQB.


    Das heißt: selbst, wenn in dem text alles hundertprozentig stimmt, und man wirklich keinerlei rechtlichen konsequenzen zu fürchten hätte, würde einen doch keiner mitspielen lassen.

    btw. glaube ich, der fehler ist einfach dadurch zustande gekommen, das von denen, die dieses gesetz entworfen und abgesegnet haben keiner ne ahnung von der technik bei softair hat.
    scharfe waffen können vollauto, das wissen sie. freie waffen sind für die meisten luftgewehr/luftpistole. und mal ehrlich, gibts da auch nur ein modell, das man auch nur auf vollauto umbauen könnte?
    völlig normal, das da nicht an solche mini-randsparten wie softair gedacht wird. wer davon ahnung hat, besitzt oder spielt sogar normalerweise selber, wer also nicht sich selbst verbieten würde, hat keine ahnung davon.
    kommen dann nach kurzer google-recherche mit "softair hülse" auch noch lauter 40mm-hülsen oder sniper mit hülsenauswurf zutage, stellen wir fest das "starke" (weil große) waffen offensichtlich patronen haben.

    so ungefähr jedenfalls könnte es gelaufen sein, wenn überhaupt daran gedacht wurde.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

    Einmal editiert, zuletzt von T-gnom (13. Januar 2011 um 12:15)