Sowas liest man doch gern:
Gericht: Rundfunkgebühren für PCs nicht zulässig
Braunschweig - Für Computer mit Internetanschluss dürfen keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gericht urteilte, der NDR stelle derzeit im Internet «keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung». Auch seien privat und gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Internetzugang von der Gebühr befreit.
GEZ — wir müssen draussen bleiben...