Frage zum kleinen Waffenschein

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 4.064 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2008 um 15:28) ist von Floppyk.

  • Hallo,
    ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
    Es geht um den kleinen Waffenschein. Meine Freundin wollte ihn beantragen, allerdings wird im Antrag nach Krankheiten gefragt. Sie ist Diabetikerin. Daher haben wir bei der zuständigen Stelle nachgefragt, ob sie den kleinen Waffenschein trotzdem ausgestellt bekommt. Allerdings konnte uns niemand diese Frage beantworten.

    Weiß hier jemand ob es möglich ist mit Diabetes den kleinen Waffenschein zu bekommen?
    Oder sind Diabetiker, vielleicht sogar aus Berlin hier die ihn haben?

    Gruß
    jumpstreet

  • Krankheiten, die Einfluss auf die Bewusstseinlsage haetten waeren von Bedeutung. Solange sie einen kontrollierten Diabetes hat, sollte das kein Problem sein. Hat sie gelegentlich einmal ein hypo- oder hyperglykaemischen Anfall?
    Wenn nein, kein Problem.
    Andererseits aber was das LKA nicht weiss.....

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • es können allerdings auch "harmlose" krankheiten zur verweigerung des KWS führen! nämlich dann wenn dauerhaft medikamente eingenommen werden müssen die das bewusstsein beeinträchtigen: als anhaltspunkt kann man sich die sache mit dem autofahren nehmen ;)

    ich kann mir im übringen nicht vorstellen, dass die behörden bei ner diabetes genau nachprüfen?!!?!! diabetes ist ja fast ne allerwelts-krankheit.

    mfg

  • Moin,
    das ist wohl immer stark vom Sachbearbeiter und in wie weit du Psychisch durch Medikamente oder Krankheiten beeinflußt wirst. Diabetis fällt da eher nicht ins Gewicht, denn mit Diabetis bekommst du auch ne grüne oder Gelbe WBK oder nen Jagdschein.
    Aber die Sachbearbeiter sind halt das Zünglein an der Waage.
    Mir wurde zugesagt das ich meinen bis Sylvester bekomme, das ist so 5 Wochen her, bei meiner gestrigen Nachfrage wurde mir mitgeteilt das noch nicht alle Anfragen zurück wären. :evil:
    Aber die Sachbearbeiterin meinte sie könne ja mal anrufen und das ganze telefonisch klären, wenn dann alles ok wäre würde sie das Ding in die Post stecken und das hätte ich dann heute. Das verstehe ich nur nicht, erst dauern die Anfragen laut ihr so ewig und jetzt kann sie das telefonisch klären. Ich geh mal davon aus sie hatte es vergessen :new16:.
    Und abholen ging gestern komischerweise auch nicht mehr :new16: ich hoffe das der heute kommt, ach ich habe übrigens ne grüne WBK und gegen mich liegt nichts vor, nichts von dem ich jedenfalls weiß. Ist schon alles ganz schön schräg, aber was will man machen die Damen und Herren auf den Ämtern (sind ja eh fast wie die götter in weiß, oder hat schon jemand gesehen das eine Krähe der anderen ein Auge aushackt. :evil:

    Ich wünsch allenn trotzdem noch nen guten Rutsch

    Gruß
    Lutz

    Einmal editiert, zuletzt von Asgahr (31. Dezember 2008 um 09:54)

  • Hi,

    was manchmal so in den Anträgen gefragt wird.
    Bei uns hier steht sowas nicht als Frage drin.
    Ich würde es einfach unbeantwortet lassen.
    Denn es geht keinen was an was man für Krankheiten hat.

    Gruß C.C.

    P.S.

    Zitat

    , das ist so 5 Wochen her,


    Die Erfahrung zeigt das zwischen 2 bis 8 Wochen alles möglich ist.
    Jetzt sind auch noch Feiertage dabei gewesen, ich denke nicht das du ihn noch heute bekommst.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (31. Dezember 2008 um 10:00)

  • Zitat

    Original von Asgahr
    Mir wurde zugesagt das ich meinen bis Silvester bekomme, das ist so 5 Wochen her, bei meiner gestrigen Nachfrage wurde mir mitgeteilt das noch nicht alle Anfragen zurück wären. :evil:

    Für Silvester brauchst Du doch den KWS nicht unbedingt. Es sei denn, Du willst die Waffe mal gleich ins Holster stecken, wenn Du über die Straße zum Nachbarn gehst.
    Ansonsten kannst Du doch auch Silvesterspaß haben ohne KWS.

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    Original von jumpstreet
    Daher haben wir bei der zuständigen Stelle nachgefragt, ob sie den kleinen Waffenschein trotzdem ausgestellt bekommt. Allerdings konnte uns niemand diese Frage beantworten.


    Ein Armutszeugnis der Behörde, denn die sind ja Entscheidungsträger in dieser Sache.

    Zitat

    Original von jumpstreet
    Weiß hier jemand ob es möglich ist mit Diabetes den kleinen Waffenschein zu bekommen?


    Es geht um die persönliche Eignung.
    Ist jemand demenz, psychisch krank, blind, Alkoholiker, Epileptiker usw. ist das Versagungsgrund.
    Daher gibt es gewissen Krankheiten, die einer persönlichen Eignung entgegenstehen.
    Aber eine Diabetes ist m.W. kein Versagungsgrund waffenrechtlicher Erlaubnisse.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (31. Dezember 2008 um 11:19)

  • Und passt zu Silvester auf BEIDE Augen auf ;-).
    In unserem Antrag steht bei den Beispielen für Krankheiten / Versehrtheiten auch "Einäugigkeit". *lol*


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Und passt zu Silvester auf BEIDE Augen auf ;-).
    In unserem Antrag steht bei den Beispielen für Krankheiten / Versehrtheiten auch "Einäugigkeit". *lol*
    Gruß K.


    Ja, weil solchen Personen das räumliche Sehen fehlt. Somit tun die sich im Entferungsschätzen schwer. Das kann durchaus ein Versagungsgrund sein.

  • Das ist natürlich richtig. Solche Personen können beispielsweise nicht abschätzen ob die korrekte Verteidigungsentfernung für eine Gaswaffe eingehalten wird. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Da die Vorgaben in diesem Punkt die einzelnen Erlaubnisse nicht unterscheiden, spielt es auch keine Rolle, ob da eine WBK oder nur der KWS beantragt wird.
    Es ist eine der waffenrechtlichen Erlaubnisse, an aber die gleichen Bedingungen zur Beantragung bzw. Ausstellung geknüpft sind.
    Da hat der SB auch keinen Spielraum.
    Oder findet wer im Bezug zum KWS in den § 5 und 6 eine Erleichterung der Bedingungen (außer die Haftpflicht für den "großen" WS und Mindestalter 21/25 für GK-WBK)?

  • Mahlzeit alle zusammen,
    also es ist schon komisch, nach meiner gestrigen Anfrage konnte die Sachbearbeiterin im Landkreis dieanfrage aufeinmal telefonisch klären.
    Das Ding lag heute um 11:45 Uhr bei mir im Briefkasten mit dem ausstelldatum von gestern und den Kontodaten zur Überweisung der 50 euro für den KWS.

    Da ich nicht wuste ob er noch kommt habe ich auch nicts eingekauft, da bei mir nur Abschuss vom Hausstein aus geht, also öffenlichkeit und führen. Und Geldausgeben ohne es nutzen zu können wollte ich auch nicht, deswegen wird es ruhig, denn der Büma war 25 KM entfernt und hat um 13 Uhr zugesperrt, und teure Reste muste ich auch nicht haben, denn dei ihm ist zu der Zeit meist alles weg.
    Also dieses Jahr nur zuschauen. :evil:
    Aber eine Frage habe ich da mal:
    A. Mein gesammter schein ist handgeschrieben ??? und im Gestzestext habe ich dann entziffern können das er für das Führen von Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen PTB ist. Und das Führen bei öffendlichen Veranstaltungen verboten ist.
    Man das ja ne Kaugummiaussage, das kann der zuständige Beamte dann auslegen wie er will.
    Beispiel, Waffe vom Büma geholt, da ein Schein vorhanden sie nicht in einem abgechlossenen Behältnis transportiert, (dann ist es ja geführt) und auf dem Weg liegt ein Weihnachtsmark oder eine Kundgebung schon hat man gegen die Auflage verstossen, wenn dann noch einer mit eiern oder Tomaten wirft und die Herren der Ornungsmacht einschreiten brauchste nur noch ne Kontrolle und du findets dich auf dem Revier wieder (je nach Auslegenung des Beamten).
    Das ist für mich ne Erlaubnis ohne Erlaubnis, denn das war früher auch schon so nur da muste ich keine 50 Euro bezahlen um das zu wissen und ob man dan mit oder ohne Schein gegen das Gesetz vertößt mach halt nur das Strafmaß aus, Mit schein wußte man das man es nicht darf und ohne war es ein Vorsatz.
    Also wenn man ne SSW dabei hat immer auf ansammlungen von Leuten achten, es könnte ja ne öffentliche Veranstaltung sein, dann aber Bein in die Hand und weg oder man begeht einen Verstoß. :laugh: :new16:

    Ps. das das mit dem Text anders gemeint ist weiß ich auch (Fußballstadion, Demo, oder Konzert) aber es kann von den zuständigen Beamten ausgelegt werden wie es gerade gebraucht wird.

    Sollte ich mich irren bitte um eine Richtigstellung mit Erklärung.
    Gruß
    Lutz

  • Zitat

    Original von Asgahr
    Mahlzeit alle zusammen,
    also es ist schon komisch, nach meiner gestrigen Anfrage konnte die Sachbearbeiterin im Landkreis dieanfrage aufeinmal telefonisch klären.
    Das Ding lag heute um 11:45 Uhr bei mir im Briefkasten mit dem ausstelldatum von gestern und den Kontodaten zur Überweisung der 50 euro für den KWS.


    Gllückwunsch.

    Zitat

    Original von Asgahr
    Da ich nicht wuste ob er noch kommt habe ich auch nicts eingekauft, da bei mir nur Abschuss vom Hausstein aus geht,


    Da hat der KWS nichts mit zu tun. Oder steht das was von Schießerlaubnis drin.

    Zitat

    Original von Asgahr
    A. Mein gesammter schein ist handgeschrieben ???


    Das ändert nichts an der Rechtmäßigkeit. Meine WBK's sind teilweise auch handgeschrieben.

    Zitat

    Original von Asgahr
    und im Gestzestext habe ich dann entziffern können das er für das Führen von Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen PTB ist. Und das Führen bei öffendlichen Veranstaltungen verboten ist.
    Man das ja ne Kaugummiaussage, das kann der zuständige Beamte dann auslegen wie er will.


    Nö, alles gesetzlich genau festgelegt und hier schon tausendmal besprochen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (31. Dezember 2008 um 13:33)

  • Zitat

    Original von Asgahr
    Da ich nicht wuste ob er noch kommt habe ich auch nicts eingekauft, da bei mir nur Abschuss vom Hausstein aus geht,


    Da hat der KWS nichts mit zu tun. Oder steht das was von Schießerlaubnis drin.
    [quote]Original von Asgahr


    Ja genau so ist es von Schiesserlaubnis steht da nichts, aber ich habe auch angefügt Hausstein, das bedeutet wiederum öffendlichkeit und nach dem Abschußist es bis zum reingehen und auch dazwischen halt ein führen in der öffendlichkeit, da Hausstein halt auf dem Fußweg endet, (jedenfalls 25cm davon) ausserdem ist selbst wenn es noch mein Grund und Boden wäre keine Befriedung vorhanden, sprich zaun oder ähnliches also Zutritt für jede Person und somit wieder Öffendlichkeit.
    aber ist auch egal, der Schein ist angekommen und der Rest ist diese Jahr halt für mich pechgehabt.
    Aber auf einmal ging es wundersam fix mit den Anfragen (Antworten), :new16:
    Dienstwege sind halt Wege die im Bedarf auch sehr kurz sein können glaube ich. (Oder sollte ich sagen dynamisch :nuts: ja nach Bedarf in der Länge veränderbar ohne wirklich Platz zu verbrauchen. :laugh:)
    Gruß
    Lutz

  • Das heißt, über ein umzäuntes, eigenes Grundstück verfügst Du gar nicht. Da offenbar nicht befriedet wäre das Schießen ohnehin nicht erlaubt. Und mit den zu Silvester üblichen Pyros sowiso.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (31. Dezember 2008 um 14:00)

  • Ein befriedetes Grundstück gibt das schon aber das ist hinter dem Haus und besteht aus einem unbeleutetem Garten 63m lang.
    Aber das mit dem verbot ist schon ok. weiß ich, aber gedacht das die Ordnungshüter beim Sylvester Pyroverschuss mal wegsehen solange man nicht auffällig wird. Leider habe ich in meiner näheren Umgebung ein paar Mehrfamilienhäuser wo hauptsächlich ausländische Mitbürger mit dem ansinnen auf deutsche Staatbürgerschaft wohnen und die jüngeren unter ihnen und deren Kinder nehmen das immer nicht so genau, da ist schon mal öfter die Streife unterwegs, da ist es bei Anfrage dann besser den Schein zu haben, wenn man mit so etwas vor der Tür angetroffen wird. Ohne Schein sieht es da schon eher schlecht aus und den Herren sind dann da eher die Hände gebunden.
    Ist halt ne ländliche Gegend.
    Ach und ich weiß auch das der Abschuss nur auf befriedetem Gelände zugelassen ist, aber schau die heute abend mal genau um und zähl mal mit wer ne ssw dabei hat bzw sie benutzt. Und vor allem bei was mehr Unfälle passieren im Verhältnis, ssw oder Böller, Raketen.
    Aber das hat alles nichts mit dem KWS zu tuen und wir schweifen da gerade etwas ab.
    Gruß Lutz