Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 11.484 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. August 2010 um 01:48) ist von Hermann.Bergner.

  • Da SS190-Munition ja nun CIP-geprüft ist, stellt sich mir die Frage, ob man sich wohl eine PS90 auch bei uns Langweilern(D) auf WBK zulegen kann?
    theoretisch müsste sich der Verschluss doch so abändern lassen, dass die von Halbautomat zu Geradezugrepetierer wird und währe dann ja auch für Sportschützen erreichbar...
    ...die Frage ist ob diese ganz, ganz böse Munition dazu erlaubt ist(und damit die ganze Plattform)? ;)

    Da die ja nun CIP-geprüft ist, steht dem doch nichts im Weg, solange man die aus keiner KW verschiesst, oder seh ich das falsch?

    Liebe Grüßele

  • Moinsen,

    CIP hin oder her, die werden wir leider nicht kriegen. Denk da mal an die PSM!

    Ich hätte auch nichts gegen eine MP 7 als Fangschusswaffe. Wenn man mal so am Träumen ist.

    Ich bin mal gespannt, ob wir auf Dauer die 7,63 Mauser/7,62 Tok. als Mun. behalten werden. Wenn sich nämlich so Sch....hausparolen im Polizeibereich bewahrheiten sollten, soll diese Mun. verboten werden, da sie im Ruf steht SK1-Westen zu "knacken"!

    Gruss

    Thomas

  • Die Munition aus der Kurzwaffe ist ja verboten, aber ich nehme mal an die PS90 ist länger als 60cm :D

    Das Modell gibt es ja auch in verschiedenen Modellen, sogar eine Sportversion.
    Von daher wurde ich mal vermuten, dass man sich die Waffe ohne Probleme importieren (lassen) kann und sie dann als Selbstlader einträgt.

    Als Geradezugrepetierer ist ein bisschen doof, oder? :P
    Da wäre es ja noch besser, wenn man sich ein KK System in den Schaft einbaut...

    jaja, so ist das...

  • Hallo Hermann Berger absolut nein da die Mun speziell entwickelt wurde um Schutzwesten zu durchschlagen ist diese Mun in D verboten. Ausserdem für welche Zwecke willst du denn diese Art von Mun einsetzen? Selbst die Mun der H&K MP7 ist verboten aus dem selben Grund. Ferner sind selbst Pistolen die ehemals legal waren aus dem Grunde verboten. So auch die 5,45x39 die bis zur Waffenrechtsnovellierung erlaubt war.
    Seither sind alle Kurzwaffenkaliber die geeignet bzw. mit dem Zweck entwickelt wurden Schutzwesten zu druchschlagen verboten.
    Gruss
    Andreas

  • Leute, kann es sein, dass ihr da Kurzwaffen und Langwaffen in einen Pott werft?


    Natürlich sind in Großkaliberlangwaffen Patronen erlaubt die Kugelsichere Westen durchschlagen könnten, wie sonst wären so Patronen wie .17 Remington erlaubt?
    Da müsste man aber verdächtig viele Jagdwaffen aus dem Verkehr ziehen, wenn jetzt nichtmal mehr .222 erlaubt wäre 8|

    jaja, so ist das...

  • Jogi der Gesetzgeber unterscheidet mun die nur zu dem Zweck entwickelt wurde Schutzwesten zu durchschlagen, und Langwaffenpatronen aus Kurzwaffen. Wobei die Taurus Tracker im Kaliber 17 hmr in D auch nicht erlaubt ist. Was diese Waffen kaliber bombi angeht bin ich mir nicht sicher aber das die obengenannte Mun genau wie auch die von H&K entwickelte Mun in D verboten ist da bin ich mir sicher da auch die Russische PSM nicht mal altbesitz eine BKA ausnahmegenehmigung bekam. Und die ist schwächer auf der Brust als die der P90.
    Und da spielt es auch keine Rolle ob aus Kurz oder Langwaffe diese Mun ist speziell für den Zweck entwickelt worden um Die Schutzwesten zu durchschlagen und von daher in D verboten.
    gruss
    Andreas

  • @ jogi

    aber mal unter uns, was will ich mit einer scharfen Waffe die ich mangels Mun. nicht verwenden kann?
    Solange ich nicht die Mill. auf dem Konto habe und ich als Mäzen im Waffensektor tätig werden kann, nutzt mir eine solche Waffe, egal elchen Kalibers oder sei es eine KW oder LW nichts, wenn ich sie nicht auch verwenden kann.
    Meine Meinung!

    Gruss

    Thomas

  • Da SS190-Munition ja nun CIP-geprüft ist, stellt sich mir die Frage, ob man sich wohl eine PS90 auch bei uns Langweilern(D) auf WBK zulegen kann?
    theoretisch müsste sich der Verschluss doch so abändern lassen, dass die von Halbautomat zu Geradezugrepetierer wird und währe dann ja auch für Sportschützen erreichbar...
    ...die Frage ist ob diese ganz, ganz böse Munition dazu erlaubt ist(und damit die ganze Plattform)? ;)

    Da die ja nun CIP-geprüft ist, steht dem doch nichts im Weg, solange man die aus keiner KW verschiesst, oder seh ich das falsch?

    Liebe Grüßele


    Wenn ich richtig geschaiut habe, ist die PS90 eine vollatomatische Waffe in Bullpubausführung, die eine Lauflänge von 23,6 cm hat und Munition 5,7x28 mm verschießt.
    http://en.wikipedia.org/wiki/FN_P90

    Somit ist zusagen:
    Es ist zwar richtig, dass der normale Erwerb von Munition nur für CIP-zugelassene Sorten gilt. Einzog der Sammler mit MES ist davon frei. Eine CIP Zulassung bedeutet, dass diese Munition den internationalen Bestimmungen und Vorgaben des CIP Komitee entsprechen und in einem Land geprüft wurde, dass der CIP Gemeinschaft angehört. Aber dennoch steht diese Munitionssorte in Deutschland unter dem Verbot und ist völlig unabhängig der CIP Zulassung in Privathände verboten. (Anlage 2 WaffG)

    Eine vollautomatische Waffe kann nicht (zum Halbautomat oder Repetierer) umgebaut werden, weil diese Waffe einem Verbot unterliegt. Selbst ein Büchsenmache müsste dafür eine Ausnahmegenehmigung erwirken, um diese erstmal bearbeiten zu dürfen. Ausnahmen haben nur einige wenige alte Vollautomaten, daher sind Umbauten der Thomsen beispielsweise erhältlich. Alle anderen Vollautomaten sind Nachbauten und sind eben nicht aus originalen Waffen entstanden. Neuzeitliche Vollautomaten sind per se nicht umbaubar.

    Halbautomatische Langwaffen mit Aussehen einer Vollautomatischen Kriegswaffe sind vom sportlichen Schießen ausgenommenmit, wenn die Lauflänge unter 42 cm , oder im Bulpupdeseign oder sie Munition mit einer Hülsenlänge unter 40 mm verschießt. (§ 6 AwaffV)

    Nachtrag. Lt. Wiki soll es eine halbautomatische Sportversion geben. Aber wegen § 6 dürfte sie in D. auch für den Sportschützen nicht erhältlich sein.

  • ... da auch die Russische PSM nicht mal altbesitz eine BKA ausnahmegenehmigung bekam.

    Das stimmt so nicht da ich mindestens einen Sammler kenne der die PSM mit BKA Ausnahmegenehmigung besitzt (auch "Altbesitz").

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Im Kaliber 5.7x28 gibt es sehr viele verschiedene Munitionssorten von FN, die SS190 ist nur eine Variante. Daneben gibt es auch noch die L191 (Leuchtspur), SB193 (Unterschall), SS195LF (zivil), SS197SR (zivil) und SS198LF (bleifrei). Eingestellt wurden mittlerweile SS90 (Prototyp für die Munition), SS192 (Hohlspitz), T194 (Trainings-Munition) und SS196SR (Vorgänger der 197er). Der Hersteller Elite Ammunition stellt übrigens auch 5.7x28 Munition her.

    Die angesprochene SS190 ist in der Lage Schutzwesten zu durchschlagen und sie wird von FN auch nur an "law enforcement and military" verkauft - daher ohnehin nicht zu bekommen.

    Übrigens wurde die 5.7x28 gleichzeitig für Five seveN als auch P90 entwickelt - also für beides optimiert, nicht nur für eine Lang- oder Kurzwaffe gebaut.

    In der Schweiz gibt es die Five seveN schon seit längerem zu kaufen, das gleiche gilt für dazugehörige Munition.

    Die PS90 hat mit dem 16" Lauf eine Gesamtlänge von 66,7cm und würde damit in Österreich als Langwaffe durchgehen.

    Mich würde übrigens eine Quellenangabe interessieren wonach die SS190 jetzt CIP-geprüft sein soll.

    Gruß Georg

    Edit: Für Klaus: es ging die ganze Zeit ausdrücklich um die PS90, nicht um die P90. Und das ist die zivile, halbautomatische Variante mit überlangem Lauf. Genau lesen ;)

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • nee, die frage, die ich vorhin aus übermüdung sinnlos gestellt habe, erübrigt sich von alleine:

    unter 40mm hülsenlänge dürfen wir ja wegen dem "indirekten AK-paragraphen" eh nicht haben und geradezugrepetierer, weil man ja als sportschütze nichts halbautomatisches haben darf, wo der verschluss hinter dem abzug liegt.
    naja und mit dem westen knacken: wie vor mir ja gesagt wurde - bitte keine KW und LW in einen Topf schmeissen...die .223R übertrifft die leistung der 5.7x28 deutlich.

    es geht eben nur darum, dass eine pistole selben kalibers zu viel schaden bei zu geringer größe anrichten kann, weswegen die das muffensausen kriegen...ähnlich wie mit dem paragraph, das schrotflinten keinen pistolengriff haben dürfen...

    IHR DA OBEN - VERTRAUT UNS DOCH MAL EIN WENIG :thumbdown:

    @ Promo:nee, sorry war ein denkfehler von mir die ss190 meinte ich nicht - hab sie über einen kamm mit allen 5.7x28 geschehrt...

  • unter 40mm hülsenlänge dürfen wir ja wegen dem "indirekten AK-paragraphen" eh nicht haben und geradezugrepetierer, weil man ja als sportschütze nichts halbautomatisches haben darf, wo der verschluss hinter dem abzug liegt.

    Nein, so nicht ganz richtig. Denn das Verbot gilt für Waffen und ganz bestimmte Mnunition, die ausschließlich für Behördenwaffen gedacht ist, sowie für bestimmte mehrschüssige Kurzwaffen im Kaliber für Zentralfeuermunition unter 6,3 mm. Das triff vollumfänglich für die 5,7 x 28 zu, denn es gibt keine zivile Waffe in diesem Kaliber.
    Kalaschnikovmunition ist nicht für den Sportschützen verboten und auch sportlich verwendbar, sofern die Waffe nicht unter dem § 6 AwaffV fällt.

  • weil man ja als sportschütze nichts halbautomatisches haben darf, wo der verschluss hinter dem abzug liegt.


    Ich hab grad mal im WaffG geblättert und konnte dahu nix finden, und bei uns aufm Stand sieht man auch öfter eine nette ältere Dame mit AUG-Z... von wann ist denn die Regelung?

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • von wann ist denn die Regelung?

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

    AWaffV
    Ausfertigungsdatum: 27.10.2003
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 G v 17.7.2009 I 2062
    Mittelbar geändert durch Art. 3 Abs. 4 G v. 17.7.2009 I 2062

    § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

    (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
    1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
    2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

    a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

    b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen)
    oder
    c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40
    Millimeter beträgt;

    3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn
    Patronen hat.

  • genau das war der passus...danke floppyk - ich selbst kont ihn grad nicht finden...;-)

    aber der gesetzestext besagt eben patronen mit einer hülsenlänge von unter 40mm...was auch leider kleinkaliber einschliesst, weil die vergessen haben aus munition zentralfeuermunition zu machen!
    also schön wars zu träumen...

    ...und was die zentralfeuermunition für KW unter 6,3mm angeht...wenn eine randzünderpatrone mit genügend energie auf den markt kommt um sk1-westen zu durchschlagen, wird der passus wahrscheinlich so abgeändert, dass mann nur noch zentralfeuer über 9mm verwenden darf - und dann auch nur subsonic...wegen zu hohem schadenspotenzial bei supersonic oder CIP +P, geschweige denn +P+

    bei den ganzen gesetzten und einschränkungen(unter anderem den taschenlampen-§) kommt es einem fast schon so vor, als ob der staat angst vor einem besser ausgerüstetem bürger hat, als seine eigene exekutive es ist...fast schon als ob die spitze wüsste, dass wenn hier mal richtig die k..cke am dampfen sein sollte, sie wohl vollkammen überfordert währen und ausrüstungstechnisch unterlegen...ich finde statt uns immer mehr und mehr zu verbieten, einfach mal die eigenen reihen besser ausrüsten...dann haben auch mehr leute lust für papa staat zu arbeiten(und nicht für private militärfirmen) und ihr müsst keine angst mehr vor euren eigenen bürgern haben...

    ...nur son tipp ;)

  • Das triff vollumfänglich für die 5,7 x 28 zu, denn es gibt keine zivile Waffe in diesem Kaliber.


    Das ist Blödsinn. Die PS90 ist eine vollkommen zivile Waffe in diesem Kaliber, ebenfalls würde ich die Five seveN als zivile Waffe in diesem Kaliber einstufen. Die meisten Five seveN sind ja auch bei Polizeibehörden im Einsatz, nicht im militärischen Bereich. Und Polizeiwaffen würde ich zum Großteil als zivile Waffen einstufen (P99, P7, P226, .. etc. - was eure Polizisten so führen), die würdest du doch nicht genauso wie die Five seveN von den zivilen Waffen ausschließen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Es soll auch noch andere Länder als Deutschland geben wo es zivile Waffen gibt. Wenn sich dein Begriff "zivile Waffen" nur auf Deutschland beschränkt, dann ist das deine Sache.

    Und nur weil etwas nicht angeboten wird, heißt dies nicht dass es das nicht gibt. Jemand im IWÖ Forum hat sich auch selbst die 5.7x28mm Munition aus den Staaten importiert. Waffe dazu kam aus der Schweiz. Dass der Büchsenmacher an der Ecke nicht unbedingt alles lagernd hat oder es bestellen kann, ist wohl auch klar.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Sorry Georg Der Themenstarter ist aus Deutschland, er erwähnt eine (deutsche) WBK und fragt nach Kauf auf dieser.
    Ich denke, sie ist in keiner Version in Deutschland auf privater WBK erhältlich, aus genannten Gründen erst Recht nicht für Sportschützem. Aber ich irre mich im Sinne für den Sportschützen gerne.
    Ob sie irgendwo anders erhältlich ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

  • Das ist Blödsinn. Die PS90 ist eine vollkommen zivile Waffe in diesem Kaliber, ebenfalls würde ich die Five seveN als zivile Waffe in diesem Kaliber einstufen. Die meisten Five seveN sind ja auch bei Polizeibehörden im Einsatz, nicht im militärischen Bereich. Und Polizeiwaffen würde ich zum Großteil als zivile Waffen einstufen (P99, P7, P226, .. etc. - was eure Polizisten so führen), die würdest du doch nicht genauso wie die Five seveN von den zivilen Waffen ausschließen.

    Gruß Georg

    naja, die grenzen zwischen zivilen waffen und militärwaffen sind ja bekanntlich fliessend - was macht den unterschied zwischen der eindeutig militärischen COLT M16 DMR und einer AR15 mit ACOG?der längere lauf?ein guter scharfschütze schiesst auch mit ner zwille sicher :thumbup: aber die fiveseven fällt bei mir auf jeden fall in die rubrik taktische waffen: ihre ganze konzeption zielt doch nur darauf ab in einer möglichst schnellen schussfolge einen möglichst geringen streukreis von panzerknackern zu erzeugen...aber die PS90 währe in eben mein rucksacktauglicher SL8-abklatsch geworden*...

    schade, schade ;(

    *natürlich nur im verschlossenen hartschalenkoffer ;)