Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 10.028 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2010 um 14:34) ist von Hermann.Bergner.

  • Ich habe eine kurze frage und zwar brauche ich dringend ein Programm und frage mich nun ob diese Seite: http://www.emuparadise.org/ legal ist?
    Und was genau passiert wenn das illegal ist und die mich dabei erwischen? (Wäre mein erstes mal).
    Danke schonmal für alle Antworten ;)

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Hab mir das jetzt nicht genau angesehen, wenns um Emulatoren und die ROMs geht, ist das (soweit ich weiß) legal wenn du die Originale besitzt.

    Hab ich also nen SNES hier rumfliegen mit Donkey Kong Country und ich zieh mir nen SNES Emu mit DKC ROM, mach ich mich nicht strafbar. Besitz ich allerdings eins der Dinge nicht, ist das wieder was anderes.....

    Ich sag mal so, ich bezweifle, dass du Probleme wegen einem Emulator kriegen wirst, auch wenn du die Spiele nicht hast.... Trotzdem wird über das Thema in vielen Foren eher nicht offen diskutiert, weil das an die Warez Thematik angrenzt und eben leicht illegal verwendet werden kann.

    Ich weiß nicht ob sich das so auch auf jede Software anwenden lässt (du hast "Programm" geschrieben). Ich kenn das so nur mit Konsolenspielen.

  • Ja ich rede von einem Konsolen(PSP)-Spiel. Was passiert den wenn ich erwischt werde?

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Du wirst warscheinlich eine Strafanzeige bekommen und mit einer Geld-Strafe rechnen müssen

    MfG JohnWayne

    Nö,das gibt wenn überhaupt erst mal ein Abmahnung mit einer Rechnung dabei von einem Anwalt.

    Den Staatsanwalt interesiert das erst mal gar nicht.

    Man braucht heute keine Anzeige mehr um die Daten vom Provider zu bekommen.......

    Die bekommen wenn sie deine IP geloggt haben, deine Daten direkt von deinem Provider per Auskunftsverfahren,du erfährst davon erst mal nichts bis du die Abmahnung hast. ;(

    So ist das mittlereweile :cry:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Probleme gibt es nur wenn Du in einer Tauschbörse runterlädst, da Du dann den downgeloadeten Content auch automatisch anbietest (Verbreitung) und das ist strafbar, aber auch das einzige was nachweisbar ist (über die IP). Lädst Du einfach irgendwo von einer Seite runter und den Content nicht gleichzeitig hoch (zb bei diesen Rapid Hostern), dann passiert überhaupt nichts.

    Die bekommen wenn sie deine IP geloggt haben, deine Daten direkt von deinem Provider per Auskunftsverfahren,du erfährst davon erst mal nichts bis du die Abmahnung hast. ;(


    Die IP alleine ist nutzlos. Den Inhaber der IP bekommt nur die Staatsanwaltschaft. Dazu wird nach geloggter IP Anzeige gegen Unbekannt erstattet und nach Einstellung des Verfahrens Akteneinsicht genommen. So gelangen die Abmahnzecken dann an den tatsächlichen Nutzer hinter der IP. Wenn die Abmahnung in's Haus flattert ist der strafrechtliche Teil bereits eingestellt.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Die IP alleine ist nutzlos. Den Inhaber der IP bekommt nur die Staatsanwaltschaft.


    Über § 101 UrhG kommen die auch ohne Staatsanwalt über die IP an den Anschlussinhaber....

    Achja: Täuscht euch mal nicht, wann schon gewerbliches ausmaß angenommen wird ==> 1xKinofilm, 1xMusikalbum....bei Programmen wie Adobe CS dürfte es ähnlich aussehen...ohne dass ich jetzt weiß welches prog der TE eig. will...:)

    x Röhm RG 59 x Röhm RG 9 x Valtro mod. 98 civil x H&K USP x

  • Sofern ich da nicht was übersehe oder falsch verstehe, widerspricht dir dein Paragraph:

    Zitat

    Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist.

  • Die IP alleine ist nutzlos. Den Inhaber der IP bekommt nur die Staatsanwaltschaft. Dazu wird nach geloggter IP Anzeige gegen Unbekannt erstattet und nach Einstellung des Verfahrens Akteneinsicht genommen


    Mittels richterlichen Beschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abschn. 9 UrhG gehts auch ohne Anzeige.
    Hier wird durch den Abmahner bei dem zuständigen Landgericht ein Antrag gestellt, der etwa vergleichbar ist mit einer Einstweiligen Verfügung.


    Abmahner verwenden meist dieses Auskunftsverfahren,da werden hunderte von geloggten IP´s auf einmal abgefragt und mit einem Beschluss rausgegeben,z.b.: die Telekom hat dafür sogar eine eigene automatisierte Schnittstelle eingerichtet und kasiert pro Abfrage eine Gebühr ,einSchelm wer böses dabei denkt...........

    Bei der Menge an Abmahnungen die jedes Jahr erteilt werden,kämen die Staatsanwälte mit der Bearbeitung nicht mehr nach,da ist dieses Verfahren den Abmahnern lieber.

    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Da ich juristisch nicht so bewandert bin schliesse ich dadraus das mir nichts passieren kann?
    Ich hab das nicht so ganz verstanden ;(

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Da schließt du falsch. VERMUTLICH wird nix passieren. Garantieren kann man dir das nur, wenn du buntes Papier in die Hand nimmst und den Mist im Laden kaufst.

    Im Übrigen würd ich den Thread dann bald gut sein lassen, ich glaub wir haben ALLE verstanden, was du auf der Seite dort willst.

    Zitat

    II. Keine Diskussion in Deutschland illegaler Gegenstände oder Handlungen

  • Wenn du erwischt wirst dann gibt es eine Geldstrafe
    z.B. eine Bekannte hat fürs Musikrunterladen 400€ Strafe bekommen

    Ganz sicher, dass es eine Geldstrafe war? Geldstrafe wird eigentlich nur nach einem Gerichtsurteil fällig.
    Kann es sein, dass die Bekannte von irgend einem dubiosen Rechtsanwalt Post bekommen hat mit der Aufforderung, Geld zu zahlen, weil ansonsten gaaaanz böse Sachen eingeleitet werden? Ich frage nur, weil mir der Betrag von 400 Euro irgendwie bekannt vorkommt... Es gibt da windige Anwälte, die sich auf die Abmahnerei spezialisiert haben. Die verschicken Abmahnungen (wäre ich weniger nett, würde ich sagen: Erpresserbriefe) und fordern darin, Geld zu zahlen wegen Verletzung von Urheberrechten. Würde man das nicht tun, dann würden Gerichte, Inkasso-Unternehmen und Tod und Teufel eingeschaltet. Dabei wird natürlich darauf gebaut, dass sich die Leute einschüchtern lassen und zahlen. X(
    Ich hatte mit solchen Typen noch nicht zu tun, aber ein Bekannter von mir. Und von dem wollte man auch (so ein Zufall) 400 Euro. Dessen Eltern haben aber über ihre Rechtsschutz einen Anwalt konsultiert, und der meinte: NICHT bezahlen. Letztendlich wurde dann auch nichts bezahlt, und die haben nie wieder Post von diesem hochanständigen Abmahn-Anwalt bekommen.
    Also falls jemand von euch auch mal derartige Briefchen bekommen sollte: NICHT gleich in Panik diesen ********** leicht verdientes Geld in den Rachen werfen, sondern abwarten und - wenn nötig - Hilfe bei der Rechtsschutz, Anwalt oder dergleichen einholen!

  • Eastwood: naja, ganz so auf die leichte schulter würde ich das auch nicht nehmen...in der zeit der nicht zu stoppenden illegalen vervielfältigungen einer datei sind abmahngelder ein fest eingeplanter profit aus dem produkt. meine frau arbeitet als sachbearbeiterin bei ner investitionsbank, da sind ihr auch schon businesspläne untergekommen, in denen der voraussichtliche jahresumsatz durch abmahnen in die rentabilitätsvorschau einbezogen wurde...heutzutage verdient die musikindustrie meines wissens nach sogar mehr geld durch die abmahnindustrie, als durch den verkauf der musik selbst...statt, dass es 1000 leute für 10€ kaufen, treiben die lieber von 10 leuten 1000€ ein, was auf große umsätze bezogen meist viel schneller geht. zwischen den 100 windigen anwälten, die es wohl da draussen trotz §666:darseinsberechtigungsnachweisplicht gibt, schlummert einer, der dir richtig den a...sch aufreissen kann...
    ...seit also auf der hut(ich kenne aber auch leute, die laden, wie verrückt, und da ist noch nichts passiert, oder besser gesagt:keinem in meinem bekanntenkreis ist je was passiert)

  • Nö, von leichter Schulter habe ich nicht gesprochen. Aber wie gesagt: nicht in Panik geraten und ohne Nachdenken bezahlen und gar noch irgendwelche Erklärungen unterschreiben! Genau darauf setzen solche Typen nämlich, die Inhalte dieser Abmahnbriefe sind entsprechend gestaltet.
    Man sollte schon genau prüfen, was da abgemahnt werden soll. Wenn jemand nur mal paar Sachen heruntergeladen hat, muss der sich eher keine Sorgen machen. Anders sieht es schon aus, wenn der Betreffende aktiv urheberrechtlich geschützte Sachen ohne Erlaubnis im Web anbietet.
    Es ist schon traurig, dass dieses erwerbsmäßige Abmahnen überhaupt solche Ausmaße annehmen konnte und immer noch nicht eingedämmt wurde (wobei diesen Typen im Falle von Gerichtsverfahren anscheinend inzwischen vermehrt der Wind ins Gesicht bläst).

    Aber noch rein technisch: wer nicht will, dass seine wirkliche IP-Adresse beim Besuch einer Webseite gespeichert wird, kann das zum Glück auch relativ einfach umgehen. ;)

  • ja, da be ich dir recht...aber die ip-adresse hat sowieso keinen juristischen gegenstand, da sie nur belegt, welcher computer auf der seite war(und geladen hat)...nicht wer dran saß. z.b.: wenn der pc in ner familienwohnung steht, kann man nicht die ganze familie dafür verknacken, sondern nur die person, die gegen das urheberrecht verstoßen hat. ähnlich siet das mit einem passwortungeschützen pc in einer wohnung aus, wo nur eine person wohnt: auch da kann ein kumpel drangesessen haben...die ip-adresse ist also nur ein fiktives druckmittel der abmahn-(möchtegern)weltherrscher.

    und wenn euch einer wegen 3 übern youtubeconverter gejagten liedern gleich mit Guantanamo und CIA-folter droht, ist das sowieso wieder son vollhonk(eines anwalts nicht würdig)

  • Soweit ich weiß musst du nachweisen, dass wer anderer am Computer saß...... Sonst könnte immerhin jeder kommen, praktisch alles machen was er will und bei Strafverfolgung zu den Polizisten sagen "So, weist mir nach dass ich am PC saß....."