Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 4.848 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. August 2013 um 19:18) ist von carfanatic.

  • Hallo alle,

    Folgendes Problem:
    Ich habe ein HW 35 das vor 1970 gebaut wurde. Besagtes LG habe ich zum BüMa gebracht um es grundüberholen zu lassen. Dieser betrachtete es jedoch zunächst skeptisch und wies mich dann auf das fehlende "F" hin. Nach einer Messung der Mündungsgeschwindigkeit, auf die er bestand, (lag bei um die 215 m/s glaube ich) erklärte er mir, er könne mir das LG nicht wieder herausgeben.

    Seine Stellungnahme: Die Ausnahme vom "F" sei zwar richtig, gelte jedoch nur für den Stempel auf dem Gehäuse an sich, nicht jedoch für die Stärke der verbauten Feder. Egal ob vor oder nach 1970 hergestellt, ob mit oder ohne "F" dürfe ein LG nicht über 7,5j haben, bzw. würde dann WBK-pflichtig.

    Meiner Meinung nach unterliegt er einem Irrtum. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein "stärkeres" LG, dass vor 1970 gebaut wurde, nach wie vor ab 18 Jahren frei erwerbar ist, solange die Originalfeder verbaut ist. Hinzu kommt die Einschränkung es nur auf einem Schißestand schießen zu dürfen.

    Ich habe jetzt eine Stunde lang das WaffG gewälzt aber irgendwie finde ich die entsprechenden Paragraphen ums verrecken nicht. Sollte der Fehler auf meiner Seite liegen würde ich wirklich anfangen an mir zu zweifeln. :S

    Ich weiß dieses Thema wurde häufig diskutiert, aber meistens geht es nur ums "F" und wird in den meisten Threads nicht genauer ausgeführt.
    Wenn mir jemand diese Frage beantworten kann, danke ich euch schonmal im vorraus. Wenn ihr sogar die entsprechenden Paragraphen bereit habt seid ihr meine Helden.

    Danke
    Mfg Marc

    € warum bin ich auf einmal nur noch Long Range Schütze?? ICh hatte doch schon 5 Sterne :(

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

    Einmal editiert, zuletzt von Masterchief (4. Juni 2010 um 20:40)

  • 1.1 - Waffen mit :F: und E0 < 7,5Joule sind erlaubisfrei
    1.2 - Waffen, die vor dem 1.1.1970 (bzw. 2.4.1991) in den Handel gekommen sind, sind erlaubnisfrei

    Ich persönlich sehe keine Überschneidung, beides sind für mich eigenständige und unabhängige Absätze - 1.1 betrifft (meiner Ansicht nach) die in 1.2 genannten Waffen nicht


    mfG.
    TheDuke

    4 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (6. Juni 2010 um 15:30)

  • Die 7,5J Begrenzung interessiert nur bei der Benutzung. Zum Schießen musst du auf einen Stand der dafür zugelassen ist und darfst damit nicht zuhause schießen. Für den Besitz gelten die seinerzeit geltenden Bestimmungen, und die sah keine Einschränkung der Energie vor. Damals konnte man auch noch KK-Gewehre beim Neckermann im Katalog gegen Altersnachweis bestellen....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Danke Danke Danke!
    Da bestätigt sich ja meine "Vermutung"
    Ich habe schon angefangen an mir selbst zu zweifeln. Ich bin eigentlich nicht so neu in der Materie, aber es ist immer wieder erstaunlich wie einfach ein Gespräch einen aus dem Konzept bringen kann ^^ Jetzt muss ich dem BüMa das nur noch erklärt bekommen.. aber das kriege ich schon irgendwie hin.

    Danke nochmal!

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    2 Mal editiert, zuletzt von Masterchief (4. Juni 2010 um 20:58)

  • Zitat

    Jetzt muss ich dem BüMa das nur noch erklärt bekommen.. aber das kriege ich schon irgendwie hin.

    Gesetzespassage ausdrucken und dem Büma mitbringen ^^

  • Und ich bezweifle ernsthaft, das er das LG
    einfach so behalten kann/darf...

    Da liegt ne Unterschlagung vor, nur weil er sich ja so gerne
    an Paragraphen krallt...

    § 246
    Unterschlagung
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • @ theDuke: Das WaffG hat unter Abschnitt 2/Unterabschnitt 2 einen anderen Gesetzestext! Oder bin ich jetzt vollkommen bedäppert??


    € OK Kommentar zurück. Habe nicht mitbekommen, dass du in der Anlage 2 unterwegs warst ^^ mein Fehler

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  • Nee, war meiner, hatte das ,,Anlage 2" vergessen :rotwerd:
    (Hab's oben nochmal korrigiert)

  • Ist ja kein Problem. Habe es ja gefunden. Und danke nochmal.. Ich denke ich sollte den freundlichen Herren überzeugt bekommen ;)

    Ihr glaubt garnicht wie peinlich mir das ist.
    Es ist schon irgendwie beeindruckend: Man denkt man kennt sich halbwegs aus, ist sich seiner Meinung auch sicher, doch kaum kommt jemand und beschwört einem das Gegenteil, kommt man plötzlich ins Stocken und zweifelt an sich selber ^^

    naja danke jedenfalls nochmal an alle und gute Nacht.

    mfg
    Marc

    PS: Ich werde euch auf dem Laufenden halten ;)

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  • Ihr glaubt garnicht wie peinlich mir das ist.

    Warum sollte DIR das peinlich sein? Immerhin hattest Du ja recht und hast dich nur nochmal hier nachversichert. Dem BüMa sollte das schon eher peinlich sein, immerhin ist er der "Profi" welcher beruflich damit zu tun hat ;)

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Warum sollte DIR das peinlich sein? Immerhin hattest Du ja recht und hast dich nur nochmal hier nachversichert. Dem BüMa sollte das schon eher peinlich sein, immerhin ist er der "Profi" welcher beruflich damit zu tun hat ;)


    Ja das "Nachversichern" ist es das mich so stört. Ich habe inzwischen oft genug in ähnlichen Threads mit diskutiert und jetzt stellt sich jemand vor mich und ich verliere jegliche "Gewissheit" :D Aber egal.

    Habe jetzt eine E-mail an den freundlichen Herren geschrieben und probiere auch schon seid einigen Stunden jemanden telefonisch zu erreichen. Bisher leider ohne Erfolg..

    Gruß
    Marc

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  • So kleines Update:

    Habe am gestrigen Tage nochmal mit dem BüMa gesprochen. Ich habe ihm mein Anliegen noch einmal nahegelegt und ihn angewiesen die Antriebsfeder so zu belassen wie sie ist. Zeitgleich (rein der Form halber) habe ich eine E-mail mit ähnlicher Nachricht und Erläuterungen zum Gesetzestext verschickt.
    Er hat sich darauf hin entschuldigt, für den Fall dass er sich geirrt habe und mich gebeten bei der Abholung des Gewehrs die entsprechenden Passagen aus dem Gesetz als Auszug mitzubringen. Das scheint mir nur fair.

    Es scheint also alles geklärt zu sein.

    Danke nochmal an alle für die Hilfe ;)

    Gruß
    Marc

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  • Das ist ja ein lustiger Büma.
    Meiner hat mich beim Kauf meines HW 35 darauf hingewiesen, dass es ne Exportfeder gibt und wollte mir auch erklären, wie ich die einbauen kann. Natürlich mit Hinweis, dass der Einbau verboten ist, weshalb man es selbst tun müsse. Ich habe dann dankend abgelehnt.
    Aber das finde ich in Ordnung, wenn man auf seine Möglichkeiten hingewisen wird. Auch wenn der eigentliche Einbau illegal ist.
    Schieslich sieht man im Fernsehen auch täglich Möglichkeiten jemanden umzubringen, obwohls illegal ist, das dann auch zu tun.

    Noch besser finde ich jedoch die Aussage, dass du den Gesetzestext ausdrucken sollst. Da könnte man einiges reineditieren und als Gesetzestext ausgeben.
    Wenn ich er währe, hätte ich mir im Zweifel (der ja begründet war) den Paragraphen geben lassen und selbst nachgesehen.

    Aber was solls, Hauptsache du bekommst dein Gewehr wieder.
    Schade um die Rennereien.

  • Noch besser finde ich jedoch die Aussage, dass du den Gesetzestext ausdrucken sollst. Da könnte man einiges reineditieren und als Gesetzestext ausgeben.
    Wenn ich er währe, hätte ich mir im Zweifel (der ja begründet war) den Paragraphen geben lassen und selbst nachgesehen.

    Naja, ich denke dass er eigentlich eine Ausgabe des Gesetzes im Geschäft haben sollte. Würde zumindest Sinn machen als BüMa. Wie er das genau machen will soll mir herrzlich egal sein. Ich bin froh, dass sich die Sache (zumindest augenscheinlich bisher) unkompliziert und in netter Art und Weise klären ließ.

    Meiner hat mich beim Kauf meines HW 35 darauf hingewiesen, dass es ne Exportfeder gibt und wollte mir auch erklären, wie ich die einbauen kann. Natürlich mit Hinweis, dass der Einbau verboten ist, weshalb man es selbst tun müsse. Ich habe dann dankend abgelehnt.

    Naja, eine Erläuterung von Möglichkeiten im Rahmen technischer Erklärungen sind meines Erachtens unproblematisch. Der Hinweis, dass man, da ein solcher Einbau illegal ist, den Einbau selbst vornehmen müsse, finde ich aber schon wieder fragwürdig. Für manche Leute, die es nicht so genau nehmen, ist das ja förmlich eine Einladung das Gesetz zu misachten. Da hat dein BüMa meiner Meinung nach Glück gehabt, dass Du sein Kunde warst. ;)

    Gruß
    Marc

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  • kann es eigentlich sein das dieses luftaustrittsloch grösser ist bei der alten hw35 ?

    also ich habe hier die neue version mit 7,5 joule die hat so wie es scheint eine kleinere lochbohrung als bei der export version.

    leider kann ich die alte export version nicht vergleichen mit der neuen weil ich die alte nicht habe.


  • Nach einer Messung der Mündungsgeschwindigkeit, auf die er bestand, (lag bei um die 215 m/s glaube ich) erklärte er mir, er könne mir das LG nicht wieder herausgeben.

    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

    Egal ob vor oder nach 1970 hergestellt, ob mit oder ohne "F" dürfe ein LG nicht über 7,5j haben, bzw. würde dann WBK-pflichtig.

    Das behauptet jemand der Hauptberuflich mit Waffen zu tun hat?


    Entweder ein Bauernfänger oder Inkompetent, beides keine Basis auf derer ich jemandem ein Gewehr anvertrauen möchte.


    Gruß Harald