Waffeneintrag "Kleiner Waffenschein"

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 6.289 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. März 2010 um 20:02) ist von Locke81.

  • Hallo,

    im Januar habe ich einen KWS beantragt. Dieser ganze Vorgang war voll in Ordnung: eine freundliche und zuvorkommende Kommunikation, Antrag aus dem Internet heruntergeladen, ausgefüllt und an das Landratsamt geschickt und gut einen Monat später das Dokument zugeschickt bekommen.
    Allerdings wurde ich schon etwas stutzig, als ich bereits im Antrag angeben sollte, ob und welche SSWs ich besitze. Diese Klippe habe ich umschifft, indem ich lediglich bestätigte, dass ich PTB-geprüfte Waffen besitze, ohne die genauen Modelle zu erwähnen.
    Nun ist aber auch im KWS selbst ein Eintrag der SSWs vorgesehen. Es ist der Platz für insgesamt 3 Einträge vorhanden.

    Was ich hier aus den Beiträgen und Erfahrungen aus dem Forum herauslese ist, dass die KWS je nach Bundesland und selbst Landkreise unterschiedlich gestaltet sind. Für viele von euch wird dies wahrscheinlich gar nicht zutreffen. Aber meine Frage ist: Was soll ich tun?
    Soll ich meine SSWs eintragen? Doch was ist, wenn es mal mehr als 3 werden (soll ja in unseren Kreisen durchaus vorkommen *lol*)? Oder wenn ich eine SSW mitführen will, die nicht auf dem KWS vermerkt ist? Was würdet ihr tun?

    Gruß,
    Bernhard

  • Hi,

    eintragen darf da nur das Amt!!!

    Wenn du das machen lässt bist du aber dumm, denn wenn da richtiger weise gar nichts steht ist es gut.
    Dann darfst du so wie es sein soll jede deiner SSW Führen.
    Steht dort was hast du pech und darfst nur diese Waffen führen.

    Bei mir hat das Amt z.B. einfach bei 2 und 3 einen Strich gemacht und bei 1 steht Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen.

    Wenn da nichts steht lass es also so.
    Denn was der KWS erlaubt steht im Gesetz und wenn etwas zusätzlich drin steht bescheidet es dieses leider noch mal.

    Das es diese Einträge gibt hängt nur damit zusammen das man das Formular für den "normalen" Waffenschein benutzt hat.

    Gruß Christian

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (15. Februar 2010 um 09:47)

  • Ich -persönlich - würde da gar nichts eintragen. Nirgendwo im Waffengesetz ist die Rede von einem Voreintrag im kleinen Waffenschein, einer Begrenzung auf drei Waffen oder sonstigen.

    Das der Ordnungsbehörde mitzuteilen kannst Du Dir sparen, weil die das eh nicht interessieren wird. Außer, Du machst es professionell und "richtig" und ziehst zur Not vor das Verwaltungsgericht wegen Form/Verfahrensfehler des Verwaltungsaktes.

    Sollte dich in deinem Landkreis mal ein besonders eifriger Cop kontrollieren könnte es Schwierigkeiten geben, bei denen Du zwar auf der sicheren Seite sein dürftest, aber nichtsdestotrotz Streß hast.

    Ich würde vielleicht eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

    Ob das jetzt ein guter Rat ist weiß ich nicht. Wie gesagt ICH würde es so machen - das ist keine Handlungsempfehlung.

  • @ Christian und gaius: vielen Dank für eure Antworten.

    Also, das mit den Einträgen der SSWs im Antrag verstehe ich. Denn hier handelte es sich in der Tat um einen "Universal-Antrag" für Jäger, Sportschützen und eben auch unter anderem für den KWS.
    Aber der KWS selbst ist ein eigenes Dokument, und obwohl es ja eigentlich so geregelt ist, dass sich die Erlaubnis zum Führen auf die PTB-Prüfung bezieht und nicht auf einzelne Modelle, ist dies aber in meinem Fall so vorgesehen. Ich verstehe es ja auch nicht. Aber gut, ich werde es drauf ankommen lassen und keine Einträge vornehmen (lassen).

    Gruß,
    Bernhard

  • Hi,

    eigenes Dokument?
    Hat man endlich was geschaffen?
    Es wurde bisher immer das Dokument für den normalen Waffenschein genommen und über das "Waffenschein" halt "kleiner" drüber gedruckt.

    Manche haben auch einfach einen Din A4 ausdruck bekommen.

    Gruß Christian

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  • Hallo,

    nein - "mein" KWS (ausgestellt vom Landratsamt Nürnberger Land) ist tatsächlich ein eigenes Dokument. Und eben diese Tatsache hat mich im Hinblick auf meine Fragestellung verunsichert.
    Aber wie schon gesagt, sind die Ausführungen des KWS je nach Landkreis und der zuständigen ausstellenden Behörde sehr unterschiedlich.

    Gruß,
    Bernhard

  • Zitat

    Original von Christian
    Hi,

    eigenes Dokument?
    Hat man endlich was geschaffen?

    Hey, nunmal nicht so hastig. Das ist doch gerade mal 7 Jahre her, dass der KWS beschlossen wurde.... :lol:

  • Hm, wenns tatsächlich einen gesonderten KWS gibt, warum sind dann da noch freie Spalten für die Waffeneintragung drin?

    Kannst du mal ein Foto von deinem Schein hier reinstellen. Name etc. kannst du ja verdecken, es geht nur ums Aussehen des Scheins.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Laut Bundesanzeiger (?) vor etwa 2 Jahren gibt es inzwischen das Dokument "Kleiner Waffenschein", es wird nur nicht von allen ausstellenden Behörden verwendet, aus welchen Gründen auch immer.

  • Sorry Leute, aber ich habe Blödsinn verzapft!

    Habe mir nach dem Beitrag von Christian das Dokument noch mal genau angesehen, und tatsächlich: Es handelt sich auch in meinem Fall um einen "normalen" Waffenschein, bei dem das "Kleiner" extra drüber gedruckt wurde. Ist aber sehr gut gemacht.
    Nun ist es wohl so, dass sich die freien Eintragsplätze auf die scharfen Waffen beziehen, für die der normale Waffenschein ja ausgestellt wird.
    SSWs müssen nicht eingetragen werden.
    Bitte entschuldigt die Verwirrung, die entstanden ist und vielen Dank für alle Beiträge,

    Gruß,
    Bernhard

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Laut Bundesanzeiger (?) vor etwa 2 Jahren gibt es inzwischen das Dokument "Kleiner Waffenschein", es wird nur nicht von allen ausstellenden Behörden verwendet, aus welchen Gründen auch immer.


    Genauso wie die gelbe WBK.

  • Zitat

    Original von Kakeferer
    Es handelt sich auch in meinem Fall um einen "normalen" Waffenschein, bei dem das "Kleiner" extra drüber gedruckt wurde. Ist aber sehr gut gemacht.
    Nun ist es wohl so, dass sich die freien Eintragsplätze auf die scharfen Waffen beziehen, für die der normale Waffenschein ja ausgestellt wird.
    SSWs müssen nicht eingetragen werden.


    Das ist bei der Mehrheit der ausgegebenen KWS so. Bei meinem sind allerdings die Felder zum Waffeneintrag ausge-x't.
    Hamburg und einige andere Ämter vergeben wohl ein eigene Erlaubnis, gedruckt auf einem A4 Blatt.

  • Zitat

    Original von Kakeferer
    Aber ich gehe nun davon aus, dass dies für mich rechtlich unbedeutend ist.


    Da kannst Du beruhigt von ausgehen, zumal in diesen amtlichen Dokumenten außer die Behörde nichts reinzuschreiben hat.

  • Nabend !
    Wer hat genaue erfahrungen mit dem KWS!?
    Ich war in früheren zeiten nicht der liebste, und hab ziemlich viel mist gebaut! Bin mittlerweile vernünftig geworden, und hab mir nun eine SSW zum selbst schutz geholt! Ich würde jetzt auch gerne den KWS beantragen! Meine fragen sind jetzt nur

    1. Wie genau wird da nachgeschaut?
    Reicht das kleine führungszeugniss, oder wir das bis ins letzte kontrolliert?

    2. Wenn das abgelehnt werden sollte, muss man die 50 € dann trotzdem bezahlen, oder ist das bearbeitungsgebühr für das ausstellen des scheins?

    3. Kann man sich da im vorraus bei der stadt informieren?

    4. Nach welchen kriterien wird am meisten wert gelegt?

    Würde mich über hilfe sehr freuen!!

    Wenn es einen Menschen gäbe, der wagte, alles zu sagen, was er von dieser Welt gedacht hat, bliebe ihm kein Quadratmeter mehr, um sich darauf zu behaupten!