Abend zusammen.
Ich bin schon länger auf der Suche hier im Forum, finde aber nichts Genaues dazu:
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich die vorgeschriebenen Kennzeichnungen einer Gaspistole (z.B. PTB, Beschuss, 9mm PAK, Sicherheitshinweise, etc.)
überdecke. Also zum Beispiel mit einem geeignetem Deckstift (evtl. vielleicht sogar Edding) das Ganze übermale?
Die Kennzeichen bleiben ja druchaus erhalten, sind bloß nicht mehr ganz so "auffällig"....
Nur zur Erklärung, nicht dass da gleich irgendwelche wilden Spekulationen aufkommen:
Ich habe NICHT vor mit meinen Waffen irgendwelche bösen Sachen anzustellen, sondern ich habe sie in der Virtine stehen und würde daher gerne den "Blickfang" PTB etc. etwas abschwächen... da es aber gelegentlich doch vorkommen kann, dass ich mal eine der "Vitrinen-Waffen" führen möchte, wollte ich dann sicherheitshalber vorher wissen, wie's da rechtlich aussieht.
Wenn da einer was drüber weiß, wäre ich sehr dankbar für Tipps (Wie überdecken?) und Hinweise (Recht?)
Grüße,
Snout