Einschränkungen beim Führen?

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 7.139 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2009 um 16:50) ist von Mr. Colt.

  • Hallo.
    Mich würde mal interessieren, welche Einschränkungen es beim legalen Führen einer SSW gibt. Also, wann man trotz einen kleinen Waffenscheins die SSW nicht mit hinnehmen darf. Wie siehts da zB mit dem spontanen Einkauf im Supermarkt aus?
    Vielleicht kennt sich ja jemand von euch hier speziell aus.
    Gruss Andreas

  • Also auf Großveranstaltungen (wie z.B. ein Volksfest, Konzerte etc.) ist das führen generell verboten. Auch in öffentlichen Gebäuden (sprich Schulen, Ämter etc.) darf auch keine Schusswaffe mit hinein genommen werden. Speziell im Supermarkt wie du sagst benötigst du die Erlaubnis des Besitzers des Supermarkts das du dort mit einer Waffe hinein darfst.

  • weitere fiese Details:

    öffentliche Verkehrsmittel je nach Beförderungsbedingungen, z. B. Deutsche Bahn: Waffe mitführen erlaubt Beförderungsausschluss

    lokale Waffenverbotszonen einzelner Städte

    Andreas

  • Zitat

    Original von hyperterminal
    Woher nimmst du das? Solange es kein Gesetz dafür gibt kann das allenfalls über das Hausrecht laufen, was dann im schlimmsten Fall ein Hausverbot zur Folge hätte.

    Problematisch wird hier nur das der Inhaber der Staat ist bzw. das Land und die freuen sich da sicher nicht so. Aber ich habe das mal irgendwo gelesen, finde es bloß nicht mehr. Wer den Link dazu noch hat soll ihn hier kurz posten!

  • Da jeder vernünftige Mensch eine Waffe in diesem Staat verdeckt führt und bei einer SSW auch darauf achtet, daß durch Trageweise in einem guten Holster mit dazu passender Kleidung niemand, auch nicht beim Bücken ins unterste Regal oder Strecken ins oberste Regal oder durch einen Windstoß oder sonstwas Waffe und Holster sichtbar werden, bekommt auch niemand mit, das eine Waffe geführt wird.
    Ich führe meine SSW sowohl in der Bank, bei Behördengängen, beim einkaufen und auch sonst überall. Bisher hat sich niemand beschwert, oder mir den Zutritt verweigert, auch weil bestimmt niemand mir ansieht, daß ich eine fertiggeladene SSW im Holster dabeihabe. Es ist alles nur eine Frage des Wie, und dazu macht man sich vorher Gedanken und probiert es sicherheitshalber zuhause auch mal aus, wenn man sich nicht sicher ist, ob die Waffe wirklich nicht zu sehen ist und ob man im EWrnstfall auch wirklich die Waffe schnell nutzen kann.

    :direx:Solange ich mich anständig benehme und niemand etwas von meiner Waffe ahnen kann, gibt es auch keinen Ärger mit Hausrecht etc.!

  • Vorsicht,... ganz so einfach ist das leider nicht.

    ...öffentliches Führen mit KWS und den Einschränkungen nach §42 Abs.1, dürfte jedem klar sein.

    Sobald man jedoch das öffentliche Gelände verlässt und Privatgelände betritt gilt der KWS nicht mehr sondern das Hausrecht des Besitzers (oder des aktuellen Hausrechtinhabers).
    Privatgelände im rechtlichen Sinne ist nicht nur Omas Häuschen sondern auch die Autowerkstatt, Aldi, Bank,...
    Der Hausrechtinhaber muss nach Treu und Glauben NICHT davon ausgehen, dass Besucher eine Waffe mitführen.
    Insoweit müsste man VOR betreten des Privatgeländes den Inhaber des Hausrechtes um Erlaubniss fragen, ansonsten hat man ganz schnell ZWEI Probleme an der Backe - den Staatsanwalt und eine zivilrechtliche Klage.

    Da gibt es eine aktuelle Rechtssprechung aus Frankfurt, wo ein Diskothekeninhaber einen Gast bei dem eine SSW gefunden wurde, verklagt hat.
    Der Staatsanwalt hat sich wegen öffentlichen Interesse auch eingeschaltet:
    Ergebniss: KWS weg + Bewährungsstrafe.
    (Wohlgemerkt die Waffe wurde nur gesehen - nicht eingesetzt.)
    Wenn es jemand interessiert suche ich gerne das Aktenzeichen raus

  • Wie doof muss man sein, wenn man in einer DISCO!!!! eine SSW mitnimmt?
    Das ist für mich genau wie ne öffentliche Veranstaltung.
    Dort lege ich meine Sachen ab udn gehe davon aus, dass man die SSW selbst im Holster sehen wird.

    Im Supermarkt oder sonst wo, da gehe ich rein, und nach 5 min meist wieder raus.
    Was soll man denn bitte machen, wenn man in der Stadt ist, und einem einfällt, man braucht für den Abend dringend noch was.
    Soll man dann erst den Chef vom laden anfordern, den um Erlaubnis fragen und hoffen er sagt zu?
    Was ist, wenn der nicht zustimmt? Anderen Laden suchen udn gleiches Spiel nochmal?

    Ich denk, man kann, wenn man sich sicher sein kann, dass man die SSW nicht sieht, den Laden betreten udn zügig wieder verlassen.

    Alles schon ganz schön kompliziert...

  • Zitat

    Original von baller
    Privatgelände im rechtlichen Sinne ist nicht nur Omas Häuschen sondern auch die Autowerkstatt, Aldi, Bank,...
    Der Hausrechtinhaber muss nach Treu und Glauben NICHT davon ausgehen, dass Besucher eine Waffe mitführen.
    Insoweit müsste man VOR betreten des Privatgeländes den Inhaber des Hausrechtes um Erlaubniss fragen, ansonsten hat man ganz schnell ZWEI Probleme an der Backe - den Staatsanwalt und eine zivilrechtliche Klage.

    Rechtlich hast du natürlich recht, aber wer garantiert mir und meiner Familie auf dem Weg zum Aldi oder zur Bank und wieder zurück nach Hause die Unversehrtheit, wenn nicht ich selber? Und solange ich bei den kurzzeitigen Besuchen von Supermarkt, Bank, Behörde meine Waffe unsichtbar führe, gibt es keinen Kläger und wo keine Klage, da auch keine Verurteilung.

    Im Übrigen würde das rechtskonforme Verhalten des um Erlaubnisfragen bei Betreten der Bank, Behörde oder Supermarkt wohl erst recht einen in Schwierigkeiten bringen!
    :direx: "Hallooo, ich bin bewaffnet und komme jetzt rein!" :nuts:

    Wer weiß, wie weit ich kommen würde, wenn ich mich so verhalten würde. Außerdem dürfte dann auch niemand sein Taschenmesser mit in Bank, Behörde oder Supermarkt nehmen, was wohl niemand vorher erstmal in dem Mülleimer schmeisst, weil er sich gerade die Kontoauszüge holen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (11. April 2009 um 20:08)

  • Bei all diesen Einschränkungen verliert der kleine Waffenschein dann auch wieder irgendwie seinen Sinn.

    Betrachtet man all die Ausschlussgründe, muss man feststellen, dass eigentlich das legale Führen der SSW bei fast allen Gegebennheiten eingeschränkt ist.
    Beispielsweise ist auf Volksfesten das Risiko Opfer eines Angriffes zu werden mindestens 10mal höher als bei einem entspanntem Spaziergang im Freien.

    In Banken wird der Kunde hingegen wohl nur selten von verärgerten Bankangestellten tätlich angegriffen werden.

    Auf einer Demonstration wiederum ist es nicht so unwahrscheinlich, dass man schnell einmal in Kalamitäten kommen kann. Übrigens auch der Discobesuch birgt eine tatsächlich höhere Gefahrenkomponente. Allerdings gilt hier das Hausrecht des Besitzers, was aber dann in fast allen Geschäften usw. gelten würde.

    Im Grunde ist der kleine Waffenschein also in vielerlei Hinsicht eine Farce.

  • Zitat

    Original von baller
    Vorsicht,... ganz so einfach ist das leider nicht.

    Da gibt es eine aktuelle Rechtssprechung aus Frankfurt, wo ein Diskothekeninhaber einen Gast bei dem eine SSW gefunden wurde, verklagt hat.
    Der Staatsanwalt hat sich wegen öffentlichen Interesse auch eingeschaltet:
    Ergebniss: KWS weg + Bewährungsstrafe.
    (Wohlgemerkt die Waffe wurde nur gesehen - nicht eingesetzt.)
    Wenn es jemand interessiert suche ich gerne das Aktenzeichen raus

    Müsste normaler weise jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein,
    dass man keine SSW mit in eine Disco nehmen sollte.

    Achso und JA, dass Aktenzeichen würde mich wirklich mal interessieren.
    Wäre echt super, wenn du es mal raus suchen könntest.

  • Zitat

    Rechtlich hast du natürlich recht, aber wer garantiert mir und meiner Familie auf dem Weg zum Aldi oder zur Bank und wieder zurück nach Hause die Unversehrtheit, wenn nicht ich selber? Und solange ich bei den kurzzeitigen Besuchen von Supermarkt, Bank, Behörde meine Waffe unsichtbar führe, gibt es keinen Kläger und wo keine Klage, da auch keine Verurteilung.

    ...ich gebe Dir 100% Recht Vogelspinne.
    Ein perfektes Beispiel für Theorie und Praxis.

    Ein nicht abwegiges Szenario:
    Du führst Deine SSW perfekt verdeckt beim Bankbesuch.
    Ein anderer Bankkunde stösst ungewollt mit Dir zusammen und bemerkt die Waffe (fühlen, sehen, Umrisse erkennen oder ähnliches).
    Dann wirst Du Deines Lebens nicht mehr froh!
    SEK Einsatz =erhebliche Kosten --> zivilrechtliches Verfahren=weitere Kosten --> Hausverbot bei der Bank ---> reisserischer Artikel in der Tageszeitung = Dein neuer Spitzname ist Rambo ---> Strafanzeige=Vorstrafe --> KWS weg =nie mehr SSW --> Job weg wegen Vorstrafe --> usw,usw,usw.
    (Ich habe dieses Szenario gewählt, weil ich z.B. nur dann führe wenn ich eine grössere Geldmenge zur Bank bringe :crazy3: )

    Leider wird man meistens nach der Theorie verurteilt,
    insoweit sollte jeder der eine SSW führt rechtlich wissen worauf er sich einlässt.

  • Zitat

    Original von baller
    (Ich habe dieses Szenario gewählt, weil ich z.B. nur dann führe wenn ich eine grössere Geldmenge zur Bank bringe :crazy3: )

    Wenn du Geld zur Bank bringst, reingehst, einer stößt dich an, merkt die Waffe, hast du das Gleiche oder etwa nicht?

  • Zitat

    Wenn du Geld zur Bank bringst, reingehst, einer stößt dich an, merkt die Waffe, hast du das Gleiche oder etwa nicht?

    ... das ist absolut richtig !
    Dann bin ich genauso dran !

    Als SSW Besitzer sollte man sich nur darüber im klaren sein, was passieren KANN und wie die rechtliche Situation dann wäre.

  • Ich glaube, jedem ist es lieber, ne Anzeige zu kassieren, als am Ende abgestochen zu werden oder sonst was.
    Keiner legt es drauf an, dass jemand die SSW sieht.
    Demnach wird es sicher gut gehen.

    Keiner wird sich sagen "Ich fahr jetzt einkaufen udn nehme meien SSW mit".
    Ich denke, es kommt druaf an, wo man hingeht, so werd ich es zumindest machen.
    wenn ich weiß, ich fahr zu meiner Freundin udn fahre um 8 nach hause, brauch ich sie nicht, weil ich mitm Auto fahre. wenn ich aber abends rausgehe, und es mal später wird, werde ich sie bestimtm mitnehmen.

    Trotzdem ist es immer besser, vorsichtig zu sein ;)
    Auch en Anzeige ist nicht toll

  • Nach Murphys Law passiert immer dann etwas wenn man es nicht brauchen kann.
    Deswegen habe ich auch beim Einkaufen oder wenn ich zur Bank gehe eine SSW oder den Jet Protector dabei.

    Eine SSW liegt auch im Handschuhfach im Auto für alle Fälle.
    Beim Radfahren habe ich sie in der Lenkertasche + Pfefferspray.

    Lieber zu Vorsichtig als einmal zu nachsichtig ist meine Devise. *lol*

    Ihr spielt hier Szenarien durch was könnte wenn wie passieren,die so nie eintreffen. Meist passiert etwas völlig spontan und dann ganz anders als man es sich vozustellen mag.

    Warum ich das mache,weil ich es darf und es gut finde.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mister-L (11. April 2009 um 22:03)

  • Wir haben hier nen Baggersee, an dem sich in den Ferien und am Wochenende ein Haufen Jugendlicher besäuft und schlägt, es läuft auch schon Security herum und kontrolliert Jugendliche auf das erforderliche Alter, erteilt Hausverbote fürs daneben-Benehmen, etc, aber Personenkontrollen hab ich so noch nicht erlebt.

    Wie ist es, wenn ich mich dort aufhalte, und irgendwann doch Personenkontrollen, Razzia-mäßig, vorgenommen werden?

    Gilt das schon als öffentliche Veranstaltung, weil viele Menschen da sind? Einerseits ja nicht, aber andrerseits hats irgendwie doch den Charakter.

    Eigentümer ist meines Wissens nach die Stadt.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."