Hallo Leute,
wie im Titel erwähnt, habe ich ein paar kurze Fragen zur rechtlichen Sitution in Deutschland, wenn es um Softair-Vollautomaten mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,5 Joule geht.
Die rechtliche Lage ist eigentlich klar, die genannten Anscheinswaffen unterliegen seit 2008 einem waffenrechtlichen Verbot. Dennoch bin ich verwirrt, denn dieser Seite http://www.waffenrecht.lexdejur.de zu Folge, gibt es zur Ahndung eines entsprechenden Verstoßes keinen Busgeld/Strafkatalog.
Zudem bieten alle Internet-Händler die entsprechenden vollautomatischen Modelle in Dutschland an. Die Modellnamen und Bezeichnungen entsprechen denen der vollautomatischen, ausländischen. Pendants. Oder sind das bereits extra für den deutschen Markt auf halbautomatischen Betrieb umgebaute Exemplare? Zumindest finde ich keine entsprechenden Passus in der Artikelbeschreibung.
Oder steht der Buchstabe "S" in der Kategoriebezeichnung "S-AEG" für "semi"?
Weiterhin sehe ich in hunderten Videos auf den bekannten Videoplattformen deutsche Spieler auf deutschem Boden mit Softair-Vollautomaten mit Mündungsenergien über 0,5J rumrennen und rumschießen, zumindest sehen sie wie die ausländischen Exemplare aus, die mit teilweise über 2 Joule auf den Händlerseiten ausgezeichnet sind
Nun bin ich vollendst verwirrt, wer kann hier Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus,
euer Takama.