Beitritt in Schützenverein und evtl. WBK

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 6.251 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. August 2010 um 14:23) ist von Wolle58.

  • Reicht es nicht wenn die Disziplin zb. 100m Ordonnanz im Verband (DSB) geschossen wird?
    Muss der eigene Verein vor Ort einen 100m GK-Stand haben?

    Zumindest bei den Waffen, bei denen ein Bedürfnisnachweis beigebracht werden muß (also alle auf grün und die erste auf der gelben), muß die beantragte Waffe im Verein verwendbar sein. Vereine, die keine eigenen GK-Stände haben, schließen deshalb oft Kooperationsverträge mit anderen Klubs ab, um deren Stände zu nutzen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Es gilt:

    Für alles was auf einer grünen WBK kommt, ist ein Einzelbedürfnis pro Waffe nötig, da für jede einzutragende Waffe einen Voreintrag erforderlich ist. Diese muss zwingend auch in dem Verein schießbar sein, was einen zugelassenen Schießstand und passende Disziplin für genau diese Waffe erforderlich macht. Der Verband kann ja kein Bedürfnis für Waffen ausstellen, die nicht über den Verein nutzbar ist. Der Verein bestätigt das Vorhandensein dieser Möglichkeit bzw. der Verband prüft das anhand seiner Unterlagen über diesen Verein. Nicht vergessen: Mit der Bedürfnisbestätigung bescheinigt der Verband, dass der Sportschütze für die Ausübung seines Sportes genau diese (beantragte) Waffenart benötigt. Genau für diese Ausübung ist er ja in einem bestimmten Verein beigetreten.

    Bei der gelben WBK sieht das etwas anderes aus. Für die Erstbeantragung gibt wieder die Bedürfnis wie oben. Da aber die gelbe WBK keinen Voreintrag zum Erwerb von Waffen benötigt, entfällt auch das Einzelbedürfnis. Mit den letzten Änderungen des Waffenrechts ist sichergestellt worden, dass dem Sportschützen auch die Möglichkeit zusätzlich als Gastschütze mit seiner eigenen Waffe schießen darf. Daher hat man die Regelung getroffen, dass eine über der gelben WBK erworbene Waffe grundsätzlich schießsportlich nutzbar sein muss, jedoch nicht zu der Sportordnung des eigenen Verbandes passen muss. Zudem gilt das nur für Waffen, die prinzipiell auf der Gelben eintragungsfähig sind. Das ungeachtet der 2/6 Erwerbsstreckungsgebot, das in der Gesamtheit aller WBK's des Sportschützen gilt.

  • Zitat

    Einige Sachen wie die verschiedenen Vereine/Disziplienen sind zwar noch ein Bissel undurchsichtig für einen Außenstehenden wie mich

    Muss es nicht. Wenn ich dann nochmal erklären darf:

    Es gibt 9 Verbände mit genehmigten Schießsportordnungen, die sich in weitere Unterverbände gliedern können. In diesen Sportordnungen sind genau die Regeln und Disziplinen beschrieben, die die angeschlossenen Vereine ausführen dürfen. So sind in aller Regel jeder Schützenverein an einem Verband angegliedert und offeriert quasi dessen Disziplinen als schießsportliches Angebot an die Mitglieder. Ein Verein kann auch mehreren Verbänden angehören, aber das ist selten.

    Nun hat man als Interessent oft nicht die Wahl zwischen den Verbänden wählen zu können, sondern muss das Angebot eines Schützenvereines in seiner Nähe akzeptieren. Soll heißen - da man nicht direkt den Verband aussucht und diesen beitreten könnte, muss man sich einen Schützenverein aussuchen, der in der erreichbaren Nähe liegt. Dieser gibt dann den Verband vor und somit auch dessen Disziplinen und schießsportliches Angebot.

  • Alles klar...vielen Dank!

    So hatte ich das eigentlich auch alles verstanden.

    Ein schöner K11 :n1: rückt doch so langsam in Reichweite...

    Gruß
    Michel

  • Freut mich, dass du auch diesen Schritt gehen willst. Ich kam damals auch an dem Punkt an wo ich hier mit meinem Hobby nichtmehr weiter kam.

    NUR: Was mir auffällt ist nur, dass der Verein scheinbar hauptsächlich nur KK macht. Also wennde gerade es mehr krachen lassen willst, dann wird der Verein nix sein für dich wie es sich für mich den ersten Eindrücken raus ergab.
    Denn du kannst nicht im KK Verein sein, wenn du einen Karabiner / Selbstlader ( z.B. G3, AK, M16 oder sonstwas) oder großkalibrige Pistole / Revolver haben willst.
    Das musste eben nur voeher sehen.
    Ich ging auch zu meinem Verein hin und habe mit meinem Luftgewehr da erstmal geschossen. Irgendwie ließ ich das KK dazwischen liegen und witmete mich lieber Vorderladerschießen und den Disziplienen Gebrauchsrevolver / Ordonnanzgewehr. Gut für übliche Wettkämpfe werde ich mir jetzt nochmal ein KK mal zulegen um nicht auf die Vereinswaffen angewiesen zu sein, die ich immer neu einstellen muss, womit ich also beim schießen nie wirklich was erreichen kann.

  • Die beantragte Waffe muss im Schützenverein auch nutzbar sein. D.h. wenn der Verein einen KK.-Stand hat, kann man über diesen Verein keine GK Waffe beantragen. Zudem muss die erworbene Waffe zur beantragten Disziplin passen.

    Nun gut. Ohne dir jetzt wirklich widersprechen zu wollen ;) : Nein! Die beantragte Waffe muss nicht im (eigenen) Schützenverein nutzbar sein. Sie muss lediglich der Sportordnung eines der anerkannten Verbände entsprechen. So weit ich richtig informiert bin, ist dies im WaffG auch so formuliert, siehe hier .

    Exempli: Ich habe Luftgewehr und KK geschossen; dies sind die beiden einzig möglichen Kaliber bzw. Disziplinen meines Vereins. Nach der WSK habe ich die WBK (gelb) beantragt, Erstwaffe war bei mir eine Bockdoppelflinte für Trap u. ä. Disziplinen. Eintrag in die WBK verlief völlig problemlos, da ja die Sportordnung meines Verbands (bzw. eines anerkannten Verbands, so war es auch auf dem Fomular angegeben - in diesem Falle des DSB) diese Disziplin innehat. Die beantragte Bockdoppelflinte fällt lt. WaffG unter "(...) Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen (...)". Man muss/kann/sollte also durchaus schauen, welche Waffen(-art) man beantragen will - man muss sie nicht zwingend im (eigenen) Verein schießen können, doch muss sie der Sportordnung eines anerkannten Verbandes entsprechen - und notfalls sollte man einen geeigneten Schießstand nennen können, um das regelmäßige Schießen nachweisen zu können.

  • Es gilt:

    Bei der gelben WBK sieht das etwas anderes aus. Für die Erstbeantragung gibt wieder die Bedürfnis wie oben. Da aber die gelbe WBK keinen Voreintrag zum Erwerb von Waffen benötigt, entfällt auch das Einzelbedürfnis. Mit den letzten Änderungen des Waffenrechts ist sichergestellt worden, dass dem Sportschützen auch die Möglichkeit zusätzlich als Gastschütze mit seiner eigenen Waffe schießen darf. Daher hat man die Regelung getroffen, dass eine über der gelben WBK erworbene Waffe grundsätzlich schießsportlich nutzbar sein muss, jedoch nicht zu der Sportordnung des eigenen Verbandes passen muss.

    EDIT: Na gut, ich bin wieder mal zu spät mit vorigem Beitrag. :pinch:

  • Eben das ist der Punkt. Du musst doch erstmal eine Schießmöglichkeit haben, damit der Verein dir das attestieren kann, dass du zur Leistungssteigerung oder weil der Verein für diese Disziplin nicht über eine geeignete Waffe verfügt du dir eine kaufen kannst.
    Kannst doch nicht einfach in eine KK Verein sein und dann sagen,- ich will hier im Wurftaubenverein XY dann später mal mit der Waffe trainieren. das geht für mein Dafürhalten nicht.
    Bei meiner Beantragung musste ich die Schießstätten nachweisen, wo ich schieße und eben das über das Bedürfniss der Leistungssteigerung / weil der Verein für die Disziplin eine eigene Waffe hat nachweisen und das musste der Verein mir schriftlich geben und das ganze musste nochmal von unserer Bürger Schützengesellschaft gegengezeichnet werden, dass diese Disziplinen da auch geschossen werden.

    EDIT:
    Andere Bundesländer, andere Ortnungsämter andere Gesetze ;) . Ist bei mir auch zwischen Stadt und Landkreis ein himmelweiter Unterschied. Liegt vieles auch an der Gnade des Sachbearbeiters.

  • Wie sieht es eigendlich aus, Wenn man irgenwann wieder aus dem Verein austritt? Denn bestehr ja keinerlei Bedürfniss mehr :huh:. Muss man denn die Waffen wieder abgeben/verkaufen???

    :n11::n11::n11:

  • Das is ja n starkes Stück! Also muss ich mein Leben lang in einem Verein sein, auch wenn ich villeicht irgendwann eine Pause einlegen will/muss oder schlicht und einfach keine Lust hab und auch dann Vereinsgelder bezahlen?! Was für ein Bedürfniss haben Sammler mit der roten WBK eigendlich vorzuweisen? Das sind denn ja die Einzigen die völlig unabhängig sind...

    :n11::n11::n11:

  • Als Schütze mus der Verein deinen Austritt melden. Sprich du hast noche einige Monate Zeit die Waffen zu verkloppen.
    Sammler haben das ein wenig anders. Da ist das Bedürfniss nicht der Verein. Die müssen vorher festlegen was sie sammeln wollen und das von einem Gutachter als Bedüfniss und historisch interessant nachweisen. Dazu sollte man im Vorfeld belesen sein.
    Wär das Gutachten nicht so teuer ( bin Student) hätte ich mir anstatt meiner gelb / grünen WBK auch eine rote geholt.
    Muss eben jeder selbst wissen.

  • Richtig.
    Ohne Bedürfnis keine Waffe. Wer das Bedürfnis selbst nicht aufrecht erhält, muss die Waffe(n) abgeben. Man muss jedoch unterscheiden, woher das Bedürfnis kommt. Wie schon richtig erwähnt würde, verliert der Sportschütze sein Bedürfnis zum Besitz einer Schusswaffe mit Austritt aus dem Verein. Jedoch kann er den Verein wechseln.

    Da Jäger und Sammler mit Schützenvereinen und das Bedüfnis über diesen nicht benötigen, betrifft sie auch keine Vereinsbindung. Aber der Jäger muss seinen Jagdschein dauerhaft lösen. Der Sammler ist von diesen Zwängen frei. Das ist mit ein Grund, warum es schwierig ist, eine rote WBK anerkannt zu bekommen. Allerdings dürfen Waffen auf Rot nicht dauerhaft zum sportlichen Schießen genutzt werden.

    Alle müssen dennoch aufpassen, dass sie ihre Eignung zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen nicht durch den Verlust der Zuverlässigkeit oder pers. Eignung verlieren. Den diese Bedigung ist für alle gleich.

  • ...... Was für ein Bedürfniss haben Sammler mit der roten WBK eigendlich vorzuweisen? Das sind denn ja die Einzigen die völlig unabhängig sind...

    nein, sind die auch nicht, entweder sind es Sachverständige usw. die wenn sie ihren Job aufgeben auch wieder den ganz normalen Zirkus erdulden müssen oder halt Sammler und die sammeln halt, erschaffen damit z.t. großartige kulturhistorische Werte. Und auch die werden getrietzt, so gab es wohl schon Fälle das Sammler angeschrieben wurden, weil sie zu lange nichts zu ihrer Sammlung hinzugefügt, sprich hinzugekauft haben. Von finanziellen Engpässen und der einfachen Tatsache das ernsthafte Sammler nicht mach purer Masse anhäufen sondern gezielte Stücke suchen die z.T. nur sehr schwer zu bekommen sind und es die Einschränkungen auf spezielle Sammelgebiete und Zeiträume auch nicht wirklich vereinfachen, haben SB noch nie gehört.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Langsam

    Die rote WBK kann einmal für die normale Privatperson als Sammler-WBK mit zwei Themenausrichtungen ausgestellt werden. Das ist eine kultur-historische Sammlung oder eine technisch-wissentschaftliche Ausrichtung eines genau beschriebenen Themas, bzw. Sammelgebietes.
    Eine Sachverständigten WBK hat mit dem Sammeln nichts zu tun. Er bekommt eine Erlaubnis, um auf unkmpliziertem Wege Schusswaffen für eine technische Begutachtung erwerben zu dürfen. Das ist beruflich zu sehen und hat nichts mit einer Sammelleidenschaft zu tun. Er hat mit dieser Erlaubnis auch andere Meldefristen zum Eintrag, als alle anderen WBK-Inhaber.

  • Floppyk: ehm ja und hab ich was anderes geschrieben?
    einmal die Sachverständigen und einmal die Sammler - beide haben rote WBK und beide haben waffenrechtl. damit eine relativ privilegierte Stellung.
    Wobei Privilegien immer nur die Verschonung von Drangsal sind. Freiheit ist was Anderes.

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  • Also sagen wir der Sammler möchte gerne z.B. Karabiner aus dem 2.WK sammeln. Ich versteh das nicht ganz, was rechtfertigt denn, das er die rote wbk bekommt? Muss er einfach Interesse daran haben und sich damit gut auskennen?

    :n11::n11::n11:

  • nick285:
    einfach gesagt: ja: Interesse und Fachkunde (neben Zuverlässigkeit usw. aber das ist ja selbstverfreilich), und diese sind dem Amt nachzuweisen und da liegt dann der Hase im Pfeffer, der Teufel liegt da regelmäßig im Detail.

    Wenn das so ganz einfach wäre, hätte ich es schon mit Patronenwaffen mit Konstruktionsjahr von 1872 bis 1989 oder so versucht. :D

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  • Also sagen wir der Sammler möchte gerne z.B. Karabiner aus dem 2.WK sammeln.


    Damit hast schon mal den wichtigsten Schritt zur roten Sammler-WBK getan. Die dann folgensten Schritte sind aber schwieriger, denn es geht um Glaubhaftmachung des Sammelbedürfnisses. Da es keine Zeit- oder Fleißvorgaben gibt und auch keine Vereinbindung, ist gerade die Glaubhaftmachung der Knackepunkt.


    Sammelgebiet genau überlegen und schriftlich festlegen
    Alle damit im Zusammenhang angeschafften Dinge auflisten benennen. Das können Dekowaffen, Zubehör und natürlich Literatur sein.
    Mit dem SB reden, was genau er für die Glaubhaftmachung des Sammelbedürfnis haben möchte
    Waffensachkunde für Sammler nötig (~ 150 €)
    Wahrscheinlich wird der SB ein Gutchten verlangen. Gutchter suchen, mit ihm das gewünschte Sammelgebiet besprechen. Er fertigt dann ein auf den künftigen Sammler zugeschnittenes Gutachten (ca. 500 - 1000 €)
    Dem Sammelgebit angemesserer Tresor anschaffen.
    Umfangreichen Antrag einreichen
    Ausstellung der Roten abwarten. Gebühren z.Zt. 204 €

    Wichtig ist den Sammelweg genau mit dem SB besprechen, damit die Sache nicht in eine Sackgasse läuft, die dann zum Schluss nicht genehmigt wird. Ist aber ein Gutachten auf dem Tisch, steht in aller Regel einer Genehmigung nichts im Wege.

    Noch was.
    Eine kultur-historische Sammlung kann nur aus Waffen bestehen, die nach heutigem Stand vor 1945 sind. Danach kontruierte Waffen gelten als neuzeitlich und haben keine kultur-historische Bedeutung.
    Eine technisch-wissentschaftlich Sammlung wird ein Sammelanfänger kaum begründen können.
    Jedes begonnenes Sammelgebiet kann später erweitert werden. Daher mit kleinen, überschaubaren Sammelgebiet beginnen. Das steigert auch die Chancen zur Anerkennung.

  • So siehts auch. Und das kann man steigern bis man zu einer Formulierung kommt " Gebrauchswaffen Kurz und Lagwaffen inclusive deren Munition". Wobei ich damit auch gleich einen weiteren Knackpunkt anspreche. Als Sammler hast du in der Regel keine Munitionserwerbsberechtigung. Sprich Waffen besitzen ja, Munition dazu kaufen nein.
    Das kann sich über eine Munitionssammelkarte wieder ergeben. dann biste letztlich frei, dann kannste schießen wann und wo du willst, insofern der Gastschützenverein einen Schießstand dafür hat und dich schießen lässt.

    Ist aber wie gesagt komplizierter als einfach nur als Sportschütze das Bedürfniss zu haben.
    Sachkunde würd von den Verbänden gegeben,- dann musste nicht zu so teueren Veranstaltern wie FloppyK gehen ( kleiner Spaß , du weißt ja wie ichs meine ^^) , da kostet dich die Sachkunde um die 20-35€ ( letzteres war es bei mir dieses Jahr).
    Die kannste je nach Verband wie er das reglementiert nach 1 Jahr Vereinszugehörigkeit machen ( bei manchen auch eher, unser Verband wollte z.B. des die Leute die da sitzen 1 Jahr im Verein sind , damit sie erfahrender sind. Gut mit KK und LG/LP kannten sie sich aus aber mit richtigen Waffen wars das auch).
    Wennde gleich 2 WBKs haben willst ( gelbe Schützen WBK für Langwaffe, grüne für die Kurzwaffen) kostet das je nach Behörte bei 130€ incl. der Eintragungen.
    Eintragungen in die gelbe WBK kosten bei 13€ pro Waffe die du eintragen willst.

    Naja aber dazu haste ja ein jahr Zeit drauf anzusparen.
    Ich kann dir nur einen Hinweis geben: KK Langwaffen Waffen sind bei gleichwertiger Güte teurer als Ordonnanzgewehre ^^
    Da sag ich nur ab 50 € bekommste nen Mosin Nagant ,- nen KK zum treffen erst ab 150€-200€ ^^