Laser / Lampen an Softairs

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 14.644 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2010 um 13:43) ist von your-face.

  • Hallo Leute,

    ich hab -mal wieder- ne Frage, und hoffe, dass die klugen Köpfe hier im Forum mir diese beantworten können. :crazy2:

    Und zwar geht es um folgendes.

    Ist es in DEUTSCHLAND erlaubt, Waffenlaser, oder -lampen zu BESITZEN?

    Das die Montage nicht erlaubt ist, weiss ich. Das braucht mir hier also bitte keiner mehr schreiben.
    Ich möchte jetzt aber wissen, ob ich sowas besitzen darf, auch wenn das betroffene Teil (z.B. PEQ 15) offensichtilch zur Montage an einer Waffe vorgesehen ist.
    In dieser Hinsicht ist das in Deutschland ja nicht so einfach.
    Man darf ja alle möglichen Anbau-/Tuningteile BESITZEN, aber eben nicht EINBAUEN.
    Kann mir da jemand sagen, wie das halt mit solchen Zielbeleuchtungshilfen aussieht?!???

    Ach ja, bitte nur Antworten, wenn jemand das SICHER weiss! Ein "Hm, keineAhnung, müsste aber erlaubt sein" oder "Ich meine, dass darf man/&nicht" hilft mir nicht, wenn mir der Zoll oder die Cops wegen sowas aufs Dach steigen.

    Vielen Dank.

    Beste Grüße an alle!

    2 Mal editiert, zuletzt von Jack ONeill (14. Januar 2010 um 23:47)

  • Die Montagen sind ebenfalls verbotene Gegenstände, sobald sich also an der Lampe/ dem Laser eine Befestigungsmöglichkeit befindet --> verboten.

  • Wenn man es ohne ein Zusatzteil einfach an der Rail befestigen kann, dann ist es verboten. Bei den Bildern, die ich auf die Schnelle ergooglen konnte (kenne dieses Modell nicht von unten), sieht es leider so aus.

    edit: die Zweckbestimmung des Herstellers ist hier ja eindeutig...

    Zitat

    The Advanced Target Pointer/ Illuminator/ Aiming Light (ATPIAL) is designed to be used with (or without) night vision devices to engage enemy targets at night.

    2 Mal editiert, zuletzt von groza (15. Januar 2010 um 00:00)

  • @ Mr. Colt: Naja, ich rede hier schon von dem echten AN/PEQ 15. Und wofür der Hersteller DAS konzipiert hat, dürfte wohl auf der Hand liegen :crazy2:

    @ groza:
    Hm, das ist blöd. Aber nagut, ich danke dir für deine Hilfe.

    Eine hätte ich dann aber doch noch:

    Rein spekulativ:

    Weisst du zufällig, wie da die Bestimmungen in Frankreich oder der Schweiz sind?

    Vielen Dank.

    Grüße

  • Zitat

    Original von Jack ONeill
    @ Mr. Colt: Naja, ich rede hier schon von dem echten AN/PEQ 15. Und wofür der Hersteller DAS konzipiert hat, dürfte wohl auf der Hand liegen :crazy2:


    ...finds nur immer gut, wenn man letzten Endes selbst auf die Lösung kommt. Hat doch prima geklappt :)

    €dit: Schweiz weiß ich net, in Frankreich spielen damit sehr viele.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Colt (15. Januar 2010 um 00:33)

  • Also in der Schweiz ist das montieren des Lasers verboten. Das kann ich mit Sicherheit sagen.
    Was der reine Besitz angeht:
    Nach dem neuen Waffengesetzt (war ab 2008 gültig) Art. 28b WG, Art. 71 WV mussten alle Laserzielgeräte gemeldet werden. Neue (Besitz und Kauf) ist verboten und braucht eine Kantonale Ausnahmebewilligung.
    Diese Ausnahmebewilligung bekommst du meines Wissens etwa mit den gleichen Anforderungen wie die deutschen WBK und diese wird nur bei einem "Bedürfnis" ausgestellt.

    Somit würde ich sagen:
    Vergiss es! Kauf dir einen Stinknormalen Laserpointer und sei Glücklich damit, denn mehr wirst du werder in der Schweiz noch in Deutschland bekommen...oder eben, du lernst Französisch (schlechte Idee :n17: )

    Gruss
    Flo

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Flo (15. Januar 2010 um 02:19)

  • Jep, auch dir danke ich Flo.

    PS.:

    Wer hat denn gesagt, das ICH französisch lerne.

    Aber genug jetzt.
    Ich hatte ne Frage, und die ist mir hinreichend beantwortet worden.

    Vielen Dank an alle, die geholfen haben.

    Grüße

  • Zitat

    Original von Jack ONeill
    Wer hat denn gesagt, das ICH französisch lerne.

    Niemand


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Bin froh, in Österreich zu leben. Da wird eine AEG als das eingestuft was es nämlich wirklich ist - Spielzeug. Da es aber ein waffenähnliches Spielzeug ist, darf man dieses erst ab 18 erwerben. Lampen/Laser/NachtsichtZFR - darf man alles montieren.

    Ich rate jedoch von Laser ab, auch ein schwacher 5mW Laser ist im Auge deiner Mitspieler nicht angenehm. Weiters verraten sie deine Position, man sieht wo du gerade hinziehlst und der Punkt ist nicht immer sofort auffindbar.

    Besser finde ich ein RedDot - ist wie ein Laserpunkt, nur siehst den nur du!

  • Zitat

    Original von godwin
    , auch ein schwacher 5mW Laser ist im Auge deiner Mitspieler nicht angenehm.


    5 mW sind alles andere als schwach. Laserpointer haben in der Regel 1 mW.
    Ich kann mit nicht vorstellen, dass 5 mW Laser an Spielzeugen montiert sind.

  • godwin

    Zum Stichwort Montieren von Laser und Lampen in Österreich aber noch folgende Anmerkung. Auf Spielzeug wie AEGs ist es natürlich völlig legal, auf richtigen Schusswaffen gilt:

    Montage auf Kurzwaffen (d.h. kürzer als 60 cm) erlaubt (also z.B. eine Lampe / ein Laser an der Glock) ist erlaubt, auf Langwaffen sind Gewehrscheinwerfer verboten. Da die Behörde hier allerdings sehr intolerant ist, muss man auch davon abraten einen Laser an einer langen Schusswaffe zu montieren!

  • Wenn der Laser ein eingebaute Montage besitzt, ist der Besitzt illegal.

    Also PEQ Boxen, Kurzwaffen Licht/Lasermodule usw.

    Handelt es sich um einen normalen Laserpointer, ist das Anbringen einer Montage an eben dieses illegal.

  • Selbst ein Laser mit nur 1 mW ist im Auge schmerzhaft.

    Wenn man die Energiedichte ausrechnet stellt man fest, dass man da auch
    locker aus 1m Abstand in eine 100W-Glühbirne schauen könnte.
    Wer würde das tun?

    Laßt uns das Thema vertagen...
    Es berührt zuviele Themenbereiche, die hier im Forum sensibel betrachtet werden.

    Viele Grüße
    Holger

  • In Deutschland ist alles ein verbotener Gegenstand, wenn ein Gegenstand in irgendeiner Form ein Ziel beleuchten kann und für die Montage an Schusswaffen gedacht bzw. konstruiert ist.
    Es ist unerheblich, ob das Licht sichtbar ist oder nicht. Ebenso ist es egal, ob es ein (Taschen)Lampenlich oder ein Laser ist.

    Weiterhin ist nicht nur der Besitz oder *nur* die Anwendung verboten, sondern der gesamte Umgang.

    Umgang ...hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

  • Das gleiche gilt auch für Nachtsichtzielfernrohre...solange mit elektronischem Bildwandler ausgestattet, und das sind wohl die meisten dieser Dinger, sind es verbotene Gegenstände...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Nö, nur dann wenn sie eine Waffenmontage haben, bzw. sich an ein ZF montieren lassen:

    1.2.4.2
    Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie
    Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre)
    sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung
    besitzen;