Arbeitsmesser führen

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.062 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2011 um 18:54) ist von Trail_finder.

  • Hallo,
    Ich habe letztens im Baumarkt ein nettes Messer mit 2 Klingen für 10€ gesehen, voll aus Metall, sieht recht gut aus, und hat eben eine Cutter-Klinge, und eine Normale Klinge, KWB steht drauf, ich geh mal davon aus dass das der Hersteller ist. Ich dachte mir wunderbar, bei 10€ kann ich nicht viel falsch machen, und habs mitgenommen.
    Tatsächlich bin ich inzwischen auch ziemlich begeistert von dem Messer, da ich je nach Verwendungszweck die Cutterklinge zb. zum Folienschneiden, und die andere Klinge z.b. zum Holzschnitzen, Gummischneiden oder Hebelarbeiten benutzen kann.
    Das Messer ist recht massiv, stabil und insgesamt so ziemlich unkaputtbar, und des ist nicht schwer zu erkennen dass es als Arbeitsmesser entworfen und Hergestellt wurde.

    Nun mein Problem: Die Klingen lassen sich beide einhändig öffnen, daher ist es doch ein Einhandmesser, und somit verboten oder? Die Einhandöffnung ist meiner Meinung nach aber auch zwingend erforderlich, da ich oft mit einer Hand etwas festhalten muss, während ich mit der anderen das Messer heraushol und öffne.

    Wenn mich nun jemand kontrolliert, und das Messer findet, bekomm ich dann Ärger? Denn das Messer ist (meiner Meinung nach zumindest) klar als Arbeitsmesser zu erkennen, im Baumarkt gekauft, und in meinem Arbeitsbereich, der Landwirtschaft, brauche ich auch ständig ein Messer bei mir, da es oft irgendwas zu schneiden gibt.

    Wenn es hilft kann ich auch ein paar Bilder hochladen.

    Gruß,
    Trueshot

    P.S: Beide Klingen lassen sich einhändig Öffnen, aber NUR DIE CUTTERKLINGE BESITZT EINEN VORSPRUNG FÜR DEN DAUMEN! Die andere Klinge hat lediglich ein Ovales Loch im oberen Bereich. Ist das auch ausschlaggebend?

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  • nein, wenn du es zur arbeit brauchst, ist das kein problen, wenn es auch nach werkzeug aussehen sollte, noch besser, du solltest es dann aber nach möglichkeit nur zur arbeit mitnehmen, um ganz sicherzugehen...
    lg

  • Hi,

    ich hab genau das selbe Messer, in Metallicblau.
    Einhändig kann ma aber nur das kuttermesser richtig öffnen das kleine Schneidemesser dahinter kaum.
    Ich kann mir nicht vorstellen das du da irgendwelche Probleme bekommen könntest.

    Andy

  • Einhändig kann ma aber nur das kuttermesser richtig öffnen das kleine Schneidemesser dahinter kaum.

    Also ich bring beide Klingen getrennt voneinander problemlos einhändig auf. und ich bin jetzt nicht gerade ein Wunderkind was Fingerakrobatik angeht...

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  • Hi,

    ich kann mich irren aber bei Einhandmessern ist doch ein generelles Führverbot???
    Nicht wie bei feststehenden die man ja auch mir mehr wie 12cm Klinge führen darf wenn man einen allgemein anerkannten Grund hat.

    Man denke an die Feuerwehren die Tonnenweise Rettungsmesser abgeben mußten weil diese Fallmesser waren und unter das damalige Verbot fielen.

    Wie gesagt das nur meine Gedanken dazu...

    Gruß Christian

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  • Da währe ich mir nicht so sicher!

    Das da ist eindeutig ein Einhandmesser! Wenn es die Polizei als solches auslegen will kommt sie damit 100% durch.


    Gruß Christian

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  • Also ich bin Fingertechnisch bestimmt nicht ungeschickt, aber aufbekommen tue ich es mit einer Hand kaum bis gar nicht.
    Zur Feuerwehr, wir haben bei uns in der Ffw ein Ähnliches Modell allerdings zusätzlich mit einer Spitze zum Autoscheiben einschlagen.
    Und da haben wir noch nie Probleme gehabt deswegen.


    Andy

  • @ Saalach:
    genau das Messer mein ich.
    Aber was hat das mit dem Sicherungsknopf zu tun? Der ist doch nur dazu da dass sich das Messer nicht ungewollt öffnet oder schließt. Wenn ich das Messer bewusst öffnen will, drücke ich mit dem Daumen auf den Knopf, und drücke mit dem Mittelfinger der selben Hand die Klinge heraus. Dann nehm ich den Daumen und bringe die Klinge in Verriegelungsposition. Alles einhändig.
    Daher dürfte das an der Tatsache dass es sich um ein Einhandmesser handelt nichts ändern.

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  • Nicht das einhändige Öffnen ist das Kriterium zum Einhandmesser, sonders dessen Verriegelung. Die gesetzliche Definition eines Einhandmessers im Sinne des Führverbotes ist etwas anderes, als die landläufige gedachte.
    Wenn es denn nun ein Einhandmesser ist, spielt es keine Rolle, ob es ein "beruflich verwendbares" Messer ist. Das Führverbot gilt nicht, wenn das Führen im Zusammenhang zum ausgeübten Beruf steht.
    Also Dönermesser ohne weiteren Grund in Füßgängerzone geführt - verboten. Dönermessser am offenen Dönerstand - erlaubt. (Mir fällt gerade kein anderes Beispiel ein.)

  • Also versteh ich das richtig:
    In meiner Freizeit darf ich das Messer nicht mitnehmen.
    Wenn ich allerdings auf m Schlepper sitz, und neben mir das Messer liegen hab, oder mit dem Auto von Hof A zu Hof B fahre, ich das Messer dabei hab, und bei eventuellen Kontrollen den Polizisten erkläre dass es sich um ein notwendiges Arbeitsgerät handelt, bin ich aus dem Schneider.

    €: Hab soeben die dazugehörige Gesetzesstelle gefunden: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__42a.html

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    Einmal editiert, zuletzt von Trueshot (5. Januar 2011 um 11:41)

  • Also meine Einschätzung ist das du keine Probleme bei einer Kontrolle bekommen solltest.
    Hör aber in Gottes Namen nicht auf das was ich Dir hier sage das ist nur meine Persönliche Meinung.
    Wenn du zu 100% sicher gehen willst dann fahr mit dem Ding zur nächsten PD und leg den Herren das Ding aufn Tresen und frag nach.
    Ich jedenfalls tu mich da jetzt nicht so runter.


    Andy

  • In meiner Freizeit darf ich das Messer nicht mitnehmen.
    Wenn ich allerdings auf m Schlepper sitz, und neben mir das Messer liegen hab, oder mit dem Auto von Hof A zu Hof B fahre, ich das Messer dabei hab, und bei eventuellen Kontrollen den Polizisten erkläre dass es sich um ein notwendiges Arbeitsgerät handelt, bin ich aus dem Schneider.


    So ist es.
    Ich habe aber noch keine Hinweise gelesen, dass diese Messer auch auf dem Weg zur Arbeit geführt werden dürfen. Jägern ist es auch gestattet, ihre Jagdwaffen auf dem Weg von/zum Revier zu führen. Da warte ich mal auf entsprechende Urteile.

  • Wenn du zu 100% sicher gehen willst dann fahr mit dem Ding zur nächsten PD und leg den Herren das Ding aufn Tresen und frag nach.

    Das kann böse enden!
    Wenns dumm läuft mit Anzeige wegen Verstosses gegen das Waffengesetz und Einzug des Messers!
    Ich würde bestenfalls genaue Fotos mitnehmen und dann Fragen, ansonsten behaupten die noch ich hätte das Messer "geführt" auf dem Weg zu PD, und verknacken mcih...

    Zudem bin ich 100% sicher dass ich von 10 Beamten aus verschiedenen Dienststellen mindestens 15 verschiedene Meinungen bekomm. Aus Erfahrung kann ich sagen dass die Herren sich (zu) oft selber nicht so richtig auskennen.

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  • Hat jemand Erfahrungen bis zu welchem Punkt ich mit der Arbeitsgerät Argumentation argumentieren kann? Also mit diesem Messer warscheinlich Problemlos.
    Aber wie sieht es da mit einem Leatherman Messer wie dem c33, also nur normaler Klinge und Liner-Lock aus? oder anderen Kalibern wie Pohl Force Messern? Würde das auch noch durchgehen? (Das Dolche, Butterflies, Macheten, etc tabu sind ist klar)

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  • Diese - völlig berechtigte und interessante! - Diskussion hier zeigt einnmal mehr, wie schwachsinnig die Gesetzgebung in diesem Staate mittlerweile ist. Da muss man schon Angst haben, vom Gesetzgeber eine verpasst zu bekommen, weil man sein Arbeitsgerät (!) benutzen bzw. einfach nur zur Arbeitsstelle "transportieren" will. Grandios. Ich bin sicher, dass durch das Führverbot der bösen Einhandmesser schon viele Messerstechereien verhindert wurden ....

    Jens :wacko:

  • Es ist im 42a von Messern die Rede und nicht (nur) von Waffen. Daher ist es unerheblich, ob das Messer nun Waffe oder Werkzeug ist. Daher sind vom Führverbot auch lange Küchenmesser betroffen, die nun eindeutig (Küchen-)Werkzeug sind.
    Waffen haben ja im Satz 2 eine eigene Erwähnung.

    Das mal völlig unabhängig vom Sinn und Nutzen des §. Toll finde ich den genauso wenig. Er wird nur unbescholtene Bürger unnötig kriminalisieren, die zu diesem Thema nicht so belesen sind wie wir.

  • Also, zu dem Thema "Wann darf ich mein harmlosen Minieinhandmesser dabei haben?" kann ich folgendes Beitragen.

    Jeder normale Mensch denkt z.B. bei sog. Rettungsmessern an ein praktisches Werkzeug zur evtl. Unfallhilfe etc.
    Nicht so der gemeine Streifenpolizist.

    Die Rettungsmesser haben ja sinnhaftigerweise alle eine Öffnungshilfe an der Klinge. Ich war selber schon in einer Situation in der ich im allergrößten Stress ein einfaches Taschenmesser öffnen wollte um Kleidung zu zerschneiden die nach einem Unfall im Weg war.
    Ich kann aus Erfahrung sagen. (Auf bayrisch) "Da bist a totaler Depp"
    Da wär ich froh gewesen wenn da so ein Nubsi an der Klinge gewesen wär.

    Jedenfalls sind die Rettungsmesser, die zu diesem Zweck beworben und verkauft werden, zumeist Einhandmesser.
    Man könnte jetzt annehmen, daß so ein Messer im Auto ja jederzeit erlaubt wäre weil der allgemein anerkannte Zweck dieser Messer in der Unfallhilfe begründet ist.
    Tja, was soll ich sagen. Nö, isser scheinbar nicht.

    Ich weiß aus erster Hand von einigen Fällen, in denen diese Messer, die ja zumeist griffbereit im Auto liegen, bei Verkehrskontrollen einkassiert und die OWI durchgezogen wurde.

    Ich war mir mal relativ sicher was den allgemein anerkannten Zweck angeht. Aber wenn nicht mal mehr die Unfallhilfe und die evtl. damit verbundene Notwendigkeit eines schnell zu öffnenden Schneidwerkzeugs dazu zählt, weiß ich auch nicht mehr was noch darunter fällt.

    Laut der Aussage eines Polizeibeamten, die ich live mitgekriegt hab, hätte der betreffende "Bösewicht" das Rettungsmesser bis zu seinem Einsatz in einem verschlossenen (!!!) Behältnis aufbewahren müssen und es erst beim Eintreten eines Unfalls herausnehmen dürfen.

    Tja, deshalb wär ich mir da gar nicht so sicher, daß man ein praktisches Messer auf dem Trekker neben sich legen darf wenn mans grad nicht braucht.

    Mein Gott, merkt eigentlich da oben keiner was für einen Schwachsinn die damit angerchtet haben? Oder war das vielleicht Absicht.......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Tja Kentucky,

    kann man nur hoffen das einer ders verbrochen hat oder rückgängig machen kann mit seinem Auto von der Strasse in ein Gewässer rutscht und er sich ohne die Hilfe eines solchen Messers nicht von allein aus dem Fahrzeug retten kann. Dieses Messer muss sich in einer verschlossenen durchsichtigen Plastikbox im Fahrgastraum befinden. Der Schlüssel dazu ist natürlich am Hausschlüsselbund, und der wiederrum im Rucksack im Kofferraum.

    Den Tod und das Messer, das ihm nichts nutzt, vor Augen, muss sich in sein Gedächnis für immer eingebrannt haben, bevor ihn jemand mit einem illigal geführten Rettungsmesser in letzter Sekunde aus seiner Todesfalle befreien kann.

    Grüße!

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]